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Bußgeldrechner: der Betrag, den Sie wirklich zahlen

Verstoß wählen, Werte eintragen: der Rechner zeigt Regelsatz, Gebühren, Gesamtbetrag, Punkte, Fahrverbot und die Einstufung in der Probezeit.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Wert aus dem Anhörungsbogen; der Toleranzabzug wird hier abgezogen.

Toleranz abziehen?

Regelsatz über 55 € wird verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV).

Zu zahlen (Bußgeld + Gebühren)

143,50 €

Vorwerfbare Überschreitung21 km/h
BKat-Nummer11.3.4
Regelsatz115 €
Gebühr und Auslagen (§ 107 OWiG)28,50 €
Punkte in Flensburg1
Fahrverbotkeins
ProbezeitA-Verstoß

Regelsätze der BKatV in der Fassung vom 12.8.2026. Behörde und Gericht können im Einzelfall abweichen.

So rechnen wir

Gebühr 5 % des Bußgelds, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.

Der Rechner wendet die Bußgeldkatalog-Verordnung in der Fassung vom 12. August 2026 an, Zeile für Zeile aus dem amtlichen Text gelesen. Bei Geschwindigkeit zieht er zuerst die Messtoleranz ab, drei km/h bis 100 km/h und drei Prozent darüber, und sucht dann die Stufe in Tabelle 1 für Pkw, Lkw oder Gefahrgut, innerorts oder außerorts. Ein Beispiel: 150 km/h gemessen bei erlaubten 100 außerorts ergeben 45 km/h Überschreitung, 320 € Regelsatz, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, mit Gebühren 348,50 €. Daneben rechnet er Rotlicht, Abstand nach dem halben Tacho, Handy am Steuer, Alkohol und Cannabis sowie jeden anderen der 534 Tatbestände mit festem Betrag, auf Wunsch mit Gefährdung, Sachschaden oder Vorsatz. Das Ergebnis nennt die BKat-Nummer, damit Sie es mit dem Schreiben der Bußgeldstelle abgleichen können.

Was hinter dem Ergebnis steht

Jede Zahl im Ergebnis hat eine Fundstelle. Der Regelsatz kommt aus der Anlage zur BKatV oder aus den Tabellen ihres Anhangs. Die Punkte stammen aus Anlage 13 der FeV, die Probezeit-Einstufung aus Anlage 12. Die Gebühr folgt § 107 OWiG. Die BKat-Nummer steht im Ergebnis, damit Sie sie mit Ihrem Schreiben vergleichen können: Anhörungsbögen und Bescheide nennen sie oft als Tatbestandsnummer mit zusätzlicher Kennziffer.

Die Zuschläge, die viele Rechner weglassen

Vorsatz verdoppelt nach § 3 Abs. 4a BKatV jeden Regelsatz über 55 €. Bei Gefährdung oder Sachschaden steigt der Satz nach Tabelle 4, sofern der Tatbestand diese Folge nicht schon selbst enthält: aus 100 werden 120 oder 145 Euro. Bei der Geschwindigkeit kommt die Beharrlichkeit hinzu: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeld wegen mindestens 26 km/h erneut so schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot, auch dort, wo die Tabelle keins vorsieht. Alle drei Fälle lassen sich im Rechner einstellen.

Alle Tatbestände, nicht nur die bekannten

Die Auswahl Beliebiger Tatbestand durchsucht den ganzen Katalog nach Stichwort oder Nummer: Gurt, Winterreifen, Parkschein, Hauptuntersuchung, Rettungsgasse, Kennzeichen. Für die bekanntesten Fälle gibt es eigene Seiten mit Erklärungen, etwa zur Geschwindigkeitsüberschreitung, zum Rotlichtverstoß und zum Abstand. Was nach dem Bescheid passiert, steht auf der Seite zum Bußgeldbescheid; wie die Punkte sich summieren, zeigt der Punkterechner.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Ein Link mit Ihren Werten entsteht erst, wenn Sie etwas ändern, und lässt sich dann teilen.

Häufige Fragen

Rechnet der Bußgeldrechner die Gebühren des Bescheids mit ein?

Ja. Liegt der Regelsatz über 55 Euro, ergeht ein Bußgeldbescheid, und der Rechner addiert die Gebühr nach § 107 OWiG: fünf Prozent, mindestens 25 Euro, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 Euro zeigt er ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren. Weitere Auslagen, etwa für ein Gutachten im gerichtlichen Verfahren, kann er nicht kennen.

Muss ich im Rechner den gemessenen oder den vorgeworfenen Wert eingeben?

Den gemessenen Wert aus dem Anhörungsbogen, wenn der Schalter Toleranz abziehen auf Ja steht; der Rechner zieht dann drei km/h oder drei Prozent ab. Steht im Schreiben bereits die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug, stellen Sie den Schalter auf Nein. Welcher Wert gemeint ist, steht meist ausdrücklich im Schreiben.

Woher weiß der Rechner, ob ein Verstoß in der Probezeit zählt?

Aus Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wir haben jede punktbewehrte Nummer des Katalogs der Gruppe A, schwerwiegend, oder B, weniger schwerwiegend, zugeordnet, nach den dort genannten Vorschriften der StVO. Verstöße ohne Punkte werden nicht ins Register eingetragen und zählen deshalb in der Probezeit nicht.

Was kann der Rechner nicht abbilden?

Abweichungen im Einzelfall. Die BKatV nennt Regelsätze für gewöhnliche Umstände. Erhöhungen wegen Voreintragungen gibt es im Katalog nur beim Alkohol und bei Gefahrgutstrecken, und die bildet der Rechner ab. Ob eine Behörde wegen besonderer Umstände abweicht oder gegen ein höheres Bußgeld auf ein Fahrverbot verzichtet, lässt sich nicht vorhersagen.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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