Kfz-Steuer: wie sie berechnet und bezahlt wird
Wer ein Auto in Deutschland zulässt, schuldet ab dem Tag der Zulassung Kraftfahrzeugsteuer, und das Datum der Erstzulassung entscheidet über die Formel.
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Kfz-Steuer Ihres Pkw in drei Angaben
Kfz-Steuer pro Jahr
98 €
| Hubraumanteil | 30 € |
| CO2-Anteil | 68,60 € |
Die Kfz-Steuer für einen Pkw richtet sich nach dem Tag, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde. Seit dem 1. Januar 2021 zugelassene Autos zahlen 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum beim Benziner und 9,50 € beim Diesel, dazu einen gestaffelten Betrag für jedes Gramm CO2 über 95 g/km. Ein Benziner von 2024 mit 1 498 cm³ und 118 g kostet damit 76 € im Jahr. Zwischen Juli 2009 und Ende 2020 zugelassene Autos zahlen 2 € je Gramm über einer festen Schwelle, ältere Autos einen Satz je 100 cm³ nach Schadstoffklasse. Erhoben wird die Steuer vom Zoll: Das zuständige Hauptzollamt schickt etwa zwei Wochen nach der Zulassung den Bescheid und bucht den Jahresbetrag im Voraus per SEPA-Lastschrift ab. Der Betrag wird nach § 11 Abs. 5 KraftStG auf volle Euro abgerundet. Mit der Abmeldung oder der Umschreibung auf einen Käufer endet die Steuerpflicht.
Drei Formeln, ein Stichtag
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt für Pkw drei Rechenwege, und welcher gilt, steht in Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I: das Datum der Erstzulassung. Nicht der Tag, an dem Sie das Auto gekauft haben, und auch nicht der Tag der Umschreibung. Ein Gebrauchter von 2016 bleibt steuerlich ein Auto von 2016, egal wie oft er den Halter wechselt.
| Erstzulassung | Bemessung | Beispiel | Jahressteuer |
|---|---|---|---|
| ab 1.1.2021 | Hubraum + CO2 gestaffelt ab 95 g | Benziner, 1.498 cm³, 118 g | 76 € |
| 1.7.2009 bis 31.12.2020 | Hubraum + 2 € je g über 120/110/95 g | Diesel 2016, 1.968 cm³, 115 g | 230 € |
| bis 30.6.2009 | Hubraum nach Schadstoffklasse | Benziner 2006, Euro 4, 1.598 cm³ | 108 € |
Bei allen drei Wegen wird der Hubraum in angefangenen 100 cm³ gezählt. Ein Motor mit 1.498 cm³ zählt also wie einer mit 1.500 cm³: 15 Einheiten. Beim Benziner kostet jede Einheit 2 €, beim Diesel 9,50 €. Der Unterschied ist so groß, dass die Kfz-Steuer beim Diesel eine eigene Seite hat.
Seit 2021: der Stufentarif für CO2
Für jüngere Autos zählt jedes Gramm über 95 g/km, und zwar umso teurer, je höher der Wert ist. Die ersten 20 Gramm kosten je 2,00 €, das letzte Band oberhalb von 195 g kostet 4,00 € je Gramm. Die Sätze gelten nicht für das ganze Fahrzeug, sondern nur für die Gramm im jeweiligen Band, ähnlich wie bei der Einkommensteuer. Ein Benziner von 2022 mit 2.998 cm³ und 214 g landet so bei 396 €, davon 336,00 € allein für das CO2.
2009 bis 2020: eine feste Freigrenze
Hier gibt es nur einen CO2-Satz, 2 € je Gramm. Die Freigrenze hängt vom Jahr der Erstzulassung ab: 120 g bis Ende 2011, 110 g für 2012 und 2013, 95 g ab 2014. Zwei baugleiche Autos können also unterschiedlich viel kosten, nur weil eines im Dezember 2011 und das andere im Januar 2012 zugelassen wurde.
Vor Juli 2009: die Schadstoffklasse
Ältere Autos zahlen nur nach Hubraum, aber mit einem Satz, der von der Abgasnorm abhängt. Die Spanne reicht beim Benziner von 6,75 € bis 25,36 € je 100 cm³. Alle Stufen und den Übergangsfall Ende 2008 erklärt die Seite zu Altfahrzeugen.
Andere Fahrzeuge, andere Bemessung
Nicht jedes Fahrzeug wird nach Hubraum besteuert. Reine Elektroautos sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 befreit; danach zahlen sie die Hälfte einer Steuer nach Gewicht. Für ein E-Auto mit 2.100 kg von Mai 2022 läuft die Befreiung bis 1. Mai 2032, danach wären es 62 € pro Jahr. Motorräder zahlen 1,84 € je angefangene 25 cm³, bei 689 cm³ sind das 51 €. Wohnmobile und Anhänger werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert.
Wer die Steuer erhebt
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer, und seit Juli 2014 verwaltet sie die Zollverwaltung. Zuständig ist das Hauptzollamt Ihres Wohnorts. Mit dem Finanzamt haben Sie dafür nichts zu tun, auch wenn ältere Ratgeber das noch so darstellen. Steuerschuldner ist nach § 7 KraftStG die Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist, also der Halter, nicht unbedingt der Eigentümer oder die Person, die am meisten fährt.
Die Zulassungsstelle wirkt mit: Sie trägt die Bemessungsgrundlagen in die Zulassungsbescheinigung ein, und diese Feststellungen binden den Zoll (§ 2 Abs. 2 Nr. 2). Der Zoll prüft also nicht selbst nach, wie viel CO2 Ihr Auto ausstößt. Stimmt ein Wert im Fahrzeugschein nicht, ist die Zulassungsstelle der erste Ansprechpartner. Wird die Eintragung berichtigt, setzt der Zoll die Steuer nach § 12 Abs. 2 KraftStG neu fest; bei einem Fehler zu Ihren Lasten gilt die Korrektur ab dem Zeitraum, in dem der Fehler dem Zoll bekannt wird.
Zahlung: SEPA ist Voraussetzung der Zulassung
Ohne Lastschriftmandat kein Kennzeichen. § 13 Abs. 1 KraftStG macht die Zulassung davon abhängig, dass eine Einzugsermächtigung für ein Konto des Halters oder eines Dritten vorliegt. Der Zoll schreibt dazu, dass das Mandat bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal abgegeben wird. Abgebucht wird am Tag der Fälligkeit, jährlich im Voraus (§ 11 Abs. 1). Nur wenn das Hauptzollamt wegen einer erheblichen Härte auf das Mandat verzichtet, ist Überweisung der reguläre Weg.
Ratenzahlung sieht das Gesetz nur bei hohen Beträgen vor. Halbjährlich geht ab einer Jahressteuer von mehr als 500 €, vierteljährlich ab mehr als 1.000 €, jeweils mit Aufgeld. Für den großen Benziner aus dem Beispiel wären zwei Raten zu je 203 € fällig statt einmal 396 €.
Abrundung
Nach § 11 Abs. 5 KraftStG wird der zu entrichtende Betrag auf volle Euro nach unten abgerundet. Aus rechnerisch 76,60 € für den Benziner von 2024 werden 76 €. Das gilt auch für den Teilbetrag der ersten Festsetzung.
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Pflicht beginnt mit der Zulassung, nicht mit der ersten Fahrt. Etwa zwei Wochen später verschickt der Zoll den Bescheid. Er gilt für die Folgejahre weiter, eine jährliche Erinnerung gibt es nicht. Ändert sich etwas, das die Steuer beeinflusst, etwa durch einen Umbau mit neuem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung, setzt der Zoll neu fest (§ 5 Abs. 3, § 12 Abs. 2).
Enden kann die Pflicht auf zwei Arten: durch Abmeldung oder durch Umschreibung auf einen Käufer. Beim Verkauf zählt das Datum, an dem der Erwerber das Auto auf sich zulässt. Bis dahin bleiben Sie Steuerschuldner, auch wenn der Wagen schon vor einer fremden Tür steht. Wer verkauft, sollte die Umschreibung deshalb im Blick behalten. Den Abmeldebescheid und eine Erstattung des zu viel Gezahlten verschickt der Zoll in den Wochen danach.
Halterwechsel: was Käufer und Verkäufer tun müssen
Wer einen Gebrauchten kauft, gibt bei der Umschreibung eine neue Steuererklärung ab; nach § 12a Abs. 2 KraftStG genügt dafür die Fahrzeuganmeldung mit dem entsprechenden Hinweis. Dazu gehört ein eigenes SEPA-Mandat, denn der Zoll verlangt bei einem neuen Steuerschuldner ein neues Mandat und keine bloße Änderung des alten. Der Verkäufer erhält nach der Umschreibung einen Bescheid über das Ende seiner Steuerpflicht und das Guthaben. Eine bereits laufende Befreiung, etwa beim Elektroauto, geht auf den Käufer über, soweit sie noch nicht abgelaufen ist.
Saisonkennzeichen und Wechsel zwischen Fahrzeugen
Ein Saisonkennzeichen begrenzt die Steuer auf die Monate, die auf dem Schild stehen. § 11 Abs. 4 KraftStG rechnet dann für jeden Tag des Betriebszeitraums ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer; der 29. Februar zählt in Schaltjahren nicht mit. Ein Cabrio, das von April bis Oktober angemeldet ist, kostet also etwa sieben Zwölftel des Jahresbetrags. Einen gemeinsamen Fälligkeitstag mit anderen Fahrzeugen erlaubt das Gesetz bei Saisonkennzeichen ausdrücklich nicht. Wer dagegen mehrere ganzjährig zugelassene Fahrzeuge hält, kann auf Antrag einen einheitlichen Fälligkeitstag bekommen; dafür wird für mindestens zwei Fahrzeuge tageweise abgerechnet.
Wann keine Kfz-Steuer anfällt
§ 3 KraftStG listet die Ausnahmen. Für Privatleute sind nur wenige relevant: Fahrzeuge, die nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gar nicht zugelassen werden müssen, sind steuerfrei, ebenso Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr fahren und als solche erkennbar sind. Ausländische Pkw, die nur vorübergehend in Deutschland sind, bleiben bis zu einem Jahr befreit, solange hier kein regelmäßiger Standort begründet ist. Daneben stehen die beiden großen Vergünstigungen außerhalb von § 3: die Befreiung für Elektroautos nach § 3d und die Hilfen für schwerbehinderte Halter nach § 3a. Beide sind befristet beziehungsweise an Bedingungen geknüpft und werden im Bescheid nur berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen festgestellt oder beantragt sind.
Kfz-Steuer Ihres Pkw in drei Angaben
Kfz-Steuer pro Jahr
98 €
| Hubraumanteil | 30 € |
| CO2-Anteil | 68,60 € |
Wie genau ist eine eigene Berechnung?
Für die Jahressteuer sehr genau, weil das Gesetz keine Ermessensspielräume lässt. Unser Kfz-Steuer-Rechner kam am 11. Oktober 2026 in 21 Testfällen auf denselben Euro wie der Rechner des Bundesfinanzministeriums. Abweichungen zum ersten Bescheid entstehen fast immer durch den Teilzeitraum: Wer im Juni zulässt, bekommt zunächst eine Festsetzung bis zum nächsten Fälligkeitstag, nicht den glatten Jahresbetrag. Wer schwerbehindert ist, kann eine Befreiung oder halbe Steuer beantragen, die im Bescheid erst nach dem Antrag erscheint.