31 km/h zu schnell: warum der Ort über das Fahrverbot entscheidet
In keiner anderen Stufe der Tempotabelle liegen innerorts und außerorts so weit auseinander wie zwischen 31 und 40 km/h.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
31 km/h: innerorts mit Fahrverbot
Zu zahlen inklusive Gebühren
288,50 €
| Überschreitung nach Toleranz | 31 km/h |
| Punkte | 2 |
| Fahrverbot | 1 Monat |
| Probezeit | A-Verstoß |
Wer mit dem Pkw 31 bis 40 km/h zu schnell war, erlebt die größte Asymmetrie des Bußgeldkatalogs. Innerorts kostet die Stufe 260 €, bringt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot; mit Gebühren stehen 288,50 € auf dem Bescheid. Außerorts sind es 200 €, ein Punkt und kein Fahrverbot, zusammen 228,50 €. Der Unterschied reicht über das Geld hinaus: Zwei Punkte werden erst nach 5 Jahren tilgungsreif, ein Punkt nach 2,5 Jahren. Entscheidend ist allein, ob die Messung innerhalb geschlossener Ortschaften lag, also hinter dem gelben Ortsschild, nicht das erlaubte Tempo. Außerorts bleibt eine Falle: Wer binnen eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bescheid über mindestens 26 km/h erneut 31 km/h zu schnell ist, bekommt auch dort einen Monat Fahrverbot. In der Probezeit ist die Stufe an beiden Orten ein A-Verstoß.
Gleiche Geschwindigkeit, zwei verschiedene Strafen
Zwischen 31 und 40 km/h trennt der Bußgeldkatalog die beiden Spalten so deutlich wie nirgends sonst. Innerorts ist dies die erste Stufe mit Fahrverbot. Außerorts gilt die Stufe noch als gewöhnliche Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt. Die Logik dahinter: In der Stadt treffen schnelle Autos auf Fußgänger, Radfahrer, Kinder und Ausfahrten, und 31 km/h über Tempo 50 bedeuten mehr als 60 Prozent über dem Limit. Auf der Landstraße mit Tempo 100 sind 31 km/h knapp ein Drittel. Für Betroffene bedeutet das: Wer dieselbe Überschreitung an zwei Tagen begeht, einmal im Dorf und einmal auf der Bundesstraße davor, bekommt zwei ganz unterschiedliche Bescheide.
| Zu schnell | Innerorts | Punkte / Fahrverbot | Außerorts | Punkte / Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 30 km/h | 180 € | 1 / nein | 150 € | 1 / nein |
| 31 km/h | 260 € | 2 / 1 Monat | 200 € | 1 / nein |
| 40 km/h | 260 € | 2 / 1 Monat | 200 € | 1 / nein |
Das Ortsschild als Grenze
Ob eine Messung innerorts oder außerorts stattfand, bestimmt das Zeichen 310 der StVO, das gelbe Ortsschild. Dahinter beginnt die geschlossene Ortschaft, mit dem Ortsende-Schild endet sie. Das erlaubte Tempo spielt dafür keine Rolle. Auf einer gut ausgebauten Ortsdurchfahrt mit Tempo 70 gelten die Innerortssätze, auf einer Landstraße mit Tempo 50 vor einer Kreuzung die Außerortssätze. Für die Stufe 31 bis 40 km/h ist das die entscheidende Angabe im Anhörungsbogen, gleich nach der Geschwindigkeit. Steht dort »innerhalb geschlossener Ortschaften«, gehört ein Fahrverbot zum Regelfall. Die Seite Geblitzt innerorts zeigt alle Stufen der linken Spalte.
Zwei Punkte gegen einen: die Folgen über Jahre
Ein Fahrverbot macht den Verstoß nach Anlage 13 der FeV zu einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit, und die wird mit zwei Punkten bewertet. Das wirkt sich vor allem auf die Tilgung aus. Nach § 29 StVG wird ein Eintrag mit zwei Punkten nach 60 Monaten tilgungsreif, ein Eintrag mit einem Punkt nach 30 Monaten. Wer mit 31 km/h innerorts geblitzt wird, trägt die Punkte also doppelt so lange wie jemand, der dieselbe Geschwindigkeit außerorts fuhr. Mit drei weiteren Punkten aus anderen Verstößen wäre die Marke von 4 Punkten erreicht, ab der eine schriftliche Ermahnung folgt.
Außerorts kein Fahrverbot, aber eine Vorbelastung
Außerorts mag die Stufe glimpflich wirken. Sie zählt aber für die Wiederholungsregel des § 4 Abs. 2 BKatV, weil sie über 26 km/h liegt. Zwei Folgen ergeben sich daraus. Erstens: Liegt bereits ein rechtskräftiger Bescheid über mindestens 26 km/h vor, der weniger als ein Jahr alt ist, gibt es auch für 31 km/h außerorts einen Monat Fahrverbot (200 €, Fahrverbot 1 Monat). Zweitens: Der Bescheid für 31 km/h wird selbst zur Vorbelastung für das folgende Jahr. Die Einzelheiten stehen unter 26 km/h zu schnell.
Wann aus 30 km/h 31 werden
Innerorts gilt bis 100 km/h Messwert der feste Abzug von 3 km/h. In der 50er-Zone ergeben 83 km/h genau 30 km/h, 84 km/h schon 31 km/h mit Fahrverbot. In der 30er-Zone liegt die Grenze bei einem Messwert von 64 km/h (31 km/h nach Abzug). Außerorts rechnet die Behörde meist mit der Prozentregel: Auf der Landstraße mit Tempo 100 bleiben von 135 km/h Messwert 130 km/h. Den eigenen Messwert prüft der Bußgeldrechner.
In der Probezeit zählt der Ort nicht
Für Fahranfänger verschwindet die Asymmetrie zum Teil. Nach Anlage 12 der FeV ist jede eingetragene Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß, ob innerorts mit zwei Punkten oder außerorts mit einem. Beide Fälle führen in der Probezeit zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Innerorts kommt das Fahrverbot hinzu, das unabhängig von den Probezeitmaßnahmen läuft: Die Bußgeldstelle verhängt es mit dem Bescheid, die Führerscheinstelle ordnet später das Seminar an. Wer in der Probezeit innerorts mit 31 km/h zu viel gemessen wird, hat also mit zwei Behörden zu tun, die nacheinander handeln. Die Einzelheiten zur Reihenfolge der Maßnahmen beschreibt die Seite zur Probezeit.
Mit Anhänger kein Unterschied mehr
Die Asymmetrie gilt nur für Pkw und Motorräder. Für Fahrzeuge mit Anhänger und Lkw über 3,5 Tonnen sieht Tabelle 1 a für 31 bis 40 km/h an beiden Orten ein Fahrverbot vor: innerorts 340 € und 1 Monat, außerorts 255 € und 1 Monat, jeweils mit 2 Punkten. Wer mit dem Wohnwagen auf der Landstraße unterwegs ist, wo für Gespanne ohnehin meist 80 km/h gelten, erreicht diese Stufe schneller als gedacht. Die Regeln zur Abgabe des Führerscheins erklärt die Seite zum Fahrverbot.