Handy am Steuer: Strafe und Regeln
Verboten ist nicht das Telefonieren an sich, sondern das Aufnehmen oder Halten des Geräts und jeder längere Blick darauf.
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Handy am Steuer: was es kostet
Zu zahlen inklusive Gebühren
128,50 €
| Regelsatz | 100 € |
| Punkte | 1 |
| Fahrverbot | keins |
Wer beim Fahren ein Smartphone, Tablet oder Navi in die Hand nimmt oder länger als einen kurzen Blick darauf schaut, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung anderer sind es 150 Euro, mit Sachbeschädigung 200 Euro, jeweils mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Hinzu kommen die Kosten des Bescheids, beim Grundfall zusammen 128,50 €. Erlaubt bleibt nach § 23 Abs. 1a StVO, das Gerät per Sprachsteuerung zu bedienen oder mit einem kurzen, der Verkehrslage angepassten Blick, solange es in einer Halterung liegt und nicht gehalten wird. Ausgenommen ist das stehende Auto nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor; die Start-Stopp-Automatik zählt nicht. Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkt. In der Probezeit ist der Handyverstoß im Auto ein A-Verstoß.
Was § 23 Abs. 1a StVO genau sagt
Die Vorschrift ist technikoffen formuliert. Erfasst ist jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient: Mobiltelefon, Autotelefon, Tablet, Laptop, Navigationsgerät, Touchscreen, Fernseher, Abspielgerät mit Videofunktion, Audiorekorder und auch Unterhaltungselektronik. Wer ein Fahrzeug führt, darf ein solches Gerät nur benutzen, wenn zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind.
- Das Gerät wird dafür weder aufgenommen noch gehalten.
- Es wird entweder nur per Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt, oder die Bedienung erfordert nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung.
Daraus folgt: Das Handy in der Halterung, ein kurzer Blick auf die Karte, ein Tipp auf „Annehmen“ sind zulässig. Das Handy in der Hand zu benutzen, ist immer verboten, auch wenn man nur die Uhrzeit ablesen oder einen Anruf wegdrücken will. Ein langer Blick ist auch bei fest eingebautem Bildschirm verboten. Wie lang „kurz“ ist, sagt das Gesetz nicht in Sekunden; maßgeblich sind die Umstände. Bei Regen in der Dämmerung auf der Stadtautobahn ist der zulässige Blick kürzer als auf leerer Landstraße bei Tag.
Zwei Sonderregeln betreffen neue Technik. Videobrillen und andere auf dem Kopf getragene visuelle Ausgabegeräte dürfen beim Fahren gar nicht benutzt werden. Ein Head-up-Display, das ins Sichtfeld projiziert, ist dagegen für fahrzeug-, verkehrszeichen- und fahrtbezogene Informationen erlaubt.
Die Bußgelder
| Verstoß | BKat-Nr. | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | mit Gebühren |
|---|---|---|---|---|---|
| Gerät beim Führen eines Fahrzeugs rechtswidrig benutzt | 246.1 | 100 € | 1 | nein | 128,50 € |
| mit Gefährdung | 246.2 | 150 € | 2 | 1 Monat | 178,50 € |
| mit Sachbeschädigung | 246.3 | 200 € | 2 | 1 Monat | 228,50 € |
| beim Radfahren | 246.4 | 55 € | 0 | nein | 55,00 € |
Der Grundsatz von 100 € liegt über der Grenze für Verwarnungsgelder. Es gibt also immer einen Bußgeldbescheid mit mindestens 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung, und der Verstoß kommt ins Fahreignungsregister. Beim Radfahren bleibt es bei 55 €, also einem Verwarnungsgeld ohne Punkt, sofern es vor Ort erhoben und bezahlt wird.
Eine Gefährdung liegt vor, wenn wegen der Ablenkung jemand konkret in Gefahr geriet, etwa weil der Wagen auf die Gegenspur kam oder ein Radfahrer ausweichen musste. Die Sachbeschädigung meint vor allem den Auffahrunfall. In beiden Fällen sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung 1 Monat Fahrverbot vor; wie der abläuft, erklärt die Seite zum Fahrverbot.
Wann das Verbot nicht gilt
§ 23 Abs. 1b StVO nennt die Ausnahmen abschließend:
- ein stehendes Fahrzeug, bei einem Kraftfahrzeug nur mit vollständig ausgeschaltetem Motor. Die Start-Stopp-Automatik und das Ruhen eines Elektroantriebs gelten ausdrücklich nicht als Ausschalten;
- der Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, wenn deren Handteil gehalten werden muss;
- stehende Straßenbahnen und Linienbusse an Haltestellen.
Außerdem darf ein Bildschirm beim Rückwärtsfahren oder Einparken mit Schrittgeschwindigkeit länger angeschaut werden, und Kamerasysteme, die Spiegel ersetzen oder ergänzen, fallen nicht unter die Blickregel. Im Stau mit laufendem Motor ist das Handy in der Hand also ebenso verboten wie an der Ampel. Wer wirklich telefonieren oder schreiben muss, hält an einer geeigneten Stelle und schaltet den Motor ab.
Punkte und Probezeit
Der Grundtatbestand bringt einen Punkt, die Fälle mit Fahrverbot zwei. So steht es in der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ein Punkt wird zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft tilgungsreif, zwei Punkte nach fünf Jahren. Wer ohnehin schon Einträge hat, kommt mit dem Handy schnell an die Schwellen des Punktesystems: Ab vier Punkten folgt die schriftliche Ermahnung, ab sechs die Verwarnung, ab acht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Den Stand erklärt die Seite zu den Punkten in Flensburg.
Für Fahranfänger ist die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ein A-Verstoß nach der Anlage 12. Ein einziger Bescheid über 100 € reicht für das Aufbauseminar und 2 Jahre zusätzliche Probezeit. Ein zweiter A-Verstoß nach dem Seminar bringt die schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, ein dritter die Entziehung. Die Stufen bis zur Entziehung zeigt die Seite zur Probezeit.
Typische Grenzfälle
Musik und Podcasts
Auch der Musikplayer ist ein Gerät im Sinne der Vorschrift. Den nächsten Titel per Lenkradtaste oder Sprachbefehl zu wählen, ist erlaubt. Das Smartphone in die Hand zu nehmen, um eine Playlist zu suchen, ist ein Verstoß nach 246.1.
Das Handy als Navi auf dem Schoß
Liegt das Handy auf dem Oberschenkel oder in der Mittelkonsole, wird es nicht gehalten. Schwierig wird es, sobald man es zum Ablesen anhebt oder länger nach unten schaut, als die Verkehrslage zulässt. Eine Halterung im Blickfeld vermeidet beide Probleme. Sie sollte so sitzen, dass sie weder die Sicht nach vorn verdeckt noch einen Airbag behindert, und das Gerät sollte vor der Abfahrt eingerichtet sein: Ziel eingegeben, Musik gestartet, Nachrichten stumm.
Smartwatch
Eine Uhr am Handgelenk wird weder aufgenommen noch gehalten. Für sie gilt aber die Blickregel: Eine Nachricht auf der Uhr zu lesen, dauert schnell länger als ein kurzer Blick.
Blitzer-Apps
Davon zu trennen ist § 23 Abs. 1c StVO. Geräte, die Verkehrskontrollen anzeigen oder stören, dürfen beim Fahren nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden; bei Smartphones mit entsprechender App ist die Funktion verboten. Der Katalog sieht dafür 75 € und einen Punkt vor (247), in der Probezeit ein B-Verstoß.
Beruflich unterwegs
Für Lieferfahrer, Handwerker und Lkw-Fahrer gilt keine Sonderregel. Ein Tablet mit Auftragsliste, ein Scanner oder ein Diensthandy fallen genauso unter § 23 Abs. 1a StVO wie das private Smartphone. Wer während der Fahrt die nächste Lieferadresse bestätigt oder eine Nachricht der Disposition liest, braucht eine Halterung und muss mit einem kurzen Blick oder per Sprache auskommen. Das Bußgeld trifft immer die Person am Steuer, nicht den Arbeitgeber und nicht den Halter.
Automatisierte Fahrfunktionen
Die Vorschrift lässt § 1b StVG ausdrücklich unberührt. Dort ist geregelt, dass sich der Fahrer bei einer genehmigten hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion im zulässigen Rahmen vom Verkehrsgeschehen abwenden darf, solange er wahrnehmungsbereit bleibt und auf Aufforderung des Systems übernimmt. Spurhalte- und Abstandsassistenten gängiger Autos sind keine solchen Funktionen. Wer sich mit eingeschaltetem Assistenten dem Handy widmet, begeht denselben Verstoß wie ohne.
Folgen über das Bußgeld hinaus
Kommt es wegen der Ablenkung zu einem Unfall, endet die Rechnung nicht beim Katalog. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners, kann den eigenen Kunden aber je nach Vertrag in Regress nehmen. In der Kaskoversicherung können Leistungen bei grober Fahrlässigkeit gekürzt werden, wenn der Vertrag das nicht ausschließt; der Blick aufs Handy wird von Gerichten häufig so eingestuft. Werden Menschen verletzt, prüft die Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Straftat, etwa fahrlässige Körperverletzung. Das Bußgeld nach Nummer 246 ist dann nur ein Teil des Verfahrens.
Handy am Steuer: was es kostet
Zu zahlen inklusive Gebühren
128,50 €
| Regelsatz | 100 € |
| Punkte | 1 |
| Fahrverbot | keins |
Wie der Verstoß festgestellt wird
Handyverstöße stellt in der Regel die Polizei bei einer Kontrolle oder bei der Fahrt hinter oder neben einem Fahrzeug fest. Manche Blitzerfotos zeigen das Gerät in der Hand; dann kann der Verstoß auch ohne Anhalten verfolgt werden. Wird man angehalten, sind Angaben zur Person Pflicht; zur Sache darf man schweigen. Der Anhörungsbogen und später der Bescheid nennen die Nummer und die Umstände.
Der Bescheid lässt sich Zeile für Zeile prüfen: Nummer, Ort, Uhrzeit, Fahrzeug, Betrag. Gegen ihn ist binnen 2 Wochen nach Zustellung der Einspruch möglich; das ist ein Recht, kein Rat, und die Seite zum Bußgeldbescheid erklärt den Ablauf. Seit Juli 2026 verjährt ein solcher Verstoß nach sechs Monaten, sofern die Frist nicht vorher unterbrochen wurde.
Den Gesamtbetrag einschließlich Gebühren für jede Variante zeigt der Bußgeldrechner, die Grundlage ist der amtliche Bußgeldkatalog. Wer gleichzeitig noch über Rot gefahren ist, findet die Werte beim Rotlichtverstoß; bei einer einzigen Handlung wendet die Behörde nur den höchsten Regelsatz an und kann ihn angemessen erhöhen.