Kfz-Steuer fürs Motorrad: eine einfache Rechnung
Beim Motorrad zählt für die Steuer nur der Hubraum, und die Beträge bleiben selbst bei großen Maschinen überschaubar.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Motorradsteuer nach Hubraum
Kfz-Steuer pro Jahr
51 €
| Angefangene 25 cm³ | 28 |
| Satz je Einheit | 1,84 € |
Ein Motorrad mit Hubkolbenmotor zahlt in Deutschland 1,84 € Kfz-Steuer je angefangene 25 cm³ Hubraum, so steht es in § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG. Weder der CO2-Ausstoß noch die Euro-Norm noch das Alter der Maschine spielen eine Rolle, anders als beim Pkw. Eine Mittelklasse mit 689 cm³ kommt auf 28 Einheiten und damit auf 51 € im Jahr, ein Literbike auf 73 €, ein großer Tourer mit 1 868 cm³ auf 138 €. Der Betrag wird nach § 11 Abs. 5 auf volle Euro abgerundet und vom Zoll jährlich per SEPA eingezogen. Viele Motorräder fahren mit Saisonkennzeichen; dann fällt die Steuer nur für die Monate auf dem Schild an, von April bis Oktober etwa 30 € bei 689 cm³. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt nach § 9 Abs. 4 ein fester Jahresbetrag von 46,02 €. Elektromotorräder sind zehn Jahre befreit und zahlen danach nach Gewicht, halbiert.
Ein Satz für alle Krafträder
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist kurz: Krafträder mit Hubkolbenmotor zahlen 1,84 € für je 25 cm³ Hubraum oder einen Teil davon. Mehr steht dort nicht. Es gibt keine Stufen, keine Freigrenze, keinen CO2-Anteil und keine Unterscheidung nach Benzin oder Diesel. Ob die Maschine 1995 oder 2025 zugelassen wurde, ist gleichgültig. Den Hubraum finden Sie in Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was ebenfalls nicht zählt: die Leistung in Kilowatt, das Gewicht, die Lautstärke und die Frage, ob ein Beiwagen oder Topcase montiert ist. Ein 48-PS-Motorrad für den Stufenführerschein A2 und eine gedrosselte Version derselben Maschine zahlen denselben Betrag, solange der Hubraum gleich bleibt. Geräuschklassen kennt das KraftStG nur bei schweren Fahrzeugen über 3,5 t. Auch für Motorräder mit Dieselmotor, die es vereinzelt gibt, gilt derselbe Satz je 25 cm³, denn § 9 Abs. 1 Nr. 1 unterscheidet nicht nach Kraftstoff.
Gerechnet wird in angefangenen Einheiten. Ein Motor mit 689 cm³ hat 27 volle Einheiten und eine angefangene, zusammen 28. Das ergibt 51,52 €, nach § 11 Abs. 5 auf volle Euro abgerundet 51 €. Ein Kubikzentimeter über einer 25er-Grenze kostet also eine ganze Einheit, beim Motorrad aber nur 1,84 €.
Jahressteuer nach Hubraum
| Hubraum | Einheiten zu 25 cm³ | Jahressteuer |
|---|---|---|
| 250 cm³ | 10 | 18 € |
| 390 cm³ | 16 | 29 € |
| 500 cm³ | 20 | 36 € |
| 689 cm³ | 28 | 51 € |
| 890 cm³ | 36 | 66 € |
| 1.254 cm³ | 51 | 93 € |
| 1.868 cm³ | 75 | 138 € |
Selbst ein großer Tourer mit 1.868 cm³ bleibt unter 140 € im Jahr. Zum Vergleich: Ein kleiner Benziner von 2024 mit 999 cm³ und 110 g CO2 zahlt 50 €, also in derselben Größenordnung wie ein Motorrad mit fast der doppelten Hubraumgröße. Die Motorradsteuer ist damit einer der günstigsten Posten im Fahrzeugbudget, deutlich unter Versicherung, Reifen und Wartung.
Saisonkennzeichen: Steuer nur für die Fahrmonate
Viele Motorräder fahren nur von Frühjahr bis Herbst und sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Darauf steht der Betriebszeitraum, etwa 04 bis 10. Steuerpflichtig ist das Motorrad nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG nur, solange das Kennzeichen geführt werden darf. § 11 Abs. 4 rechnet dann für jeden Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer; der 29. Februar zählt in Schaltjahren nicht mit.
Für die Maschine mit 689 cm³ und den Zeitraum April bis Oktober, 214 Tage, ergibt das etwa 30 € statt 51 €. Beim großen Tourer sind es rund 80 €. Die Ersparnis ist absolut gering. Ein Saisonkennzeichen lohnt sich eher wegen der Versicherung und weil das Motorrad im Winter ohnehin steht. Außerhalb des Zeitraums darf es nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder parken.
Ein Saisonkennzeichen wird bei der Zulassung beantragt und gilt jedes Jahr wieder für dieselben Monate, ohne neue Anmeldung. Der Zoll setzt die Steuer nach § 12 Abs. 1 ab dem ersten Gültigkeitstag unbefristet fest und bucht sie zu Beginn jeder Saison ab. Einen gemeinsamen Fälligkeitstag mit anderen Fahrzeugen erlaubt das Gesetz bei Saisonkennzeichen nicht.
Motorradsteuer nach Hubraum
Kfz-Steuer pro Jahr
51 €
| Angefangene 25 cm³ | 28 |
| Satz je Einheit | 1,84 € |
Oldtimer mit H-Kennzeichen
Ein Oldtimer-Kennzeichen ändert die Rechnung vollständig. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG macht die Zuteilung eines solchen Kennzeichens selbst zum Steuergegenstand, und § 9 Abs. 4 setzt dafür einen festen Jahresbetrag an: 46,02 €, wenn das Kennzeichen nur für Krafträder gilt. Der Hubraum spielt dann keine Rolle mehr.
Ob sich das steuerlich lohnt, hängt vom Motor ab. Eine Maschine mit 390 cm³ zahlt regulär 29 €, mit H-Kennzeichen wäre sie teurer. Erst über 625 cm³ ist der Festbetrag günstiger, und bei einer großen Maschine spart er einige Dutzend Euro. Für die meisten Besitzer ist das H-Kennzeichen ohnehin eine Frage der Anerkennung als historisches Fahrzeug, nicht der Steuer. Voraussetzungen und Begutachtung regelt das Zulassungsrecht, nicht das KraftStG.
Elektromotorräder und andere Antriebe
Der Satz je 25 cm³ gilt ausdrücklich nur für Hubkolbenmotoren. Elektromotorräder fallen unter § 3d KraftStG und sind zehn Jahre ab Erstzulassung befreit, wenn diese bis Ende 2030 liegt, längstens bis Ende 2035. Danach zahlen sie wie andere Fahrzeuge bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht, für Elektrofahrzeuge halbiert. Ein E-Motorrad mit 450 kg zulässiger Gesamtmasse von 2018 zahlt nach Ablauf der Befreiung 16 € im Jahr. Wie die Befreiung im Einzelnen läuft, erklärt die Seite zum Elektroauto; die Regeln sind dieselben.
Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Hubkolbenmotor, also bestimmte Trikes und Quads, haben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2b eigene Sätze je 100 cm³, abhängig von Kraftstoff und Abgaswerten. Sie fallen nicht unter den Motorradsatz. Hier lohnt der Blick in den Rechner des Bundesfinanzministeriums, weil die Einordnung von der Fahrzeugklasse in der Zulassungsbescheinigung abhängt.
Welche Zweiräder keine Steuer zahlen
Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen steuerfrei, die nach § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der Zulassungspflicht ausgenommen sind. Welche Zweiräder das sind, bestimmt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, nicht das Steuergesetz. Wer ein kleines Zweirad mit Versicherungskennzeichen statt amtlichem Kennzeichen fährt, bekommt deshalb keinen Steuerbescheid. Alles, was ein amtliches Kennzeichen von der Zulassungsstelle trägt, ist steuerpflichtig, sofern keine andere Befreiung greift.
Grenzfälle und Rundung
Weil jede angefangene Einheit voll zählt, liegen Motorräder mit fast gleichem Hubraum manchmal eine Stufe auseinander. Ein Motor mit 999 cm³ zahlt 73 €, einer mit 1.001 cm³ 75 €. Mehr als ein paar Euro macht das nie aus. Entscheidend ist der Wert, den die Zulassungsstelle in Feld P.1 eingetragen hat, nicht die Angabe im Prospekt; bei Umbauten mit größerem Zylinder muss der neue Hubraum eingetragen werden, und die Steuer ändert sich ab diesem Tag (§ 5 Abs. 3 KraftStG).
Abmelden im Winter oder Saisonkennzeichen?
Statt eines Saisonkennzeichens melden manche Fahrer ihr Motorrad im Herbst ab und im Frühjahr wieder an. Steuerlich ist der Unterschied gering, praktisch nicht: Jede Zulassung begründet nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 eine Steuerpflicht von mindestens einem Monat, löst einen neuen Bescheid aus und kostet Zulassungsgebühren. Das Saisonkennzeichen erspart diesen Aufwand, weil es jedes Jahr automatisch für dieselben Monate gilt. Wer die Saison spontan verlängern will, muss den Betriebszeitraum ändern lassen; der Zoll setzt dann neu fest (§ 12 Abs. 2 Nr. 5).
Mehrere Fahrzeuge, ein Fälligkeitstag
Wer neben dem Motorrad ein ganzjährig zugelassenes Auto hält, bekommt zwei Bescheide mit unterschiedlichen Fälligkeitstagen. Auf Antrag lässt sich nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 ein einheitlicher Tag festlegen; dafür wird für mindestens zwei Fahrzeuge einmal tageweise abgerechnet. Für ein Motorrad mit Saisonkennzeichen ist das ausgeschlossen.
Mit dem eigenen Motorrad aus dem Ausland
Motorradurlauber mit ausländischem Kennzeichen zahlen in Deutschland keine Kfz-Steuer, solange sie nur vorübergehend hier sind: § 3 Nr. 13 KraftStG befreit ausländische Personenfahrzeuge bis zu einem Jahr, solange kein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist. Wer dagegen nach Deutschland zieht und das Motorrad hier dauerhaft nutzt, muss es umschreiben und zahlt ab der Zulassung den normalen Satz.
Zahlung, Abmeldung, Halterwechsel
Für Motorräder gelten dieselben Verfahrensregeln wie für Autos. Der Zoll zieht die Steuer per SEPA-Lastschrift jährlich im Voraus ein, bei Saisonkennzeichen für den Betriebszeitraum. Wer das Motorrad abmeldet, bekommt den zu viel gezahlten Anteil erstattet; der Tag der Abmeldung wird nicht mitgerechnet. Beim Verkauf endet die Steuerpflicht mit der Umschreibung auf den Käufer. Mehr zu Bescheid und Fristen steht auf der Seite zur Kfz-Steuer, die Jahressteuer für jeden Hubraum rechnet der Kfz-Steuer-Rechner.
Neben der Steuer kommen beim Motorrad die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre und die Versicherung hinzu. Was die HU kostet, steht unter TÜV-Kosten, die Prüfungsgebühren für den Motorradführerschein unter Führerscheinkosten.