20 km/h zu schnell: Bescheid mit Kosten, aber noch ohne Punkt
Zwischen 16 und 20 km/h zu schnell kommt ein förmlicher Bußgeldbescheid mit Gebühren, ein Punkt in Flensburg aber noch nicht.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Die letzte Stufe ohne Punkt
Zu zahlen inklusive Gebühren
98,50 €
| Überschreitung nach Toleranz | 20 km/h |
| Punkte | 0 |
| Fahrverbot | keins |
| Probezeit | nicht relevant |
Wer mit dem Pkw 16 bis 20 km/h zu schnell war, zahlt innerorts 70 € und außerorts 60 € nach Tabelle 1 c des Bußgeldkatalogs. Beide Beträge liegen über der Verwarnungsgrenze von 55 €, deshalb ergeht ein Bußgeldbescheid. Nach § 107 OWiG kommen eine Gebühr von fünf Prozent, mindestens 25 €, und 3,50 € Zustellung hinzu: Innerorts stehen am Ende 98,50 € auf dem Bescheid, außerorts 88,50 €. Einen Punkt gibt es nicht, denn Anlage 13 der FeV führt Geschwindigkeitsverstöße mit dem Pkw erst ab mehr als 20 km/h. Damit entsteht auch kein Eintrag im Fahreignungsregister und keine Folge in der Probezeit. Schon ein km/h mehr ändert das: Bei 21 km/h innerorts werden 115 € fällig, dazu ein Punkt. Wer 3 km/h Toleranz einrechnet, landet mit 73 km/h Messwert in der 50er-Zone genau auf 20 km/h.
Die teuerste Stufe ohne Punkt
Bei 16 bis 20 km/h trennen sich zwei Schwellen, die viele für dieselbe halten. Die erste ist die Verwarnungsgrenze von 55 €: Sie entscheidet, ob ein Verwarnungsgeld genügt oder ein Bescheid mit Kosten ergeht. Diese Schwelle ist hier überschritten, innerorts mit 70 €, außerorts mit 60 €. Die zweite Schwelle ist die Punkteliste in Anlage 13 der FeV. Sie nennt Tempoverstöße mit dem Pkw erst ab mehr als 20 km/h. Wer genau in dieser Stufe liegt, bekommt also ein förmliches Verfahren mit Gebühren, aber keinen Eintrag. Das macht sie zur teuersten Stufe ohne Folgen für den Führerschein, und zur letzten. Wie knapp die Grenze ist, zeigt die Seite 21 km/h zu schnell.
Woraus sich die Summe auf dem Bescheid zusammensetzt
Ein Bußgeldbescheid enthält drei Posten. Der Regelsatz kommt aus dem Katalog. Die Gebühr regelt § 107 OWiG: fünf Prozent des Bußgelds, aber mindestens 25 €. Bei 70 € wären fünf Prozent nur 3,50 €, also gilt die Mindestgebühr. Die Auslagen für die förmliche Zustellung betragen 3,50 €. Die Kosten machen damit gut ein Drittel des Bußgelds aus, ein Verhältnis, das erst bei höheren Stufen kleiner wird. Die folgende Tabelle stellt die Stufen um die Grenze nebeneinander:
| Zu schnell | Innerorts | Gesamt innerorts | Außerorts | Gesamt außerorts | Punkte |
|---|---|---|---|---|---|
| 15 km/h | 50 € | ohne Gebühr | 40 € | ohne Gebühr | 0 |
| 16 km/h | 70 € | 98,50 € | 60 € | 88,50 € | 0 |
| 20 km/h | 70 € | 98,50 € | 60 € | 88,50 € | 0 |
| 21 km/h | 115 € | 143,50 € | 100 € | 128,50 € | 1 |
Der Sprung von 15 auf 16 km/h ist im Verhältnis der größte der ganzen Tabelle: Innerorts wird aus einem Verwarnungsgeld ohne Nebenkosten fast der doppelte Betrag, weil Bußgeld und Kosten zugleich steigen.
Warum 60 Euro außerorts keinen Punkt bringen
Die verbreitete Faustregel lautet, ab 60 Euro gebe es einen Punkt. Sie ist nur die halbe Wahrheit. § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG verlangt für einen Eintrag zweierlei: einen Tatbestand, der in Anlage 13 der FeV aufgeführt ist, und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro oder ein Fahrverbot. Außerorts kostet die Stufe 16 bis 20 km/h genau 60 €, die Betragsgrenze ist also erreicht. Weil die Stufe aber in Anlage 13 fehlt, bleibt das Register leer. Umgekehrt reicht die Nennung in der Liste allein ebenfalls nicht, wenn der Betrag darunter bleibt. Wer seinen Punktestand prüfen will, findet die Regeln im Überblick zu den Punkten in Flensburg.
Vom Blitzer bis zur Rechtskraft
Nach dem Blitzer kommt in der Regel zuerst ein Anhörungsbogen. Er nennt Tatort, Zeit, gemessenen und vorgeworfenen Wert. Angaben zur Sache sind freiwillig, die Angaben zur Person nicht. Danach erlässt die Bußgeldstelle den Bescheid, der in einem gelben Umschlag förmlich zugestellt wird; das Datum darauf startet die Frist. Innerhalb von 2 Wochen ist der Einspruch möglich (§ 67 OWiG). Lässt man die Frist verstreichen, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Seit dem 1. Juli 2026 hat die Behörde für den ersten verjährungsunterbrechenden Schritt 6 Monate Zeit (§ 26 Abs. 3 StVG). Wie ein Bescheid aufgebaut ist und welche Angaben er enthalten muss, erklärt die Seite zum Bußgeldbescheid.
Wenn der Messwert knapp über der Grenze liegt
Gerade in dieser Stufe lohnt der genaue Blick auf die Zahlen. Bis 100 km/h Messwert zieht die Behörde 3 km/h ab. In der 50er-Zone führt ein Messwert von 73 km/h zu 20 km/h, ein Messwert von 74 km/h zu 21 km/h und damit zu einem Punkt. Auf der Autobahn mit Tempo 120 gilt die Prozentregel: Ein Messwert von 144 km/h wird auf 139 km/h abgerundet, das sind 19 km/h zu viel und 60 €. Der Bußgeldrechner rechnet den Abzug automatisch, wenn Sie den gemessenen Wert eingeben.
Lkw und Gespanne liegen anders
Für Pkw ist dies die letzte punktfreie Stufe. In Tabelle 1 a, also für Lkw über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger, kostet dieselbe Überschreitung 160 € innerorts und bringt bereits 1 Punkt. Wer mit Wohnwagen oder Bootsanhänger unterwegs ist, kann sich also nicht auf die Pkw-Werte verlassen.
Motorräder werden dagegen wie Pkw behandelt und bleiben in Tabelle 1 c. Busse mit Fahrgästen und Gefahrguttransporte fallen unter Tabelle 1 b, wo 16 bis 20 km/h innerorts 320 € kosten. Wer beruflich solche Fahrzeuge fährt, sollte die Unterschiede kennen, denn auch die Punkte setzen dort früher ein als beim Pkw.