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51 km/h zu schnell: zwei Monate innerorts und die Frage des Vorsatzes

Ab 51 km/h verdoppelt sich innerorts die Dauer des Fahrverbots, und bei so deutlichen Überschreitungen rückt der Vorsatz in den Blick.

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51 km/h: zwei Monate innerorts

Zu zahlen inklusive Gebühren

591,50 €

Überschreitung nach Toleranz51 km/h
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
ProbezeitA-Verstoß
Zum vollständigen Bußgeldrechner →

Wer mit dem Pkw 51 bis 60 km/h zu schnell war, bekommt innerorts 560 €, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Außerorts sind es 480 €, zwei Punkte und ein Monat. Mit den Kosten nach § 107 OWiG ergeben sich 591,50 € innerorts und 508,50 € außerorts. Innerorts ist dies die erste Stufe, bei der die Gebühr von fünf Prozent über der Mindestgebühr von 25 € liegt. Alle Beträge des Katalogs gehen von fahrlässigem Handeln aus. Stellt die Behörde Vorsatz fest, verdoppelt § 3 Abs. 4a BKatV den Regelsatz: innerorts auf 1.120 €, außerorts auf 960 €. Die Dauer des Fahrverbots bleibt dabei unverändert. Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft wählen; die zwei Monate laufen am Stück. In der 50er-Zone braucht es dafür einen Messwert von 105 km/h, weil über 100 km/h 3 Prozent abgezogen werden.

Wo die Dauer sich verdoppelt

Zwischen 50 und 51 km/h ändert sich innerorts nicht nur der Betrag. Der Bußgeldkatalog verlängert das Fahrverbot von einem auf zwei Monate, das Bußgeld steigt von 400 € auf 560 €. Außerorts bleibt es bei einem Monat, der Betrag wächst auf 480 €. Wer innerorts in diese Stufe fällt, fuhr in einer 50er-Zone mehr als doppelt so schnell wie erlaubt, in einer 30er-Zone mit über 80 km/h. Bei solchen Werten fragen Bußgeldstellen genauer nach, ob das Überschreiten noch ein Versehen war. Deshalb ist dies die Stufe, an der die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz praktisch wird.

Fahrlässig oder vorsätzlich: was die Verordnung sagt

Die Regelsätze gelten nach § 1 Abs. 2 BKatV für fahrlässige Begehung unter gewöhnlichen Tatumständen. Für den Vorsatz enthält § 3 Abs. 4a eine feste Rechenregel: Ist der Regelsatz höher als 55 €, wird er verdoppelt und auf den nächsten vollen Euro abgerundet. Das gilt auch dann, wenn er vorher schon wegen Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht wurde. Wann Vorsatz anzunehmen ist, steht nicht in der Verordnung. Eine km/h-Grenze, ab der er automatisch gilt, gibt es nicht. Behörde oder Gericht stützen sich auf die Umstände, etwa wie deutlich das Limit beschildert war. Die Auswirkung auf die Zahlen ist dagegen eindeutig:

Pkw, 51 bis 60 km/h nach Toleranz; Vorsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV, Kosten nach § 107 OWiG
FallBußgeldKostenGesamtPunkteFahrverbot
Innerorts, fahrlässig560 €31,50 €591,50 €22 Mon.
Innerorts, vorsätzlich1.120 €59,50 €1.179,50 €22 Mon.
Außerorts, fahrlässig480 €28,50 €508,50 €21 Mon.
Außerorts, vorsätzlich960 €51,50 €1.011,50 €21 Mon.

Auffällig ist die Spalte der Kosten. Weil die Gebühr fünf Prozent des Bußgelds beträgt, steigt sie mit dem Vorsatz mit. Fahrverbot und Punkte bleiben dagegen gleich, der Vorsatz wirkt nur auf das Geld.

Wo der Bescheid den Vorsatz zeigt

Ob die Behörde von Vorsatz ausgeht, ergibt sich aus der Tatbeschreibung des Bescheids und aus dem Betrag. Steht dort für 51 km/h innerorts 1.120 € statt 560 €, wurde verdoppelt. Ein Bescheid wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig; bis dahin ist der Einspruch möglich (§ 67 OWiG). Wie die einzelnen Teile eines Bescheids zu lesen sind, erklärt die Seite zum Bußgeldbescheid.

Zwei Monate am Stück organisieren

Zwei Monate ohne Führerschein sind mehr als eine Urlaubslösung. Die Frist läuft ohne Unterbrechung ab dem Tag, an dem die Behörde den Führerschein verwahrt, und lässt sich nicht stückeln. Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, wählt den Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 2a StVG). Sinnvoll ist ein Zeitraum, in dem Arbeitsweg und Familie ohne Auto funktionieren. Gab es dagegen ein früheres Verbot in diesem Zeitraum, beginnt das neue spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Hinzu kommt: Wer zusätzlich eine weitere Strafe mit Fahrverbot erhält, verbüßt beide nacheinander. Mehr zur Abgabe steht auf der Seite zum Fahrverbot.

Messwerte an der Grenze

Über 100 km/h gilt die Prozentregel auch innerorts, und das verschiebt die Grenze. In der 50er-Zone ergibt ein Messwert von 105 km/h nach Abzug von 3 Prozent 101 km/h, also 51 km/h zu viel. Ein Messwert von 104 km/h führt erst zu 50 km/h und damit zu einem Monat. Wer nur mit dem festen Abzug von 3 km/h rechnet, schätzt den vorgeworfenen Wert in diesem Bereich zu hoch ein. Auf der Landstraße mit Tempo 100 braucht es für 51 km/h einen Messwert von 156 km/h (51 km/h nach Abzug). Der Bußgeldrechner rechnet beide Varianten, mit und ohne Vorsatz.

Lkw, Gespann und Bus: drei Monate schon hier

Für Fahrzeuge der Tabelle 1 a, also Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ist die Stufe 51 bis 60 km/h deutlich härter. Innerorts sieht der Katalog 700 € und 3 Monate Fahrverbot vor, außerorts 600 € und 2 Monate. Für Busse mit Fahrgästen und Gefahrgut nach Tabelle 1 b sind es innerorts 900 €. Für Berufskraftfahrer ist das Fahrverbot dabei oft die schwerere Folge als das Bußgeld, weil es auch den Arbeitsplatz berührt. Auch hier gilt: Vorsatz verdoppelt den Betrag, nicht die Dauer.

Punkte und die nächste Stufe

Die Stufe bringt zwei Punkte nach Anlage 13 der FeV, getilgt 60 Monate nach Rechtskraft. In der Probezeit ist sie ein A-Verstoß. Innerorts folgen ab 61 km/h drei Monate Fahrverbot, außerorts zwei Monate; ab 71 km/h gilt an beiden Orten das Höchstmaß, beschrieben unter 71 km/h zu schnell.

Häufige Fragen

Wie viel kostet 51 km/h zu schnell innerorts insgesamt?

560 € Bußgeld, dazu 31,50 € Kosten. Fünf Prozent von 560 € sind 28 €, das liegt über der Mindestgebühr von 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Zusammen 591,50 €, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot nach Tabelle 1 c der BKatV. Bei Vorsatz wären es 1.179,50 €.

Was bedeutet Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Der Bußgeldkatalog geht nach § 1 Abs. 2 BKatV von Fahrlässigkeit und gewöhnlichen Umständen aus. Vorsatz liegt vor, wenn jemand das Limit kennt und es bewusst überschreitet oder die Überschreitung billigend in Kauf nimmt. Die Verordnung nennt dafür keine feste km/h-Grenze; ob Vorsatz vorliegt, entscheiden Behörde oder Gericht im Einzelfall anhand der Umstände.

Verlängert Vorsatz das Fahrverbot bei 51 km/h zu schnell?

Nein. § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt nur den Regelsatz, wenn dieser über 55 € liegt, und rundet auf volle Euro ab. Die Dauer des Fahrverbots steht im Katalog getrennt und bleibt bei zwei Monaten innerorts und einem Monat außerorts. Auch die Punkte ändern sich nicht. Höher werden mit dem Bußgeld allerdings die Gebühren, weil sie fünf Prozent des Betrags ausmachen.

Wie viel kostet 51 km/h zu schnell außerorts mit Gebühren?

480 € Bußgeld. Fünf Prozent davon wären 24 €, deshalb gilt die Mindestgebühr von 25 €; mit 3,50 € Zustellung kommen 508,50 € zusammen. Dazu zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wird Vorsatz festgestellt, verdoppelt sich das Bußgeld auf 960 €, und der Bescheid lautet dann auf 1.011,50 €.

Kann ich zwei Monate Fahrverbot auf zweimal einen Monat aufteilen?

Nein. Das Fahrverbot läuft als zusammenhängender Zeitraum ab dem Tag, an dem die Behörde den Führerschein in Verwahrung nimmt. Wählen können Sie nur den Beginn, und das auch nur, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig wurde. Dann haben Sie dafür 4 Monate ab Rechtskraft Zeit (§ 25 Abs. 2a StVG).

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Quellen

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Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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