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Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben

Ob Sie nach dem Umzug einfach weiterfahren, umtauschen oder neu geprüft werden, hängt allein vom Ausstellungsstaat ab.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Amtliche Gebühren der Umschreibung

Amtliche Gebühren

33,20 €

Behörde33,20 €
Theorieprüfung0 €
Praxisprüfung Klasse B0 €

Ohne Fahrschule, Sehtest und Übersetzung, deren Preise frei sind.

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Wer nach Deutschland zieht, darf mit einem gültigen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat unbefristet weiterfahren (§ 28 FeV); ein Umtausch ist freiwillig. Ein Führerschein aus einem anderen Staat gilt dagegen nur noch 6 Monate ab der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes (§ 29 Abs. 1 FeV). Die Behörde kann die Frist auf Antrag um bis zu 6 Monate verlängern, wenn der Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauern soll. Danach braucht es eine deutsche Fahrerlaubnis nach § 31 FeV. Für die Staaten und Klassen der Anlage 11 entfallen Fahrschule, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs, und die Liste legt fest, ob eine theoretische oder praktische Prüfung nötig ist; für Japan, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich keine von beiden. Für alle anderen Staaten entfällt nur die Ausbildung, beide Prüfungen sind abzulegen. Die Behörde berechnet ohne Prüfung 28,10 € plus 5,10 € Antragsprüfung, die Prüfungen beim TÜV oder bei der DEKRA kommen gegebenenfalls dazu.

Erst die Frage: EU oder nicht EU

Für die Umschreibung gibt es zwei völlig verschiedene Regelwerke. Führerscheine aus den Mitgliedstaaten der EU und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen werden anerkannt, wie sie sind. Für alle anderen Führerscheine, einschließlich derer aus der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, gelten die Fristen und Bedingungen von § 29 und § 31 FeV. Maßgeblich ist der Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, nicht Ihre Staatsangehörigkeit.

Führerscheine aus EU und EWR

Wer mit einem gültigen EU- oder EWR-Führerschein nach Deutschland zieht, fährt einfach weiter (§ 28 FeV). Auflagen aus dem Ausstellungsstaat, etwa eine Brille, gelten auch hier. Eine Pflicht zum Umtausch besteht für Pkw und Motorrad nicht. Bei den Lkw- und Busklassen rechnet Deutschland die Geltungsdauer nach eigenen Regeln: Ist eine solche Fahrerlaubnis nach deutscher Rechnung schon abgelaufen, weil seit der Erteilung mehr als fünf Jahre vergangen sind, gilt sie noch sechs Monate ab dem Zuzug.

Ein freiwilliger Umtausch nach § 30 FeV ist trotzdem möglich, etwa wenn das alte Dokument zerfleddert ist oder auf Papier ausgestellt wurde. Ärztliche Untersuchung, Sehtest, Prüfung, Erste Hilfe und Ausbildung entfallen. Der deutsche Führerschein trägt in Feld 10 das Datum der ursprünglichen Erteilung und einen Vermerk, dass ihm eine Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR zugrunde liegt. Der alte Führerschein geht über das Kraftfahrt-Bundesamt an die ausstellende Behörde zurück.

Führerscheine aus Drittstaaten: die Sechsmonatsfrist

§ 29 Abs. 1 FeV erlaubt das Fahren mit einem ausländischen Führerschein, solange Sie in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Mit dem Zuzug beginnt eine Frist von 6 Monaten. Wer glaubhaft macht, dass er nicht länger als zwölf Monate bleibt, etwa für eine befristete Entsendung, kann bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung um bis zu 6 Monate beantragen. Danach endet die Berechtigung, und wer weiterfährt, fährt ohne Fahrerlaubnis, was nach § 21 StVG strafbar ist.

Was ein ordentlicher Wohnsitz ist, definiert § 7 FeV: Wer wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt an mindestens 185 Tagen im Jahr, in Deutschland wohnt, hat ihn hier. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse, nicht die Staatsangehörigkeit. Studierende aus einem anderen EU- oder EWR-Staat, die nur zum Studium hier sind, begründen nach § 7 Abs. 3 FeV keinen ordentlichen Wohnsitz. Wer nur für ein Projekt von bestimmter Dauer im Ausland arbeitet und regelmäßig zurückkehrt, behält seinen Wohnsitz in Deutschland.

Übersetzung und Internationaler Führerschein

Der Nachweis erfolgt mit dem nationalen Führerschein oder einem Internationalen Führerschein zusammen mit dem nationalen. Ist der nationale Führerschein nicht auf Deutsch, nicht in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz ausgestellt und entspricht er nicht dem Anhang 6 des Wiener Übereinkommens von 1968, muss eine Übersetzung beiliegen. Sie muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Verkehrsministerium bestimmten Stelle stammen (§ 29 Abs. 2 FeV).

Wann der ausländische Führerschein gar nicht gilt

Keine Berechtigung besteht nach § 29 Abs. 3 FeV unter anderem für Lernführerscheine und vorläufige Führerscheine, für Personen, die das deutsche Mindestalter noch nicht erreicht haben, und für jemanden, der den Drittstaaten-Führerschein erworben hat, während er schon in Deutschland wohnte. Auch nach einer Entziehung in Deutschland oder während eines Fahrverbots gilt er nicht.

Umschreibung nach § 31 FeV und Anlage 11

§ 31 FeV unterscheidet zwei Gruppen. Für Führerscheine aus den Staaten und in den Klassen der Anlage 11 entfallen der Sehtest, die Erste-Hilfe-Schulung und die Ausbildung in der Fahrschule, bei Lkw- und Busklassen grundsätzlich auch die ärztliche Untersuchung. Für einzelne Einträge verlangt die Anlage trotzdem einen Nachweis des Sehvermögens. Ob eine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen ist, bestimmt die Liste für jeden Staat. Ein Auszug:

Auszug aus FeV Anlage 11, Stand 11.10.2026; vollständige Liste in der Quelle
AusstellungsstaatKlassenTheoriePraxis
Japanalleneinnein
Schweizalleneinnein
Vereinigtes Königreichalleneinnein
Serbienalleneinnein
Singapuralleneinnein
Südafrikaalleneinnein
IsraelA1, A2, A, Bneinnein
Republik Korea1, 2neinnein
UkraineA1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DEneinnein
MoldauA1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DEneinja
Kanada, OntarioGneinnein
Australien, New South WalesC, Rneinnein
USA, TexasC, A, Bneinnein
USA, FloridaEjanein

Zwei amtliche Anmerkungen sind wichtig. Wo nicht „alle“, sondern bestimmte Klassen stehen, wird aufgrund dieser Klassen nur die Klasse B erteilt. Und die Klassenbezeichnungen sind die des Ausstellungsstaates: Die australische Klasse C entspricht der deutschen Klasse B, die Klasse R der Klasse A. Lernführerscheine und vergleichbare Vorstufen werden nirgends umgeschrieben. Auch für Anlage-11-Staaten kann die Behörde eine Prüfung anordnen, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (§ 31 Abs. 1a FeV).

Für alle Staaten, die nicht in der Anlage stehen, gilt § 31 Abs. 2 FeV: Die Ausbildung in der Fahrschule ist nicht vorgeschrieben, die theoretische und die praktische Prüfung aber schon. Weil Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs in diesem Absatz nicht ausgenommen sind, gehören sie ebenfalls dazu. Viele Bewerber nehmen trotzdem einige Fahrstunden, um das Prüfungsfahrzeug und die deutschen Prüfungsabläufe kennenzulernen; Pflicht ist das nicht. Die Prüfungen nimmt die Technische Prüfstelle ab, in den meisten Ländern TÜV oder DEKRA.

Was die Umschreibung kostet

Die Behördengebühren stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die Prüfgebühren der Technischen Prüfstellen ebenfalls.

Antragsprüfung 5,10 € (GebOSt Nr. 201), Umschreibung ohne Prüfung 28,10 € (Nr. 202.2), sonst Erteilung 35,70 € (Nr. 202.1); Prüfungen beim TÜV oder bei der DEKRA
FallBehördePrüfungenzusammen
EU/EWR oder Anlage-11-Staat ohne Prüfung33,20 €0,00 €33,20 €
Anlage-11-Staat mit Theorieprüfung40,80 €21,00 €61,80 €
anderer Staat: Theorie und Praxis, Klasse B40,80 €130,10 €170,90 €

Nicht enthalten sind Fahrstunden, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto und Übersetzung, deren Preise frei sind. Ihren eigenen Fall mit Fahrschulkosten rechnet der Führerscheinkosten-Rechner.

Ablauf und Unterlagen

Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Nach § 31 Abs. 3 FeV weisen Sie die ausländische Fahrerlaubnis mit dem nationalen Führerschein nach und erklären, dass sie noch gültig ist; die Behörde darf das überprüfen, bei manchen Staaten über das Kraftfahrt-Bundesamt. Den deutschen Führerschein gibt es nur gegen Abgabe des ausländischen. Er trägt einen Vermerk, dass ihm eine Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb von EU und EWR zugrunde lag.

Fahrverbot, Entziehung und Rücktausch

Ein Fahrverbot oder eine Entziehung in Deutschland trifft auch den ausländischen Führerschein: Während eines Fahrverbots gilt er hier nicht, und nach einer Entziehung erlischt das Recht, von ihm in Deutschland Gebrauch zu machen. Eine laufende Sperre lässt sich durch die Umschreibung nicht umgehen. Was beim Fahrverbot mit dem Dokument geschieht, steht auf der eigenen Seite, wie Verstöße bewertet werden im Überblick zu den Punkten in Flensburg.

Umgekehrt bleibt eine deutsche Fahrerlaubnis bestehen, wenn jemand seinen deutschen Führerschein im Ausland in einen dortigen umtauscht. Kehrt er zurück, kann er nach § 30a FeV zurücktauschen; die noch gültigen Klassen werden unverändert eingetragen, und der ausländische Führerschein wird abgegeben.

Probezeit und Punkte nach der Umschreibung

War der ausländische Führerschein jünger als zwei Jahre, läuft in Deutschland die Probezeit für den Rest der zwei Jahre, angerechnet wird die Zeit seit dem Erwerb. Zeiten, in denen Sie hier nicht fahren durften, zählen nicht mit. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Probezeit. Punkte, die Sie mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland gesammelt haben, bleiben bei der Umschreibung bestehen, denn § 4 Abs. 3 StVG nimmt die vereinfachte Erteilung an Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse ausdrücklich von der Löschung aus. Den aktuellen Stand zeigt die kostenlose Punkteabfrage.

Häufige Fragen

Muss ich meinen EU-Führerschein in Deutschland umschreiben lassen?

In der Regel nicht. Mit Wohnsitz in Deutschland dürfen Sie nach § 28 FeV im Umfang Ihrer Berechtigung weiterfahren, auch ohne Umtausch. Ausnahmen betreffen vor allem Lkw- und Busklassen, deren Geltungsdauer nach deutschen Regeln berechnet wird. Ein freiwilliger Umtausch nach § 30 FeV kommt ohne Prüfung, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs aus; der alte Führerschein geht über das KBA an die ausstellende Behörde zurück.

Wie lange gilt ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat nach dem Umzug nach Deutschland?

6 Monate ab dem Tag, an dem Sie hier Ihren ordentlichen Wohnsitz begründen, so § 29 Abs. 1 FeV. Wer glaubhaft macht, dass er nicht länger als zwölf Monate bleibt, kann die Frist auf Antrag um bis zu 6 weitere Monate verlängern lassen. Wer ohne Wohnsitz nur zu Besuch ist, darf ohne diese Frist fahren. Ist der Führerschein nicht auf Deutsch, braucht es oft eine Übersetzung oder einen Internationalen Führerschein.

Brauche ich für die Umschreibung eines Schweizer Führerscheins eine Prüfung?

Nein. Die Schweiz steht in Anlage 11 der FeV mit allen Klassen und ohne theoretische oder praktische Prüfung. Weil sie weder zur EU noch zum EWR gehört, gilt der Schweizer Führerschein nach dem Umzug aber nur sechs Monate weiter, danach ist die Umschreibung nach § 31 FeV nötig. Die Behörde berechnet dafür dieselbe Gebühr wie für einen EU-Führerschein.

Kann ich die Umschreibung noch nach Ablauf der sechs Monate beantragen?

Ja. § 31 Abs. 1 FeV setzt voraus, dass die ausländische Fahrerlaubnis zum Fahren im Inland berechtigt oder berechtigt hat; eine abgelaufene Sechsmonatsfrist schließt die Umschreibung also nicht aus. Fahren dürfen Sie in der Zwischenzeit aber nicht, sonst droht eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Und die Zeit ohne Fahrberechtigung zählt bei der Probezeit nicht mit (§ 33 Abs. 2 FeV).

Was passiert mit meinem ausländischen Führerschein nach der Umschreibung?

Sie bekommen den deutschen Führerschein nur gegen Abgabe des ausländischen. Besteht mit dem Ausstellungsstaat eine Vereinbarung, schickt die Behörde ihn über das KBA dorthin zurück; sonst nimmt sie ihn in Verwahrung und gibt ihn nur gegen den deutschen Führerschein wieder heraus. Verwahrte Führerscheine dürfen nach drei Jahren vernichtet werden (§ 31 Abs. 4 FeV).

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Quellen

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Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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