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Kfz-Steuer für ältere Autos: die Regeln vor 2021

Wer ein Auto mit Erstzulassung vor 2021 fährt, zahlt nach einer von zwei älteren Formeln, und beim Jahrgang vor Juli 2009 zählt die Schadstoffklasse.

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Steuer für Autos mit Erstzulassung vor Juli 2009

Kfz-Steuer pro Jahr

108 €

Mit Euro 3 oder besser108 €
Aufschlag Ihrer Klasse0 €
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Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 berechnet sich die Kfz-Steuer nur nach Hubraum, aber mit einem Satz je angefangene 100 cm³, der von der Schadstoffklasse abhängt. Ein Benziner mit Euro 3 oder besser zahlt 6,75 € je 100 cm³, ein Diesel 15,44 €. Bei Euro 2 sind es 7,36 € und 16,05 €, bei Euro 1 15,13 € und 27,35 €, ohne anerkannte Schadstoffminderung bis 25,36 € und 37,58 €. Ein Benziner mit 1 598 cm³ und Euro 4 kostet so 108 € im Jahr, ein Diesel mit 1 896 cm³ 293 €. Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis Ende 2020 gilt dagegen Hubraum plus 2 € je Gramm CO2 über 120 g (bis 2011), 110 g (2012 und 2013) oder 95 g (ab 2014). Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, zahlen nach § 18 Abs. 4a die günstigere der beiden Formeln. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt ein Festbetrag von 191,73 €.

Vor dem 1. Juli 2009: Hubraum mal Schadstoffklasse

Für ältere Pkw kennt § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG keinen CO2-Anteil. Besteuert wird der Hubraum in angefangenen 100 cm³, aber mit fünf verschiedenen Sätzen. Welcher gilt, hängt davon ab, welche Abgasvorschriften das Auto erfüllt. Das Gesetz beschreibt die Stufen mit Verweisen auf alte EG-Richtlinien; vereinfacht entsprechen sie den Euro-Normen:

Pkw mit Erstzulassung bis 30.6.2009, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG
SchadstoffklasseBenzin je 100 cm³Diesel je 100 cm³Benziner 1.598 cm³Diesel 1.896 cm³
Euro 3 und besser6,75 €15,44 €108 €293 €
Euro 27,36 €16,05 €117 €304 €
Euro 1 (schadstoffarm)15,13 €27,35 €242 €519 €
ohne Klasse, ozonfrei21,07 €33,29 €337 €632 €
alle übrigen25,36 €37,58 €405 €714 €

Die Spanne ist groß. Ein Benziner ohne anerkannte Schadstoffminderung zahlt fast das Vierfache eines Euro-4-Benziners mit gleichem Hubraum. Beim Diesel ist schon die günstigste Stufe teurer als die Euro-1-Stufe beim Benziner. Der Hubraum steht in Feld P.1, die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung.

Was hinter den Stufen steht

Die günstigste Stufe (Doppelbuchstabe aa) erreichen Autos, die die Grenzwerte der Zeile A der Richtlinie 70/220/EWG einhalten, praktisch Euro 3 und strenger, oder deren CO2-Ausstoß 90 g/km nicht übersteigt. Die zweite Stufe (bb) betrifft als schadstoffarm anerkannte Autos nach der Richtlinie 94/12/EG, also Euro 2. Die dritte (cc) umfasst schadstoffarme oder bedingt schadstoffarme Autos der Stufe C, für die kein Fahrverbot bei Ozonalarm galt, was meist Euro 1 entspricht. Die vierte (dd) erfasst Autos ohne Anerkennung als schadstoffarm, die aber von den früheren Ozon-Fahrverboten nach § 40c Bundes-Immissionsschutzgesetz ausgenommen waren. Alles andere fällt in die teuerste Stufe (ee).

Für einige sehr alte Typgenehmigungen von vor dem 11. Dezember 1999 bleibt nach § 18 Abs. 4 die frühere Fassung von § 9 anwendbar. Solche Sonderfälle prüft man am sichersten mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums, mit dem unser Rechner in den getesteten Fällen mit Euro 1, 2 und 3 übereinstimmte.

Ein Beispiel Schritt für Schritt

Ein Diesel von 2001 mit Euro 2 und 1.896 cm³ hat 19 angefangene Einheiten zu 100 cm³. Mit 16,05 € je Einheit ergibt das 304,95 €, nach § 11 Abs. 5 abgerundet 304 €. Ein Halterwechsel ändert daran nichts, denn die Schadstoffklasse gehört zum Fahrzeug. Auch das Alter senkt die Steuer nicht: Ein Auto von 1998 mit Euro 2 zahlt denselben Satz wie eines von 2003 mit derselben Klasse.

Nachrüstung und Umschlüsselung

Viele Altfahrzeuge wurden in den Neunziger- und Nullerjahren mit Katalysator oder Partikelfilter nachgerüstet und dadurch in eine bessere Klasse eingestuft. Maßgeblich ist allein, was die Zulassungsstelle eingetragen hat; ihre Feststellungen zu den Schadstoffemissionen sind für den Zoll verbindlich (§ 2 Abs. 2 Nr. 2). Wird eine Nachrüstung heute eingetragen und ändert sich dadurch die Steuer, beginnt die neue Steuerpflicht mit der Änderung, spätestens mit der Aushändigung der geänderten Zulassungsbescheinigung (§ 5 Abs. 3). Der Unterschied zwischen zwei Stufen kann bei einem großen Diesel mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen.

Ein historischer Zuschlag spielt heute keine Rolle mehr: § 9a erhöhte die Steuer für Diesel ohne Partikelminderungsstufe nur von April 2007 bis März 2011. Wer in alten Bescheiden einen solchen Posten findet, muss ihn für die aktuelle Steuer nicht mehr berücksichtigen.

Steuer für Autos mit Erstzulassung vor Juli 2009

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Der Übergang Ende 2008: § 18 Abs. 4a

Für Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, gab es damals eine befristete Steuerbefreiung nach § 10a KraftStG, die spätestens Ende 2010 auslief. Für die Zeit danach bestimmt § 18 Abs. 4a: Es gilt die CO2-Regel für Erstzulassungen ab Juli 2009, wenn sie eine niedrigere Steuer ergibt als die Schadstoffklassen-Regel. Diese Autos zahlen also die günstigere von zwei Formeln.

Ein Benziner vom Februar 2009 mit 1.998 cm³, Euro 4 und 150 g zahlt nach Schadstoffklasse rechnerisch 135 €, nach der neuen Regel 100 €, und der Zoll setzt 100 € fest. Beim Diesel vom März 2009 mit 1.968 cm³ und 140 g sind es 230 €. Ein baugleiches Auto mit Erstzulassung im Oktober 2008 bekommt diese Wahl nicht und zahlt 135 €. Ausgenommen sind außerdem die Fälle des § 10a Abs. 3, also ältere Autos, die damals nur über eine Halterregel begünstigt waren.

Juli 2009 bis Dezember 2020: eine CO2-Freigrenze je Jahrgang

Für diese Jahrgänge gilt der heutige Hubraumsatz, 2 € beim Benziner und 9,50 € beim Diesel je angefangene 100 cm³, plus 2 € für jedes Gramm CO2 über einer Freigrenze. Die Grenze hängt am Jahr der Erstzulassung und bleibt für das Auto für immer gleich:

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG, gleiches Auto, verschiedene Jahrgänge
ErstzulassungCO2-FreigrenzeBenziner 1.598 cm³, 140 g
2010120 g/km72 €
2012110 g/km92 €
201595 g/km122 €
201995 g/km122 €

Zwei baugleiche Autos können sich also nur durch den Tag der Erstzulassung unterscheiden. Beim Gebrauchtkauf lohnt deshalb ein Blick auf Feld B: Ein Auto vom Dezember 2011 hat dauerhaft eine um 25 g höhere Freigrenze als eines vom Januar 2014.

Für Erstzulassungen vor dem 1. September 2018 legt § 18 Abs. 5 fest, nach welcher Messvorschrift der CO2-Wert gilt: Es ist der Wert nach dem älteren Prüfzyklus, der meist niedriger ausfällt als die heutigen WLTP-Werte. Bei diesen Autos wird also nicht nachträglich neu gemessen; es bleibt bei dem Wert, der in der Zulassungsbescheinigung steht.

Stilllegen und wieder zulassen

Altfahrzeuge stehen oft monatelang in der Garage. Wer abmeldet, beendet die Steuerpflicht am Tag der Außerbetriebsetzung und bekommt den im Voraus gezahlten Rest anteilig zurück. Bei der Wiederzulassung beginnt eine neue Steuerpflicht, nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 für mindestens einen Monat. Die Schadstoffklasse bleibt dabei erhalten, sie ist in den Fahrzeugdaten gespeichert. Voraussetzung für jede neue Zulassung ist nach § 13 Abs. 2 KraftStG, dass beim Halter keine Kfz-Steuerrückstände von 5 € oder mehr bestehen; offene Beträge aus früheren Bescheiden sollten also vorher beglichen sein.

Oldtimer: der Festbetrag

Für Autos mit Oldtimer-Kennzeichen, dem H-Kennzeichen, gilt die ganze Rechnung nicht. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG macht die Zuteilung des Kennzeichens zum Steuergegenstand, und § 9 Abs. 4 setzt 191,73 € im Jahr fest, unabhängig von Hubraum und Abgas. Ein Benziner von 1986 mit 1.997 cm³ ohne Schadstoffklasse zahlt regulär 507 €; mit H-Kennzeichen spart er mehr als die Hälfte. Bei einem kleinen Euro-1-Auto kann der Festbetrag dagegen teurer sein. Die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen regelt das Zulassungsrecht, mit einem Gutachten über den Erhaltungszustand.

Denselben Festbetrag zahlen nach § 9 Abs. 4 rote Kennzeichen, die die Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgibt, etwa für Sammler, die mehrere Fahrzeuge abwechselnd bewegen. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, die kein H-Kennzeichen haben, bleibt es dagegen bei der normalen Rechnung, nur zeitlich begrenzt: Ein Liebhaberauto, das nur von April bis September zugelassen ist, zahlt je Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer nach Schadstoffklasse. Bei einem großen Motor ohne Klasse kann das H-Kennzeichen trotzdem günstiger sein als die halbe Jahressteuer.

Umweltzone, HU und Kosten im Alltag

Bei alten Autos ist die Steuer oft nicht der größte Kostenpunkt. In vielen Städten entscheidet die Feinstaubplakette darüber, ob ein Auto überhaupt in die Innenstadt darf, und diese Plakette folgt anderen Regeln als die Steuerklassen. Was in der Umweltzone gilt, steht auf einer eigenen Seite, die Prüfgebühren der Hauptuntersuchung unter TÜV-Kosten. Für die Steuer selbst gelten die allgemeinen Regeln zu Bescheid, Zahlung und Abmeldung, beschrieben auf der Seite zur Kfz-Steuer. Den Betrag für Ihre Schadstoffklasse zeigt der Kfz-Steuer-Rechner; beim Diesel lohnt außerdem der Vergleich auf der Seite zur Diesel-Steuer.

Häufige Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer für ein Auto mit Erstzulassung vor Juli 2009 berechnet?

Nur nach Hubraum, je angefangene 100 cm³, mit einem Satz nach Schadstoffklasse (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG). Der CO2-Wert spielt keine Rolle. Ein Benziner mit Euro 4 und 1 598 cm³ hat 16 Einheiten zu 6,75 €, das sind 108 € im Jahr. Derselbe Hubraum ohne anerkannte Schadstoffminderung kostet 405 €.

Was bedeutet ozonfrei bei der Kfz-Steuer für ältere Autos?

Es bezeichnet Autos, die nicht als schadstoffarm anerkannt sind, für die aber kein Fahrverbot bei erhöhten Ozonwerten nach dem früheren § 40c Bundes-Immissionsschutzgesetz galt. Sie zahlen 21,07 € (Benzin) oder 33,29 € (Diesel) je 100 cm³. Wer auch das nicht erfüllt, fällt in die teuerste Stufe mit 25,36 € oder 37,58 €.

Lohnt sich ein H-Kennzeichen für die Kfz-Steuer?

Bei großen und schmutzigen Motoren fast immer. Mit Oldtimer-Kennzeichen zahlt ein Pkw nach § 9 Abs. 4 KraftStG pauschal 191,73 € im Jahr. Ein Benziner von 1986 mit 1 997 cm³ ohne Schadstoffklasse käme regulär auf 507 €. Bei einem kleinen Auto mit Euro-Klasse kann der Festbetrag dagegen höher sein als die normale Steuer.

Warum zahlt ein Auto von 2011 weniger CO2-Steuer als eines von 2015?

Weil die Freigrenze mit dem Jahr der Erstzulassung gesunken ist: 120 g bis Ende 2011, 110 g für 2012 und 2013, 95 g ab 2014. Ein Benziner mit 1 598 cm³ und 140 g zahlt mit Erstzulassung 2010 72 €, mit Erstzulassung 2015 122 €. Die Grenze bleibt für das Auto dauerhaft gleich.

Welche Regel gilt für Autos mit Erstzulassung zwischen November 2008 und Juni 2009?

Die günstigere von zwei Formeln. § 18 Abs. 4a KraftStG wendet nach Ablauf der damaligen Steuerbefreiung die CO2-Regel von 2009 an, wenn sie niedriger ist als die Steuer nach Schadstoffklasse. Ein Benziner vom Februar 2009 mit 1 998 cm³ und 150 g zahlt so 100 € statt 135 €. Für Autos von vor dem 5.11.2008 gilt die Wahl nicht.

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Quellen

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