10 km/h zu schnell: das Verwarnungsgeld und die Toleranz
Bis 10 km/h über dem Limit bleibt es beim Verwarnungsgeld, ohne Bescheid, ohne Gebühren und ohne Eintrag in Flensburg.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Was 10 km/h zu viel kosten
Zu zahlen inklusive Gebühren
30 €
| Überschreitung nach Toleranz | 10 km/h |
| Punkte | 0 |
| Fahrverbot | keins |
| Probezeit | nicht relevant |
Wer mit dem Pkw bis zu 10 km/h zu schnell gemessen wurde, zahlt innerorts 30 € und außerorts 20 €. Gemeint ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz: Bis 100 km/h Messwert zieht die Behörde 3 km/h ab, darüber 3 Prozent, stets zugunsten des Fahrers abgerundet. Ein Blitzer, der in der 50er-Zone 63 km/h zeigt, ergibt also genau 10 km/h Überschreitung. Weil beide Beträge unter der Grenze von 55 € liegen, handelt es sich um ein Verwarnungsgeld nach § 56 OWiG. Es gibt keinen Bußgeldbescheid, keine Gebühr nach § 107 OWiG, keine Zustellkosten und keinen Punkt im Fahreignungsregister. Auch in der Probezeit zählt der Verstoß nicht, weil er nicht eingetragen wird. Ab 11 km/h steigt der Satz auf 50 € beziehungsweise 40 €, bleibt aber noch eine Verwarnung.
Warum diese Stufe eine Sonderstellung hat
Die erste Zeile der Tempotabelle ist die einzige, bei der fast alle Nebenkosten entfallen. Das liegt nicht am Bußgeldkatalog selbst, sondern an der Schwelle des Ordnungswidrigkeitenrechts: Bis 55 € darf die Behörde verwarnen, statt einen Bescheid zu erlassen. 30 € innerorts und 20 € außerorts liegen weit darunter. In der Praxis kommt ein Brief mit Foto oder ein Anhörungsbogen mit Zahlungsangebot, und wer bezahlt, hat das Verfahren beendet. Keine Akte im Fahreignungsregister, kein Bescheid, gegen den eine Einspruchsfrist läuft. Dieselbe Ersparnis gilt noch für 11 bis 15 km/h, nicht mehr für 16 km/h, und an der Grenze von 20 km/h wird aus der Verwarnung ein kostenpflichtiger Bescheid.
Gemessen, vorgeworfen, bezahlt: die Rolle der Toleranz
Auf dem Foto steht der gemessene Wert, im Schreiben der vorwerfbare. Dazwischen liegt der Toleranzabzug, den die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für zugelassene Messgeräte vorgibt: 3 km/h bis 100 km/h Messwert, darüber 3 Prozent. Die Brandenburger Polizei weist darauf hin, dass der Abzug vom Messverfahren abhängt; maßgeblich ist der Wert, der im Schreiben steht. In einer 50er-Zone sieht die Reihe so aus:
| Messwert | Nach Toleranz | Zu schnell | Verwarnungsgeld |
|---|---|---|---|
| 60 km/h | 57 km/h | 7 km/h | 30 € |
| 62 km/h | 59 km/h | 9 km/h | 30 € |
| 63 km/h | 60 km/h | 10 km/h | 30 € |
| 64 km/h | 61 km/h | 11 km/h | 50 € |
| 65 km/h | 62 km/h | 12 km/h | 50 € |
| 66 km/h | 63 km/h | 13 km/h | 50 € |
Ein Messwert von 63 km/h ist der höchste, der in der 50er-Zone noch in dieser Stufe bleibt. Auf der Landstraße mit Tempo 100 liegt jeder relevante Messwert über 100 km/h, dort greift die Prozentregel: Aus 110 km/h werden 106 km/h, und selbst ein Messwert von 114 km/h bleibt mit 110 km/h vorgeworfen noch in dieser Stufe.
Tempo 30: wo die kleine Stufe am häufigsten fällt
In Wohngebieten, vor Schulen und Kitas stehen viele stationäre und mobile Messgeräte in Tempo-30-Zonen. Dort sind 10 km/h ein Drittel über dem Limit, und der Tacho zeigt bei 40 km/h kaum etwas Auffälliges. Ein Messwert von 43 km/h ergibt nach Abzug 10 km/h Überschreitung und kostet 30 €. Bei 44 km/h sind es schon 50 €. Für die Höhe des Verwarnungsgeldes spielt es keine Rolle, ob das Schild wegen einer Schule, wegen Lärmschutz oder wegen einer Baustelle steht: Die Tabelle kennt nur die Differenz in km/h und die Frage, ob die Messung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfand. Maßgeblich dafür ist das Ortsschild, nicht die Bebauung am Straßenrand. Eine Landstraße mit Tempo 70 vor dem Ortseingang bleibt außerorts, auch wenn dort schon Häuser stehen, und wird mit den niedrigeren Beträgen der rechten Spalte berechnet.
Was ein Verwarnungsgeld rechtlich ist
Die Verwarnung nach § 56 OWiG ist ein Angebot. Sie wird wirksam, wenn Sie einverstanden sind und fristgerecht zahlen. Erst dann ist der Fall abgeschlossen. Bis zur Zahlung besteht kein Titel, den die Behörde vollstrecken könnte. Wer die Frist verstreichen lässt, gibt der Behörde die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren mit Bescheid zu eröffnen; dann fallen nach § 107 OWiG mindestens 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung an. Aus 30 € würden so 58,50 €. Zahlen lohnt sich also schneller als Liegenlassen, wenn der Vorwurf stimmt.
Halter, Fahrer und Firmenwagen
Bei kleinen Tempoverstößen geht das Schreiben oft an den Halter, weil das Kennzeichen auf dem Foto zuerst zum Fahrzeug führt. Bei Firmenwagen landet es in der Fuhrparkverwaltung, bei Mietwagen beim Vermieter, der die Daten des Mieters weitergibt und für diesen Aufwand nicht selten eine eigene Bearbeitungsgebühr laut Mietvertrag berechnet. Diese Gebühr steht in keinem Katalog. Wer im Ausland wohnt, bekommt das Schreiben unter Umständen über die Halterabfrage im Heimatstaat. Seit dem 1. Juli 2026 gilt außerdem § 4c StVG: Die Behörde über die Person am Steuer zu täuschen ist verboten und kann bis zu 30.000 € kosten.
Kein Punkt, aber ein Zeitstempel
Ein Verwarnungsgeld wird im Fahreignungsregister nicht eingetragen. Es zählt weder für den Punktestand in Flensburg noch für die Probezeit noch für die Wiederholungsregel ab 26 km/h. Ganz ohne Folgen ist es trotzdem nicht: Die Behörde muss innerhalb der Verfolgungsverjährung handeln, die seit dem 1. Juli 2026 einheitlich 6 Monate beträgt. Eine Anhörung unterbricht diese Frist nach § 33 OWiG. Mehr dazu auf der Seite zur Verjährung.
Lkw, Bus und Anhänger
Die Beträge oben gelten für Pkw und Motorräder. Für Lkw über 3,5 Tonnen, Kraftfahrzeuge mit Anhänger und Busse gilt Tabelle 1 a, für Gefahrguttransporte und Busse mit Fahrgästen Tabelle 1 b. Dort kostet schon die erste Stufe 40 € beziehungsweise 70 € innerorts, und der Betrag aus Tabelle 1 b überschreitet die Verwarnungsgrenze. Wer mit Wohnwagen unterwegs ist, rechnet deshalb besser im Bußgeldrechner mit der passenden Fahrzeugklasse.