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20 km/h zu schnell: Bescheid mit Kosten, aber noch ohne Punkt

Zwischen 16 und 20 km/h zu schnell kommt ein förmlicher Bußgeldbescheid mit Gebühren, ein Punkt in Flensburg aber noch nicht.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Die letzte Stufe ohne Punkt

Zu zahlen inklusive Gebühren

98,50 €

Überschreitung nach Toleranz20 km/h
Punkte0
Fahrverbotkeins
Probezeitnicht relevant
Zum vollständigen Bußgeldrechner →

Wer mit dem Pkw 16 bis 20 km/h zu schnell war, zahlt innerorts 70 € und außerorts 60 € nach Tabelle 1 c des Bußgeldkatalogs. Beide Beträge liegen über der Verwarnungsgrenze von 55 €, deshalb ergeht ein Bußgeldbescheid. Nach § 107 OWiG kommen eine Gebühr von fünf Prozent, mindestens 25 €, und 3,50 € Zustellung hinzu: Innerorts stehen am Ende 98,50 € auf dem Bescheid, außerorts 88,50 €. Einen Punkt gibt es nicht, denn Anlage 13 der FeV führt Geschwindigkeitsverstöße mit dem Pkw erst ab mehr als 20 km/h. Damit entsteht auch kein Eintrag im Fahreignungsregister und keine Folge in der Probezeit. Schon ein km/h mehr ändert das: Bei 21 km/h innerorts werden 115 € fällig, dazu ein Punkt. Wer 3 km/h Toleranz einrechnet, landet mit 73 km/h Messwert in der 50er-Zone genau auf 20 km/h.

Die teuerste Stufe ohne Punkt

Bei 16 bis 20 km/h trennen sich zwei Schwellen, die viele für dieselbe halten. Die erste ist die Verwarnungsgrenze von 55 €: Sie entscheidet, ob ein Verwarnungsgeld genügt oder ein Bescheid mit Kosten ergeht. Diese Schwelle ist hier überschritten, innerorts mit 70 €, außerorts mit 60 €. Die zweite Schwelle ist die Punkteliste in Anlage 13 der FeV. Sie nennt Tempoverstöße mit dem Pkw erst ab mehr als 20 km/h. Wer genau in dieser Stufe liegt, bekommt also ein förmliches Verfahren mit Gebühren, aber keinen Eintrag. Das macht sie zur teuersten Stufe ohne Folgen für den Führerschein, und zur letzten. Wie knapp die Grenze ist, zeigt die Seite 21 km/h zu schnell.

Woraus sich die Summe auf dem Bescheid zusammensetzt

Ein Bußgeldbescheid enthält drei Posten. Der Regelsatz kommt aus dem Katalog. Die Gebühr regelt § 107 OWiG: fünf Prozent des Bußgelds, aber mindestens 25 €. Bei 70 € wären fünf Prozent nur 3,50 €, also gilt die Mindestgebühr. Die Auslagen für die förmliche Zustellung betragen 3,50 €. Die Kosten machen damit gut ein Drittel des Bußgelds aus, ein Verhältnis, das erst bei höheren Stufen kleiner wird. Die folgende Tabelle stellt die Stufen um die Grenze nebeneinander:

Pkw, vorgeworfene Werte nach Toleranz; Gebühren nach § 107 OWiG
Zu schnellInnerortsGesamt innerortsAußerortsGesamt außerortsPunkte
15 km/h50 €ohne Gebühr40 €ohne Gebühr0
16 km/h70 €98,50 €60 €88,50 €0
20 km/h70 €98,50 €60 €88,50 €0
21 km/h115 €143,50 €100 €128,50 €1

Der Sprung von 15 auf 16 km/h ist im Verhältnis der größte der ganzen Tabelle: Innerorts wird aus einem Verwarnungsgeld ohne Nebenkosten fast der doppelte Betrag, weil Bußgeld und Kosten zugleich steigen.

Warum 60 Euro außerorts keinen Punkt bringen

Die verbreitete Faustregel lautet, ab 60 Euro gebe es einen Punkt. Sie ist nur die halbe Wahrheit. § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG verlangt für einen Eintrag zweierlei: einen Tatbestand, der in Anlage 13 der FeV aufgeführt ist, und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro oder ein Fahrverbot. Außerorts kostet die Stufe 16 bis 20 km/h genau 60 €, die Betragsgrenze ist also erreicht. Weil die Stufe aber in Anlage 13 fehlt, bleibt das Register leer. Umgekehrt reicht die Nennung in der Liste allein ebenfalls nicht, wenn der Betrag darunter bleibt. Wer seinen Punktestand prüfen will, findet die Regeln im Überblick zu den Punkten in Flensburg.

Vom Blitzer bis zur Rechtskraft

Nach dem Blitzer kommt in der Regel zuerst ein Anhörungsbogen. Er nennt Tatort, Zeit, gemessenen und vorgeworfenen Wert. Angaben zur Sache sind freiwillig, die Angaben zur Person nicht. Danach erlässt die Bußgeldstelle den Bescheid, der in einem gelben Umschlag förmlich zugestellt wird; das Datum darauf startet die Frist. Innerhalb von 2 Wochen ist der Einspruch möglich (§ 67 OWiG). Lässt man die Frist verstreichen, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Seit dem 1. Juli 2026 hat die Behörde für den ersten verjährungsunterbrechenden Schritt 6 Monate Zeit (§ 26 Abs. 3 StVG). Wie ein Bescheid aufgebaut ist und welche Angaben er enthalten muss, erklärt die Seite zum Bußgeldbescheid.

Wenn der Messwert knapp über der Grenze liegt

Gerade in dieser Stufe lohnt der genaue Blick auf die Zahlen. Bis 100 km/h Messwert zieht die Behörde 3 km/h ab. In der 50er-Zone führt ein Messwert von 73 km/h zu 20 km/h, ein Messwert von 74 km/h zu 21 km/h und damit zu einem Punkt. Auf der Autobahn mit Tempo 120 gilt die Prozentregel: Ein Messwert von 144 km/h wird auf 139 km/h abgerundet, das sind 19 km/h zu viel und 60 €. Der Bußgeldrechner rechnet den Abzug automatisch, wenn Sie den gemessenen Wert eingeben.

Lkw und Gespanne liegen anders

Für Pkw ist dies die letzte punktfreie Stufe. In Tabelle 1 a, also für Lkw über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger, kostet dieselbe Überschreitung 160 € innerorts und bringt bereits 1 Punkt. Wer mit Wohnwagen oder Bootsanhänger unterwegs ist, kann sich also nicht auf die Pkw-Werte verlassen.

Motorräder werden dagegen wie Pkw behandelt und bleiben in Tabelle 1 c. Busse mit Fahrgästen und Gefahrguttransporte fallen unter Tabelle 1 b, wo 16 bis 20 km/h innerorts 320 € kosten. Wer beruflich solche Fahrzeuge fährt, sollte die Unterschiede kennen, denn auch die Punkte setzen dort früher ein als beim Pkw.

Häufige Fragen

Wie viel kostet 20 km/h zu schnell innerorts mit allen Gebühren?

Der Regelsatz beträgt 70 €. Fünf Prozent davon wären 3,50 €, also greift die Mindestgebühr von 25 €. Mit 3,50 € Zustellung ergibt das 98,50 €. Außerorts sind es 60 € plus dieselben 28,50 € Kosten, zusammen 88,50 €. Grundlage sind Tabelle 1 c der BKatV und § 107 OWiG.

Warum gibt es für 20 km/h zu schnell keinen Punkt, obwohl es mehr als 55 Euro kostet?

Für einen Eintrag verlangt § 28 Abs. 3 StVG zweierlei: mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Tatbestand aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dort stehen Geschwindigkeitsverstöße mit dem Pkw erst ab mehr als 20 km/h. Die Grenze von 55 Euro entscheidet nur über Verwarnung oder Bescheid. Deshalb kostet die Stufe 16 bis 20 km/h Gebühren, bleibt aber ohne Eintrag in Flensburg.

Steht 20 km/h zu schnell im Fahreignungsregister?

Nein. Eingetragen werden nur Entscheidungen, die mit Punkten bewertet sind. Ein Bescheid über 70 € oder 60 € für 16 bis 20 km/h wird zwar rechtskräftig, landet aber nicht in Flensburg. Er zählt weder für den Punktestand noch für die Probezeit noch für die Beharrlichkeitsregel, die erst bei mindestens 26 km/h ansetzt.

Lohnt sich bei 20 km/h zu schnell ein Blick auf den Messwert?

Ja, weil die Grenze zur nächsten Stufe nur ein km/h entfernt ist. Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen: 73 km/h in der 50er-Zone ergeben 20 km/h, 74 km/h schon 21 km/h mit Punkt. Ob der Abzug richtig angewendet wurde, lässt sich aus dem Anhörungsbogen ablesen, denn dort stehen gemessener und vorgeworfener Wert.

Wie lange habe ich bei einem Bescheid über 20 km/h für den Einspruch Zeit?

2 Wochen ab Zustellung, so steht es in § 67 OWiG. Der Tag der Zustellung ist auf dem gelben Umschlag vermerkt. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, und der Betrag von 98,50 € innerorts ist zu zahlen. Der Einspruch ist ein Recht und kostet zunächst nichts; ob er sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Quellen

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