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Rotlichtverstoß: was die rote Ampel kostet

Entscheidend sind zwei Fragen: wie lange die Ampel schon Rot zeigte und ob dabei jemand gefährdet oder etwas beschädigt wurde.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Rote Ampel: Ihr Fall

Zu zahlen inklusive Gebühren

118,50 €

BKat-Nummer132
Punkte1
Fahrverbotkeins
Alle Verstöße berechnen →

Wer mit dem Auto über eine rote Ampel fährt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg, solange das Rot noch keine volle Sekunde andauerte. Ab einer Sekunde Rotphase spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kommt eine Gefährdung hinzu, steigt das Bußgeld beim einfachen Verstoß auf 200 Euro, beim qualifizierten auf 320 Euro; mit Sachbeschädigung sind es 240 beziehungsweise 360 Euro. Auf jedem Bußgeldbescheid kommen mindestens 25 Euro Gebühr und 3,50 € Zustellung hinzu, beim einfachen Fall also 118,50 €. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer zahlen 60 Euro und erhalten ebenfalls einen Punkt, aber nie ein Fahrverbot. In der Probezeit ist jeder Rotlichtverstoß mit Punkt ein A-Verstoß: Aufbauseminar und 2 Jahre Verlängerung.

Alle Sätze für Autofahrer

Der Bußgeldkatalog fasst den Rotlichtverstoß unter Nummer 132. Die Unterscheidung nach einer Sekunde betrifft nur Ampeln, die von Grün über Gelb auf Rot schalten. Für ein dauerhaft leuchtendes Rot, etwa an einer Spursignalanlage im Tunnel, gilt der Grundsatz ohne Sekundenstufe.

Rotlicht mit dem Kraftfahrzeug nach BKatV, Stand August 2026, Gebühren nach § 107 OWiG
SituationBKat-Nr.BußgeldPunkteFahrverbotmit Gebühren
Rot missachtet, unter 1 Sekunde13290 €1nein118,50 €
unter 1 Sekunde, mit Gefährdung132.1200 €21 Monat228,50 €
unter 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung132.2240 €21 Monat268,50 €
Rot länger als 1 Sekunde132.3200 €21 Monat228,50 €
länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung132.3.1320 €21 Monat348,50 €
länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung132.3.2360 €21 Monat388,50 €

Auffällig ist der Sprung zwischen 132 und 132.3. Unter einer Sekunde liegt der Regelsatz bei 90 €, darüber bei 200 €, also mehr als doppelt so hoch, und es kommt das Fahrverbot hinzu. Der Grund steht in der Logik der Ampelschaltung: Wer nach einer Sekunde Rot noch einfährt, trifft eher auf den Querverkehr, der schon Grün bekommt oder gleich bekommt. Die Gelbphase davor soll gerade verhindern, dass jemand überhaupt in diese Lage gerät.

Gelb bedeutet nach § 37 StVO: vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Wer bei Gelb noch sicher anhalten kann, muss das tun. Eine Vollbremsung, die den Hintermann in Gefahr bringt, verlangt die Regel nicht. Praktisch heißt das: Wer innerorts mit 50 km/h auf eine gerade gelb gewordene Ampel zufährt und nah an der Haltlinie ist, darf durchfahren; wer noch weit entfernt ist, bremst. Aus dieser Abwägung entstehen die meisten Fälle mit einer Rotzeit knapp unter oder knapp über einer Sekunde.

Gefährdung und Sachbeschädigung

Eine Gefährdung liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret in Gefahr geriet, etwa ein Fußgänger zurückspringen oder ein Querfahrer stark bremsen musste. Dass zufällig niemand da war, reicht dafür nicht. Sachbeschädigung meint einen tatsächlichen Schaden an einer fremden Sache, typischerweise den Unfall im Kreuzungsbereich. In beiden Fällen gibt es selbst beim einfachen Verstoß unter einer Sekunde das Fahrverbot von 1 Monat und 2 Punkte. Beim qualifizierten Verstoß bleibt es bei einem Monat, der Betrag steigt aber auf 320 € oder 360 €.

Wichtig für den Bescheid: Die Behörde muss die Gefährdung beschreiben können. Wer nur einen Blitz an der Kreuzung hatte, ohne dass auf dem Foto oder in der Akte ein anderes Fahrzeug auftaucht, wird in aller Regel nach dem Grundtatbestand oder nach 132.3 belangt. Bei einem Unfall richtet sich der Fall dagegen oft nach dem Polizeibericht, und neben dem Bußgeld steht die zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Unfallgegner.

Fahrverbot und Punkte

Alle Sätze mit Fahrverbot bringen 2 Punkte, weil die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung sie zu den besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten zählt. Der einfache Verstoß ohne Folgen bringt einen Punkt. Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren tilgungsreif, zwei Punkte nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft der Entscheidung. Wie der Monat ohne Führerschein abläuft und wann man den Beginn selbst wählen darf, erklärt die Seite zum Fahrverbot. Anders als bei der Beharrlichkeit nach zwei Tempoverstößen braucht es hier keine Vorgeschichte: Das Fahrverbot folgt direkt aus der Katalognummer.

Radfahrer und E-Scooter

Für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge gibt es eine eigene Nummer, 132a. Die Beträge liegen niedriger, und ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Punkte gibt es trotzdem, denn das Fahreignungsregister erfasst Verkehrsteilnehmer und nicht nur Führerscheininhaber.

Rotlicht mit Fahrrad oder E-Scooter nach BKatV
SituationBKat-Nr.BußgeldPunkte
Rot missachtet132a60 €1
mit Gefährdung132a.1100 €1
mit Sachbeschädigung132a.2120 €1
Rot länger als 1 Sekunde132a.3100 €1
länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung132a.3.1160 €1
länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung132a.3.2180 €1

Wer mit dem Rad über eine Fußgängerampel fährt, weil kein eigenes Radsignal da ist, missachtet in der Regel ebenfalls ein Rotlicht. Gibt es eine Radampel, gilt diese. Auch hier fallen bei einem Bescheid über 55 € die Gebühren an: Für 60 € sind es zusammen 88,50 €.

Grünpfeil und Haltlinie

Der grüne Blechpfeil neben der roten Ampel ist kein Freifahrtschein. Er erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot nur aus dem rechten Fahrstreifen und erst nach einem Halt. Dafür hat der Katalog eigene Nummern, die nicht als Rotlichtverstoß nach 132 zählen:

Grünpfeil und Haltlinie nach BKatV
VerhaltenBKat-Nr.BußgeldPunkte
aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen131.115 €0
freigegebenen Fahrzeugverkehr behindert131.235 €0
vor dem Abbiegen nicht angehalten133.170 €1
freigegebenen Fahrzeugverkehr gefährdet133.2100 €1
Fußgänger oder Radfahrer auf der Furt behindert133.3.1100 €1
Fußgänger oder Radfahrer auf der Furt gefährdet133.3.2150 €1
an der Haltlinie nicht gehalten15410 €0
trotz Rot nicht an der Haltlinie gehalten, mit Gefährdung15070 €1

Die Haltlinie ist der weiße Querbalken vor der Ampel. Bleibt das Fahrzeug knapp dahinter stehen, ohne in die Kreuzung einzufahren, ist das im Normalfall nur der kleine Verstoß nach 154. Ein Verwarnungsgeld bis 55 € kostet keine Gebühr und bringt keinen Punkt.

Beim Grünpfeil ist die Unterscheidung zwischen 131 und 133 mehr als Formsache. Die Nummern 131.1 und 131.2 bleiben unter der Verwarnungsgeldgrenze und erscheinen nicht im Fahreignungsregister. Ab 133,1, dem fehlenden Halt, gibt es dagegen einen Punkt, und in der Probezeit wird daraus ein A-Verstoß. Wer an einer Kreuzung mit Grünpfeil nur kurz abbremst und dann rollt, landet also im selben Verfahren wie bei einem einfachen Rotlicht, nur mit geringerem Betrag.

Rotlicht in der Probezeit

Die Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt Verstöße gegen Lichtzeichen bei den schwerwiegenden A-Verstößen. Für Fahranfänger zählt damit schon die einfache rote Ampel mit Punkt: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Das Bußgeld selbst ist dasselbe wie für erfahrene Fahrer. Ein zweiter A-Verstoß nach dem Seminar führt zur schriftlichen Verwarnung, ein dritter zur Entziehung. Was im Einzelnen auf Fahranfänger zukommt, beschreibt die Seite zur Probezeit.

Vom Blitz zum Bescheid

Feste Rotlichtanlagen lösen aus, wenn ein Fahrzeug nach Beginn der Rotphase die Haltlinie überfährt, und halten die Rotzeit fest. Daneben gibt es Fälle ohne Foto, in denen eine Polizeistreife den Verstoß beobachtet. Die Behörde schickt zuerst einen Anhörungsbogen an den Halter. Auf der Rückseite steht meist, welche Nummer vorgeworfen wird; daran lässt sich ablesen, ob von mehr als einer Sekunde ausgegangen wird.

Seit dem 1. Juli 2026 verjährt der Verstoß nach sechs Monaten, wenn die Verjährung nicht vorher unterbrochen wurde. Den Bescheid selbst liest man am besten Zeile für Zeile: Nummer, Rotzeit, Ort, Uhrzeit, Betrag. Gegen ihn ist binnen 2 Wochen nach Zustellung der Einspruch möglich; das ist ein Recht, kein Muss, und die Seite zum Bußgeldbescheid erklärt den Ablauf.

Rote Ampel: Ihr Fall

Zu zahlen inklusive Gebühren

118,50 €

BKat-Nummer132
Punkte1
Fahrverbotkeins
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Fahrverbot oder kein Fahrverbot: das Nachrechnen

Wer wissen möchte, was der eigene Fall kostet, gibt im Bußgeldrechner die Nummer oder die Situation ein. Der Rechner nimmt den Regelsatz aus dem amtlichen Bußgeldkatalog, addiert die Gebühren und zeigt Punkte und Fahrverbot. Ein Beispiel zur Größenordnung: Der einfache Verstoß kostet mit allen Gebühren 118,50 €, der qualifizierte 228,50 €, der qualifizierte mit Unfall 388,50 €. Der Unterschied von wenigen Zehntelsekunden ist also auch finanziell erheblich. Wie sich die Punkte auf ein bestehendes Konto auswirken, zeigt der Überblick zu den Punkten in Flensburg.

Wichtig ist auch, was nicht im Katalog steht. Vorsatz, etwa bewusstes Durchfahren trotz längst roter Ampel, erlaubt der Behörde nach § 3 Abs. 4a BKatV eine Verdoppelung des Regelsatzes. Und wer innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstöße sammelt, landet schneller bei den Maßnahmen des Punktesystems, als der einzelne Betrag vermuten lässt.

Häufige Fragen

Wie wird die eine Sekunde beim Rotlichtverstoß gezählt?

Maßgeblich ist die Zeit zwischen dem Umspringen der Ampel auf Rot und dem Moment, in dem das Fahrzeug die Haltlinie überfährt. War das Rot zu diesem Zeitpunkt schon länger als eine Sekunde an, gilt der höhere Satz mit 200 Euro, 2 Punkten und Fahrverbot. Die Sekundengrenze gilt nur bei Wechsellichtzeichen, also Ampeln mit Farbwechsel.

Gibt es für das Überfahren der Haltlinie bei Rot schon ein Bußgeld?

Wer nur über die Haltlinie rollt und vor dem Kreuzungsbereich stehen bleibt, hat die Ampel nach der Rechtsprechung meist noch nicht missachtet. Der Katalog sieht dafür 10 Euro ohne Punkt vor (Haltlinie nach Zeichen 294 nicht beachtet). Wird dabei trotz Rot jemand gefährdet, sind es 70 Euro und ein Punkt. Erst wer in den geschützten Bereich einfährt, begeht den eigentlichen Rotlichtverstoß.

Kostet es extra, wenn ich mit Grünpfeil abbiege, ohne anzuhalten?

Ja. Der grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen nur nach einem vollständigen Halt. Wer durchrollt, zahlt 70 Euro und erhält einen Punkt. Wird der Querverkehr gefährdet, sind es 100 Euro, bei Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern auf der Furt 100 Euro und bei deren Gefährdung 150 Euro, jeweils mit Punkt. Einen Fahrverbotsregelfall gibt es beim Grünpfeil nicht.

Bekommt ein Radfahrer bei Rot auch ein Fahrverbot?

Nein, der Katalog sieht für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer kein Fahrverbot vor. Sie zahlen 60 Euro, nach mehr als einer Sekunde Rot 100 Euro, mit Gefährdung bis zu 160 Euro und mit Sachbeschädigung bis zu 180 Euro. In allen Fällen kommt ein Punkt in Flensburg dazu, auch wenn die Person keinen Führerschein besitzt.

Was zahle ich insgesamt für einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit Bescheid?

Zum Regelsatz von 200 Euro kommen nach § 107 OWiG fünf Prozent Gebühr, mindestens 25 Euro, und 3,50 € für die Zustellung. Zusammen sind das 228,50 €. Daneben stehen 2 Punkte und ein Monat ohne Führerschein. War es das erste Fahrverbot seit zwei Jahren, darf der Beginn binnen 4 Monaten selbst gewählt werden.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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