Kfz-Steuer fürs Wohnmobil: Gewicht und Schadstoffklasse
Wohnmobile zahlen weder nach Hubraum noch nach CO2, sondern nach Gesamtgewicht, und die Schadstoffklasse entscheidet über den Satz.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Wohnmobil: Steuer nach Gewicht und Schadstoffklasse
Kfz-Steuer pro Jahr
240 €
| Mit Klasse S 4 | 240 € |
| Mehrkosten Ihrer Klasse | 0 € |
Ein Wohnmobil wird nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht besteuert, und der Satz hängt von der Schadstoffklasse ab. Erfüllt es mindestens S 4, kosten die ersten 2 000 kg je 16 € pro 200 kg, jedes weitere Kilo-Paket 10 €, höchstens aber 800 € im Jahr. Bei S 3, S 2 oder S 1 sind es 24 € und 10 €, höchstens 1.000 €. Ohne diese Klassen gelten 40 € je 200 kg bis 2 000 kg und steigende Sätze darüber, ohne Deckel. Ein typisches Reisemobil mit 3 500 kg zahlt damit 240 € bei S 4, 320 € bei S 3 und 480 € ohne Klasse. Hubraum und CO2-Wert spielen keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug als Wohnmobil eingetragen hat. Ein Wohnwagen dagegen ist ein Anhänger und zahlt 7,46 € je 200 kg, höchstens 373,24 €.
Gewicht statt Hubraum
Für Wohnmobile gilt eine eigene Bemessung. § 8 Nr. 1a KraftStG stellt auf das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht und zusätzlich auf die Schadstoffemissionen ab, § 9 Abs. 1 Nr. 2a legt die Sätze fest. Hubraum und CO2-Wert, die beim Pkw die Steuer bestimmen, sind beim Wohnmobil bedeutungslos. Das Gewicht steht in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es ist die zulässige Gesamtmasse, nicht das Leergewicht und nicht das tatsächliche Gewicht beim Urlaubsstart.
Gerechnet wird in angefangenen 200 kg. Ein Fahrzeug mit 3.500 kg hat zehn Einheiten bis 2 000 kg und acht darüber. Die Schadstoffklasse bestimmt dann, welcher Satz je Einheit gilt:
- mindestens S 4: 16 € je 200 kg bis 2 000 kg, 10 € darüber, insgesamt höchstens 800 €;
- S 3, S 2 oder S 1: 24 € bis 2 000 kg, 10 € darüber, höchstens 1.000 €;
- keine dieser Klassen: 40 € bis 2 000 kg, 10 € bis 5 000 kg, 15 € bis 12 000 kg, 25 € darüber, ohne Höchstbetrag.
Jahressteuer nach Gewicht und Klasse
| Zulässige Gesamtmasse | S 4 oder besser | S 3 bis S 1 | ohne Klasse |
|---|---|---|---|
| 2.800 kg | 200 € | 280 € | 440 € |
| 3.500 kg | 240 € | 320 € | 480 € |
| 4.250 kg | 280 € | 360 € | 520 € |
| 5.500 kg | 340 € | 420 € | 595 € |
| 7.490 kg | 440 € | 520 € | 745 € |
Zwischen S 4 und S 3 liegen bei jedem Gewicht genau 80 € im Jahr, denn nur der Satz für die ersten 2 000 kg unterscheidet sich. Viel größer ist der Sprung zur Gruppe ohne Schadstoffklasse: Bei 3.500 kg verdoppelt sich die Steuer gegenüber S 4, bei 7.490 kg zahlt ein solches Fahrzeug 745 € statt 440 €.
Rechenweg ohne Schadstoffklasse
Am schweren Wohnmobil ohne Klasse sieht man, wie die Stufen zusammenwirken. Bei 7.490 kg kosten die ersten 2 000 kg zehn Einheiten zu 40 €, also 400 €. Von 2 000 bis 5 000 kg folgen 15 Einheiten zu 10 €, zusammen 150 €. Die restlichen 2.490 kg sind 13 angefangene Einheiten zu 15 €, also 195 €. In der Summe ergibt das 745 €. Mit Schadstoffklasse S 4 zahlte dasselbe Fahrzeug 440 €, weil oberhalb von 2 000 kg durchgehend 10 € je Einheit gelten.
Die Höchstbeträge
Die Deckel von 800 € und 1.000 € klingen nach einer wichtigen Grenze, spielen bei normalen Reisemobilen aber keine Rolle. Bei S 4 wird der Höchstbetrag erst ab 14.800 kg erreicht, bei S 3 bis S 1 ab 17.200 kg. Das betrifft umgebaute Reisebusse und sehr schwere Liner. Für Fahrzeuge ohne Schadstoffklasse gibt es keinen Deckel; dort steigt der Satz oberhalb von 5 000 kg sogar.
Woher die Schadstoffklasse kommt
Die Klassen S 1 bis S 4 stammen aus Anlage XIV zu § 48 StVZO, und zwar in der Fassung vom 1. September 2023, auf die das Gesetz ausdrücklich verweist. Welche Klasse ein Fahrzeug erfüllt, stellt die Zulassungsbehörde fest, und diese Feststellung ist für die Steuer verbindlich (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG). Ablesen lässt sie sich aus der Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung. Neuere Reisemobile auf Transporterbasis erreichen in aller Regel mindestens S 4. Ältere Fahrzeuge, besonders aus den Neunzigerjahren, landen dagegen oft bei S 1 oder in der Gruppe ohne Klasse.
Wird ein Fahrzeug nachgerüstet und die Zulassungsstelle trägt eine bessere Klasse ein, ändert sich die Steuer ab diesem Tag. § 5 Abs. 3 KraftStG lässt die neue Steuerpflicht mit der Änderung beginnen, spätestens mit der Aushändigung der geänderten Zulassungsbescheinigung, und der Zoll setzt neu fest.
Wohnmobil: Steuer nach Gewicht und Schadstoffklasse
Kfz-Steuer pro Jahr
240 €
| Mit Klasse S 4 | 240 € |
| Mehrkosten Ihrer Klasse | 0 € |
Wohnmobil oder Pkw: die Eintragung entscheidet
Steuerlich ist ein Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit der besonderen Zweckbestimmung Wohnmobil, so definiert es § 8 Nr. 1 KraftStG. Ob ein Fahrzeug diese Zweckbestimmung hat, ergibt sich aus der Eintragung der Zulassungsstelle zu Fahrzeugklasse und Aufbauart. Das ist vor allem für selbst ausgebaute Kastenwagen wichtig. Bleibt der Van als normaler Pkw eingetragen, zahlt er nach Hubraum und CO2, und das kann bei einem großen Diesel teuer werden: Ein Kastenwagen von 2022 mit 2.287 cm³ und 215 g käme auf 558 €. Als Wohnmobil mit S 4 und 3.500 kg wären es 240 €. Welche Ausstattung für die Eintragung als Wohnmobil verlangt wird, regelt das Zulassungsrecht, nicht das Steuergesetz.
Umgekehrt zählt ein Transporter, der als Lkw (N1) eingetragen ist, weder als Pkw noch als Wohnmobil; er zahlt die allgemeine Gewichtssteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3. Wie stark der Hubraumsatz beim Diesel-Pkw ins Gewicht fällt, zeigt die Seite zur Kfz-Steuer beim Diesel.
Der Wohnwagen als Anhänger
Ein Wohnwagen hat keinen Motor und ist steuerlich ein Kraftfahrzeuganhänger. § 9 Abs. 1 Nr. 5 setzt 7,46 € je angefangene 200 kg Gesamtgewicht an, höchstens 373,24 € im Jahr. Ein Wohnwagen mit 1.500 kg zahlt 59 €, einer mit 2.500 kg 96 €. Die Schadstoffklasse des Zugfahrzeugs spielt keine Rolle. Die Sonderregel des § 10, nach der Anhänger mit grünem Kennzeichen hinter bestimmten Zugmaschinen steuerfrei bleiben, nimmt Wohnwagenanhänger ausdrücklich aus.
Import, Kauf und Verkauf
Wer ein Wohnmobil im Ausland kauft und in Deutschland zulässt, sollte die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers zur Zulassungsstelle mitnehmen. Fehlen Angaben zur Abgasnorm, kann die Behörde nur eine schlechtere oder gar keine Schadstoffklasse eintragen, und die Steuer folgt dieser Eintragung. Bei einem Gebrauchtkauf in Deutschland übernimmt der Käufer die eingetragene Klasse; ein Blick in die Zulassungsbescheinigung vor dem Kauf zeigt also schon, welche Spalte der Tabelle gilt. Beim Verkauf endet die Steuerpflicht mit der Umschreibung auf den Käufer, und der Zoll erstattet das im Voraus gezahlte Guthaben anteilig.
Saisonkennzeichen und Winterpause
Viele Wohnmobile stehen im Winter. Mit einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug nur in den Monaten auf dem Schild zugelassen, und die Steuer läuft nur in dieser Zeit: je Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer nach § 11 Abs. 4. Bei einer Saison von März bis Oktober zahlt das Wohnmobil mit S 4 und 3.500 kg also rund zwei Drittel von 240 €. Die Saison gilt jedes Jahr wieder, ohne neue Zulassung. Wer stattdessen abmeldet, muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bei jeder neuen Zulassung mindestens einen Monat Steuer zahlen und bekommt jedes Mal einen neuen Bescheid.
Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Für Wohnmobile über 3.500 kg gilt dieselbe Vorschrift wie für leichtere; die Sätze über 2 000 kg bleiben bei S 4 und S 3 gleich. Das macht schwere Reisemobile steuerlich überraschend günstig, solange sie eine Schadstoffklasse haben: 7.490 kg kosten bei S 4 440 € im Jahr. Für die Fahrerlaubnis, die Hauptuntersuchung und die Maut im Ausland gelten über 3,5 t allerdings andere Regeln als beim Pkw. Die HU-Kosten stehen unter TÜV-Kosten. Wohnmobile von Schaustellern über 3,5 t sind nach § 3 Nr. 8 Buchst. b KraftStG befreit, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen.
Bescheid, Zahlung und Umweltzone
Für Wohnmobile gelten die allgemeinen Verfahrensregeln: Zoll und Hauptzollamt erheben die Steuer, die Zahlung läuft per SEPA-Lastschrift jährlich im Voraus, der Betrag wird auf volle Euro abgerundet. Halbjährliche Zahlung ist erst ab einer Jahressteuer von mehr als 500 € möglich, was bei Wohnmobilen ohne Schadstoffklasse vorkommen kann. Mehr dazu auf der Seite zur Kfz-Steuer. Den Betrag für Ihr Gewicht und Ihre Klasse liefert der Kfz-Steuer-Rechner; er stimmt in unseren Tests mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums überein.
Die Schadstoffklasse für die Steuer ist nicht dasselbe wie die Feinstaubplakette für Umweltzonen. Ein Wohnmobil mit S 4 hat nicht automatisch die grüne Plakette. Was in Umweltzonen gilt und was ein Verstoß kostet, steht unter Umweltzone.