Promillerechner: was ein Wert rechtlich bedeutet
Dieser Rechner schätzt keinen Blutalkohol aus Getränken, er zeigt die Folgen eines Werts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Strafverfahren, MPU.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Zu zahlen (Bußgeld + Gebühren)
528,50 €
| BKat-Nummer | 241 |
| Regelsatz | 500 € |
| Gebühr und Auslagen (§ 107 OWiG) | 28,50 € |
| Punkte in Flensburg | 2 |
| Fahrverbot | 1 Monat |
| Probezeit | A-Verstoß |
Regelsätze der BKatV in der Fassung vom 12.8.2026. Behörde und Gericht können im Einzelfall abweichen.
So rechnen wirGebühr 5 % des Bußgelds, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.
Die meisten Promillerechner im Netz schätzen aus Getränken, Gewicht und Geschlecht einen Blutalkoholwert. Das tun wir bewusst nicht: Eine amtliche Formel dafür gibt es nicht, und auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt die Ergebnisse solcher Rechner nur ungefähre Werte für gesunde Erwachsene. Unser Rechner beginnt beim Wert selbst, gemessen oder angenommen, und zeigt, was das Recht daran knüpft. Ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol sind es nach § 24a StVG 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte, bei Voreintragungen deutlich mehr. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, ab 0,3 Promille schon bei Ausfallerscheinungen. Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt null: jeder Schluck kostet 250 Euro und einen Punkt.
Die Stufen, die der Rechner prüft
| Wert | Folge | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| ab 0,0 ‰ in der Probezeit oder unter 21 | 250 €, 1 Punkt | § 24c StVG, Nr. 243b |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen | Straftat möglich | § 316 StGB |
| ab 0,5 ‰ oder 0,25 mg/l | 500 €, 1 Monat, 2 Punkte | § 24a StVG, Nr. 241 |
| ab 1,1 ‰ | Straftat, Entziehung | § 316 StGB |
| ab 1,6 ‰ oder 0,8 mg/l | MPU wird angeordnet | § 13 FeV |
Die Grenzen 0,3 und 1,1 Promille stehen nicht im Gesetzestext, sondern ergeben sich aus der Rechtsprechung zu § 316 StGB; die Polizeiliche Kriminalprävention nennt sie ausdrücklich. Für Radfahrer liegt die Strafbarkeitsgrenze bei 1,6 Promille. Die Seite zur Promillegrenze erklärt, wer von welcher Grenze betroffen ist; die Sanktionen im Einzelnen stehen bei Alkohol am Steuer.
Was der Rechner nicht ersetzt
Liegt ein Strafverfahren vor, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht über Geld- oder Freiheitsstrafe und die Sperrfrist; dafür gibt es keinen Katalog. Der Rechner nennt dann nur die Grundlagen. Zur MPU, ihren Anlässen und Kosten führt die Seite zur MPU.