Geblitzt außerorts: Landstraße, Autobahn und die Sätze
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze niedriger, das Fahrverbot kommt später, und die Toleranz wächst mit dem Tempo.
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Außerorts geblitzt: Ihr Wert
Zu zahlen inklusive Gebühren
178,50 €
| Überschreitung nach Toleranz | 26 km/h |
| Punkte | 1 |
| Fahrverbot | keins |
| Probezeit | A-Verstoß |
Wer außerorts geblitzt wird, zahlt nach Tabelle 1 c des Bußgeldkatalogs die Sätze der Spalte außerorts, die in jeder Stufe unter denen innerorts liegen. Ohne Schild gilt außerhalb geschlossener Ortschaften nach § 3 Abs. 3 StVO für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Tempo 100. Diese Grenze gilt nicht auf Autobahnen und nicht auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung; dort gibt es für Pkw keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit, ein ausgeschildertes Limit gilt aber wie jedes andere außerorts. Mit dem Pkw kostet eine Überschreitung 20 € bis 700 €. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt. Zwischen 31 und 40 km/h bleibt es bei 200 € und einem Punkt ohne Fahrverbot; ab 41 km/h folgen zwei Punkte und ein Monat, ab 61 km/h zwei und ab 71 km/h drei Monate. Über 100 km/h Messwert zieht die Behörde 3 Prozent Toleranz ab statt 3 km/h.
Welche Grenze außerorts gilt
§ 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO staffelt die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften nach Fahrzeugart. Für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gilt 100 km/h. 80 km/h gelten unter anderem für Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse. 60 km/h gelten für Fahrzeuge über 7,5 t, für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, soweit sie nicht schon genannt sind, und für Busse mit stehenden Fahrgästen.
Die 100 km/h für Pkw haben zwei Ausnahmen, die im Satz danach stehen. Sie gelten nicht auf Autobahnen und nicht auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gelten ferner nicht auf Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung. Auf solchen Strecken gibt es für Pkw keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit nach § 3 StVO. Wo dort ein Schild 120 oder 80 anordnet, gilt dieses Limit genau wie jede andere Grenze außerorts, und ein Verstoß wird nach derselben Spalte abgerechnet.
Die Tabelle außerorts mit allen Kosten
Pkw und Motorräder, Tabelle 1 c im Anhang der BKatV, nach Toleranzabzug und ohne Vorsatz. „Gesamt“ enthält Gebühr und Zustellung nach § 107 OWiG. Die beiden rechten Spalten zeigen, ab welchem Messwert die Stufe beginnt, einmal auf der Landstraße mit Tempo 100 und einmal unter einem Schild mit 120 km/h.
| Zu schnell | Bußgeld | Kosten | Gesamt | Punkte | Fahrverbot | Messwert bei 100 ab | Messwert bei 120 ab |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | keine | 20,00 € | 0 | nein | 105 km/h | 125 km/h |
| 11 bis 15 km/h | 40 € | keine | 40,00 € | 0 | nein | 115 km/h | 136 km/h |
| 16 bis 20 km/h | 60 € | 28,50 € | 88,50 € | 0 | nein | 120 km/h | 141 km/h |
| 21 bis 25 km/h | 100 € | 28,50 € | 128,50 € | 1 | nein | 125 km/h | 146 km/h |
| 26 bis 30 km/h | 150 € | 28,50 € | 178,50 € | 1 | nein | 130 km/h | 151 km/h |
| 31 bis 40 km/h | 200 € | 28,50 € | 228,50 € | 1 | nein | 136 km/h | 156 km/h |
| 41 bis 50 km/h | 320 € | 28,50 € | 348,50 € | 2 | 1 Monat | 146 km/h | 166 km/h |
| 51 bis 60 km/h | 480 € | 28,50 € | 508,50 € | 2 | 1 Monat | 156 km/h | 177 km/h |
| 61 bis 70 km/h | 600 € | 33,50 € | 633,50 € | 2 | 2 Monate | 166 km/h | 187 km/h |
| ab 71 km/h | 700 € | 38,50 € | 738,50 € | 2 | 3 Monate | 177 km/h | 197 km/h |
Ein Fall von der Landstraße
Ein Pkw wird auf einer Bundesstraße ohne Schild, also bei Tempo 100, mit 147 km/h gemessen. Die Behörde zieht 3 Prozent ab und rundet ab: vorgeworfen werden 142 km/h, 42 km/h zu viel. Das ist die erste Stufe mit Fahrverbot. Der Bescheid lautet auf 320 €, 28,50 € Gebühr und Zustellung, zusammen 348,50 €, dazu 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Hätte das Gerät 145 km/h angezeigt, wäre es bei 200 € und einem Punkt geblieben. Gerade auf der Landstraße liegen viele Messungen nahe an dieser Kante, weshalb der Blick auf Messwert und Abzug im Anhörungsbogen sich lohnt.
Ortsausgang: wo außerorts beginnt
Die Spalte außerorts gilt ab der Rückseite der gelben Ortstafel. Wer schon vor dem Schild beschleunigt, fährt rechtlich noch innerorts, und dort gelten die höheren Sätze. Umgekehrt beginnt die innerörtliche Grenze erst mit der Vorderseite der Ortstafel am Ortseingang, auch wenn davor schon Häuser stehen. Steht am Ortsausgang ein Schild mit 70 km/h, ist das eine angeordnete Grenze außerorts; eine Überschreitung dort wird nach der Spalte außerorts bewertet. Ob die Behörde den Messpunkt richtig eingeordnet hat, steht im Anhörungsbogen; beim Unterschied zwischen den Spalten von bis zu 100 € ist das keine Kleinigkeit.
Lkw und Transporter über 3,5 t
Für schwere Fahrzeuge gelten außerorts niedrigere Grenzen und eine strengere Tabelle. Über 3,5 t bis 7,5 t sind es 80 km/h, über 7,5 t 60 km/h, und beide fallen unter Tabelle 1 a. Ein Lkw über 7,5 t, der auf der Landstraße mit 84 km/h gemessen wird, liegt nach Abzug 21 km/h über seiner Grenze: 150 €, 1 Punkt. Ein Transporter bis 3,5 t ohne Anhänger zählt dagegen wie ein Pkw.
Warum die Toleranz außerorts größer wird
Die PTB setzt die Verkehrsfehlergrenze bis 100 km/h Messwert auf 3 km/h, darüber auf 3 Prozent. Innerorts spielt das kaum eine Rolle, außerorts ständig. Auf der Landstraße liegt fast jeder Verstoß über 100 km/h, auf der Autobahn sowieso. Die Folge sieht man in der Tabelle: Bei Tempo 120 braucht es für 21 km/h zu viel einen Messwert von 146 km/h, nicht 144. Je höher das Tempo, desto mehr Spielraum bleibt nach dem Abrunden zugunsten des Fahrers. Die Rechnung im Einzelnen steht auf der Seite Geblitzt.
31 bis 40 km/h: Punkt ja, Fahrverbot nein
Die Stufe 31 bis 40 km/h zeigt den Unterschied zwischen Stadt und Land am deutlichsten. Innerorts bedeutet sie 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Außerorts bleibt es bei 200 € und 1 Punkt; der Führerschein bleibt im Portemonnaie. Wer auf der Landstraße mit Tempo 100 bei 145 km/h gemessen wird, liegt nach Abzug bei 40 km/h zu viel und damit noch in dieser Stufe. Einen km/h mehr, und es beginnt die Stufe mit Fahrverbot, die auf der Seite 41 km/h zu schnell beschrieben ist.
Diese Stufe hat aber eine Falle: Sie liegt über 26 km/h. Wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft eines Bescheids über mindestens 26 km/h erneut so schnell ist, bekommt nach § 4 Abs. 2 der BKatV in der Regel einen Monat Fahrverbot. Mit 33 km/h zu viel und einer solchen Voreintragung lautet der Bescheid auf 200 €, 1 Punkt und 1 Monat. Den Fall erklärt die Seite 26 km/h zu schnell.
Ab 41 km/h: der Monat ohne Führerschein
Ab 41 km/h zu viel sieht die Spalte außerorts ein Fahrverbot vor: ein Monat bis 60 km/h, zwei Monate ab 61 km/h, drei Monate ab 71 km/h. Die Stufen liegen jeweils zehn km/h später als innerorts. Die Punkte springen auf zwei. Für das erste Fahrverbot seit zwei Jahren gilt die Viermonatsfrist: Der Führerschein wird innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft abgegeben, zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Was beim Abgeben zu beachten ist, steht unter Fahrverbot.
Autobahn: das Schild entscheidet
Viele Autobahnabschnitte sind dauerhaft begrenzt, andere über elektronische Anzeigen je nach Verkehr und Wetter. Eine leuchtende Anzeige ist ein Verkehrszeichen wie ein Blechschild. Baustellen ordnen oft 80 oder 60 km/h an, und gerade dort stehen mobile Anlagen. Abgerechnet wird immer nach der Spalte außerorts. Ein Beispiel: Limit 120, gemessen 157 km/h, vorgeworfen 152 km/h, also 32 km/h zu viel. Das ergibt 200 €, mit Kosten 228,50 €, und 1 Punkt, aber kein Fahrverbot.
Auf Abschnitten ohne Schild gibt es für Pkw keine Höchstgeschwindigkeit, die geblitzt werden könnte. Anders ist es für Fahrzeuge, für die § 3 Abs. 3 StVO eine niedrigere Grenze festlegt, etwa Gespanne: Deren Werte aus Nummer 2 Buchstabe a und b sind von der Ausnahme für Autobahnen nicht erfasst.
Mit Anhänger auf der Landstraße
Wer einen Wohnwagen zieht, fährt außerorts mit höchstens 80 km/h und wird nach Tabelle 1 a abgerechnet. Gemessene 106 km/h ergeben nach Abzug 22 km/h zu viel. Mit dem Gespann kostet das 150 € und 1 Punkt. Ein Pkw ohne Anhänger wäre bei derselben Messung unter einem 80er-Schild mit 100 € davongekommen. In Tabelle 1 a beginnt der Punkt außerorts schon ab 16 km/h, das Fahrverbot ab 31 km/h.
Was außerorts sonst gilt
Unabhängig von jedem Schild gilt: Bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen höchstens 50 km/h, mit Schneeketten ebenfalls 50 km/h (§ 3 Abs. 1 und 4 StVO). Wer also bei dichtem Nebel auf der Autobahn mit 90 km/h gemessen wird, kann eine Überschreitung begangen haben, obwohl dort kein Schild stand. Für Fahranfänger zählt jede eingetragene Überschreitung außerorts genauso als A-Verstoß wie in der Stadt, also ab 21 km/h zu viel. Den eigenen Fall rechnet der Bußgeldrechner.