21 km/h zu schnell: der erste Punkt und die Folgen in der Probezeit
Ein km/h über der 20er-Grenze reicht für einen Eintrag in Flensburg und, für Fahranfänger, für ein Aufbauseminar.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Ab hier gibt es einen Punkt
Zu zahlen inklusive Gebühren
143,50 €
| Überschreitung nach Toleranz | 21 km/h |
| Punkte | 1 |
| Fahrverbot | keins |
| Probezeit | A-Verstoß |
Wer mit dem Pkw 21 bis 25 km/h zu schnell war, zahlt innerorts 115 € und außerorts 100 € und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister. Mit Gebühr und Zustellung nach § 107 OWiG stehen innerorts 143,50 € auf dem Bescheid. Bei 20 km/h wären es noch 70 € ohne Punkt gewesen, ein einziger km/h trennt beide Fälle. Der Punkt wird 2,5 Jahre nach Rechtskraft tilgungsreif. Für Fahranfänger zählt die Überschreitung nach Anlage 12 der FeV als schwerwiegender A-Verstoß. Schon ein einziger A-Verstoß in der Probezeit führt zur Anordnung eines Aufbauseminars, und die Probezeit verlängert sich um 2 auf insgesamt 4 Jahre. Ein Fahrverbot gibt es in dieser Stufe nicht. In der 50er-Zone führt ein Messwert von 74 km/h nach 3 km/h Toleranz genau auf 21 km/h.
Ein km/h mit großer Wirkung
Zwischen 20 und 21 km/h liegt die wichtigste Grenze der unteren Tempotabelle. Bis 20 km/h bleibt es bei einem Bescheid ohne Eintrag, ab 21 km/h steht der Verstoß in Anlage 13 der FeV und erfüllt zugleich die Betragsgrenze von 60 Euro, also wird er im Fahreignungsregister gespeichert. Das Bußgeld steigt dabei um weniger als die Hälfte, die Folgen reichen aber Jahre weiter: ein Punkt mit eigener Tilgungsfrist und, für Fahranfänger, ein A-Verstoß. Wer im Anhörungsbogen 21 km/h liest, sollte deshalb als Erstes prüfen, ob der Toleranzabzug stimmt, denn bei einem km/h weniger wäre die Sache mit einer Zahlung erledigt.
| Zu schnell | Bußgeld innerorts | Gesamt innerorts | Bußgeld außerorts | Gesamt außerorts | Punkte | Probezeit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 20 km/h | 70 € | 98,50 € | 60 € | 88,50 € | 0 | kein Eintrag |
| 21 km/h | 115 € | 143,50 € | 100 € | 128,50 € | 1 | A-Verstoß |
Der erste Eintrag in Flensburg
Für viele Fahrer ist dies der erste Punkt überhaupt. Er hat zunächst nur eine Wirkung: Er steht im Register. Maßnahmen beginnen erst bei vier Punkten mit einer schriftlichen Ermahnung. Wichtiger ist die Frist. Nach § 29 StVG wird ein Punkt 30 Monate nach Rechtskraft tilgungsreif, danach folgt eine Überliegefrist von 12 Monaten, in der die Eintragung noch gespeichert bleibt. Seit der Reform von 2014 hemmt ein neuer Verstoß diese Frist nicht mehr. Wer also in zwei Jahren erneut geblitzt wird, sammelt einen zweiten Punkt mit eigener Uhr, der erste läuft unverändert ab. Den eigenen Stand verrät der Überblick zu den Punkten in Flensburg.
Probezeit: warum 21 km/h ein A-Verstoß ist
Anlage 12 der FeV teilt die Verstöße in der Probezeit in zwei Gruppen. A-Verstöße sind die schwerwiegenden, dazu gehört die Geschwindigkeit, sobald sie eingetragen wird. B-Verstöße sind die weniger schwerwiegenden, etwa ein Parkverstoß mit Behinderung oder abgefahrene Reifen. Nach § 2a StVG genügt ein A-Verstoß oder genügen zwei B-Verstöße, damit die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anordnet. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre, also auf insgesamt 4 Jahre ab dem Erwerb. Die Kosten des Seminars trägt der Teilnehmer; Kursanbieter legen ihre Preise selbst fest. Die Anordnung kommt nicht von der Bußgeldstelle, sondern später von der Führerscheinstelle, oft erst Wochen nach Rechtskraft des Bescheids.
Was ein zweiter Ausrutscher bedeutet
Das Aufbauseminar ist die erste von drei Stufen. Wer nach dem Seminar noch innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung, verbunden mit der Empfehlung, binnen 2 Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Ein weiterer Verstoß danach führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis; eine neue darf frühestens 3 Monate später erteilt werden. Für Fahranfänger ist also schon der zweite Blitzer mit 21 km/h ein ernstes Thema. Die einzelnen Schritte beschreibt die Seite zur Probezeit.
Die Toleranz an der 20er-Grenze
Weil hier ein einziger km/h über Punkt und Seminar entscheidet, ist der Abzug mehr als eine Formalie. Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent, abgerundet. Auf der Landstraße mit Tempo 100 bedeutet ein Messwert von 124 km/h nach Abzug 120 km/h und damit 20 km/h zu viel, ein Messwert von 125 km/h schon 21 km/h. Im Anhörungsbogen stehen beide Werte, gemessen und vorgeworfen. Der Bußgeldrechner macht die Gegenprobe.
Welches Datum welche Frist startet
Bei dieser Stufe laufen mehrere Uhren, und sie beginnen nicht am selben Tag. Für die Probezeit zählt der Tattag: Fiel der Blitzer in die Probezeit, ist der Verstoß relevant, auch wenn der Bescheid erst nach deren Ende rechtskräftig wird. Für die Tilgung des Punktes zählt dagegen die Rechtskraft, also bei einem Bescheid ohne Einspruch der Tag zwei Wochen nach Zustellung. Für die Verfolgung durch die Behörde zählt wiederum die Tat: Seit dem 1. Juli 2026 verjährt sie nach 6 Monaten, sofern die Frist nicht etwa durch die Anhörung unterbrochen wurde. Wer seine Unterlagen sortiert, notiert sich deshalb alle drei Daten: Tattag, Zustellung und Rechtskraft. Aus ihnen ergibt sich später, wann der Punkt im Register verschwindet und ob die Führerscheinstelle ein Seminar anordnen darf.
Ohne Probezeit: ein Punkt, mehr nicht
Wer den Führerschein länger als zwei Jahre hat und keine weiteren Eintragungen, bekommt für diese Stufe einen Punkt, zahlt den Bescheid und hat danach keine weiteren Maßnahmen zu erwarten. Ein Fahreignungsseminar kann bei einem bis fünf Punkten einen Punkt abbauen, allerdings nur einmal in 5 Jahren. Ob sich das bei einem einzelnen Punkt lohnt, hängt davon ab, wie oft man fährt; Einzelheiten stehen auf der Seite zum Punkteabbau. Ab 26 km/h kommt eine weitere Regel ins Spiel, die Wiederholung bestraft, mehr dazu unter 26 km/h zu schnell.