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10 km/h zu schnell: das Verwarnungsgeld und die Toleranz

Bis 10 km/h über dem Limit bleibt es beim Verwarnungsgeld, ohne Bescheid, ohne Gebühren und ohne Eintrag in Flensburg.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Was 10 km/h zu viel kosten

Zu zahlen inklusive Gebühren

30 €

Überschreitung nach Toleranz10 km/h
Punkte0
Fahrverbotkeins
Probezeitnicht relevant
Zum vollständigen Bußgeldrechner →

Wer mit dem Pkw bis zu 10 km/h zu schnell gemessen wurde, zahlt innerorts 30 € und außerorts 20 €. Gemeint ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz: Bis 100 km/h Messwert zieht die Behörde 3 km/h ab, darüber 3 Prozent, stets zugunsten des Fahrers abgerundet. Ein Blitzer, der in der 50er-Zone 63 km/h zeigt, ergibt also genau 10 km/h Überschreitung. Weil beide Beträge unter der Grenze von 55 € liegen, handelt es sich um ein Verwarnungsgeld nach § 56 OWiG. Es gibt keinen Bußgeldbescheid, keine Gebühr nach § 107 OWiG, keine Zustellkosten und keinen Punkt im Fahreignungsregister. Auch in der Probezeit zählt der Verstoß nicht, weil er nicht eingetragen wird. Ab 11 km/h steigt der Satz auf 50 € beziehungsweise 40 €, bleibt aber noch eine Verwarnung.

Warum diese Stufe eine Sonderstellung hat

Die erste Zeile der Tempotabelle ist die einzige, bei der fast alle Nebenkosten entfallen. Das liegt nicht am Bußgeldkatalog selbst, sondern an der Schwelle des Ordnungswidrigkeitenrechts: Bis 55 € darf die Behörde verwarnen, statt einen Bescheid zu erlassen. 30 € innerorts und 20 € außerorts liegen weit darunter. In der Praxis kommt ein Brief mit Foto oder ein Anhörungsbogen mit Zahlungsangebot, und wer bezahlt, hat das Verfahren beendet. Keine Akte im Fahreignungsregister, kein Bescheid, gegen den eine Einspruchsfrist läuft. Dieselbe Ersparnis gilt noch für 11 bis 15 km/h, nicht mehr für 16 km/h, und an der Grenze von 20 km/h wird aus der Verwarnung ein kostenpflichtiger Bescheid.

Gemessen, vorgeworfen, bezahlt: die Rolle der Toleranz

Auf dem Foto steht der gemessene Wert, im Schreiben der vorwerfbare. Dazwischen liegt der Toleranzabzug, den die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für zugelassene Messgeräte vorgibt: 3 km/h bis 100 km/h Messwert, darüber 3 Prozent. Die Brandenburger Polizei weist darauf hin, dass der Abzug vom Messverfahren abhängt; maßgeblich ist der Wert, der im Schreiben steht. In einer 50er-Zone sieht die Reihe so aus:

Pkw innerorts, Tempo 50, Werte aus dem Bußgeldkatalog (Tabelle 1 c)
MesswertNach ToleranzZu schnellVerwarnungsgeld
60 km/h57 km/h7 km/h30 €
62 km/h59 km/h9 km/h30 €
63 km/h60 km/h10 km/h30 €
64 km/h61 km/h11 km/h50 €
65 km/h62 km/h12 km/h50 €
66 km/h63 km/h13 km/h50 €

Ein Messwert von 63 km/h ist der höchste, der in der 50er-Zone noch in dieser Stufe bleibt. Auf der Landstraße mit Tempo 100 liegt jeder relevante Messwert über 100 km/h, dort greift die Prozentregel: Aus 110 km/h werden 106 km/h, und selbst ein Messwert von 114 km/h bleibt mit 110 km/h vorgeworfen noch in dieser Stufe.

Tempo 30: wo die kleine Stufe am häufigsten fällt

In Wohngebieten, vor Schulen und Kitas stehen viele stationäre und mobile Messgeräte in Tempo-30-Zonen. Dort sind 10 km/h ein Drittel über dem Limit, und der Tacho zeigt bei 40 km/h kaum etwas Auffälliges. Ein Messwert von 43 km/h ergibt nach Abzug 10 km/h Überschreitung und kostet 30 €. Bei 44 km/h sind es schon 50 €. Für die Höhe des Verwarnungsgeldes spielt es keine Rolle, ob das Schild wegen einer Schule, wegen Lärmschutz oder wegen einer Baustelle steht: Die Tabelle kennt nur die Differenz in km/h und die Frage, ob die Messung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfand. Maßgeblich dafür ist das Ortsschild, nicht die Bebauung am Straßenrand. Eine Landstraße mit Tempo 70 vor dem Ortseingang bleibt außerorts, auch wenn dort schon Häuser stehen, und wird mit den niedrigeren Beträgen der rechten Spalte berechnet.

Was ein Verwarnungsgeld rechtlich ist

Die Verwarnung nach § 56 OWiG ist ein Angebot. Sie wird wirksam, wenn Sie einverstanden sind und fristgerecht zahlen. Erst dann ist der Fall abgeschlossen. Bis zur Zahlung besteht kein Titel, den die Behörde vollstrecken könnte. Wer die Frist verstreichen lässt, gibt der Behörde die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren mit Bescheid zu eröffnen; dann fallen nach § 107 OWiG mindestens 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung an. Aus 30 € würden so 58,50 €. Zahlen lohnt sich also schneller als Liegenlassen, wenn der Vorwurf stimmt.

Halter, Fahrer und Firmenwagen

Bei kleinen Tempoverstößen geht das Schreiben oft an den Halter, weil das Kennzeichen auf dem Foto zuerst zum Fahrzeug führt. Bei Firmenwagen landet es in der Fuhrparkverwaltung, bei Mietwagen beim Vermieter, der die Daten des Mieters weitergibt und für diesen Aufwand nicht selten eine eigene Bearbeitungsgebühr laut Mietvertrag berechnet. Diese Gebühr steht in keinem Katalog. Wer im Ausland wohnt, bekommt das Schreiben unter Umständen über die Halterabfrage im Heimatstaat. Seit dem 1. Juli 2026 gilt außerdem § 4c StVG: Die Behörde über die Person am Steuer zu täuschen ist verboten und kann bis zu 30.000 € kosten.

Kein Punkt, aber ein Zeitstempel

Ein Verwarnungsgeld wird im Fahreignungsregister nicht eingetragen. Es zählt weder für den Punktestand in Flensburg noch für die Probezeit noch für die Wiederholungsregel ab 26 km/h. Ganz ohne Folgen ist es trotzdem nicht: Die Behörde muss innerhalb der Verfolgungsverjährung handeln, die seit dem 1. Juli 2026 einheitlich 6 Monate beträgt. Eine Anhörung unterbricht diese Frist nach § 33 OWiG. Mehr dazu auf der Seite zur Verjährung.

Lkw, Bus und Anhänger

Die Beträge oben gelten für Pkw und Motorräder. Für Lkw über 3,5 Tonnen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger und Busse gilt Tabelle 1 a, für Gefahrguttransporte und Busse mit Fahrgästen Tabelle 1 b. Dort kostet schon die erste Stufe 40 € beziehungsweise 70 € innerorts, und der Betrag aus Tabelle 1 b überschreitet die Verwarnungsgrenze. Wer mit Wohnwagen unterwegs ist, rechnet deshalb besser im Bußgeldrechner mit der passenden Fahrzeugklasse.

Häufige Fragen

Wie viel kostet 10 km/h zu schnell innerorts mit dem Auto?

30 € nach Tabelle 1 c des Bußgeldkatalogs, außerorts 20 €. Mehr kommt nicht dazu: Unterhalb von 55 € erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren und ohne Auslagen. Den Betrag überweisen Sie mit dem Aktenzeichen aus dem Schreiben innerhalb der dort genannten Frist, meist eine Woche.

Gibt es für 10 km/h zu schnell einen Punkt in der Probezeit?

Nein. In der Probezeit zählen nur Verstöße, die im Fahreignungsregister eingetragen werden, und ein Verwarnungsgeld wird dort nicht eingetragen. Geschwindigkeitsverstöße mit dem Pkw stehen in Anlage 13 der FeV erst ab mehr als 20 km/h. Ein Aufbauseminar oder eine Verlängerung der Probezeit löst eine Überschreitung von 10 km/h deshalb nicht aus.

Ich wurde mit 63 km/h in der 50er-Zone geblitzt: Was zahle ich?

Vom Messwert 63 km/h werden 3 km/h Toleranz abgezogen, vorgeworfen werden 60 km/h, also 10 km/h zu viel. Das kostet 30 € Verwarnungsgeld. Bei 64 km/h Messwert wären es 11 km/h und 50 €. Die Toleranz von 3 km/h gilt nach den Vorgaben der PTB für Messwerte bis 100 km/h.

Was passiert, wenn ich das Verwarnungsgeld nicht bezahle?

Die Verwarnung wird nach § 56 Abs. 2 OWiG erst mit der fristgerechten Zahlung wirksam. Bleibt sie unbezahlt, kann die Behörde ein reguläres Bußgeldverfahren eröffnen und einen Bescheid erlassen. Dann kommen die Gebühr von mindestens 25 Euro und 3,50 Euro Zustellung hinzu, und der Betrag liegt deutlich über dem ursprünglichen Verwarnungsgeld.

Muss ich bei 10 km/h zu schnell den Fahrer benennen?

Das Schreiben zum Verwarnungsgeld richtet sich oft an den Halter. Zahlt der Halter, ist die Sache erledigt, ohne dass ein Fahrer festgestellt wird. Wer nicht zahlen will, weil er nicht gefahren ist, kann das im Anhörungsbogen angeben. Seit Juli 2026 verbietet § 4c StVG ausdrücklich, die Behörde über die Person am Steuer zu täuschen.

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Quellen

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