Geblitzt innerorts: Tempo 50, 30er-Zone und die Folgen
In der Stadt kostet jede Stufe mehr als auf der Landstraße, und das Fahrverbot kommt zehn km/h früher.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Innerorts geblitzt: Ihr Wert
Zu zahlen inklusive Gebühren
143,50 €
| Überschreitung nach Toleranz | 21 km/h |
| Punkte | 1 |
| Fahrverbot | keins |
| Probezeit | A-Verstoß |
Wer innerorts geblitzt wird, zahlt nach Tabelle 1 c des Bußgeldkatalogs die Sätze der Spalte innerorts, die in jeder Stufe über denen außerorts liegen. Ohne Schild gilt in geschlossenen Ortschaften nach § 3 Abs. 3 StVO Tempo 50 für alle Kraftfahrzeuge; in einer 30er-Zone wird die Überschreitung genauso nach der Spalte innerorts bewertet. Mit dem Pkw reicht die Spanne von 30 € bis 800 €. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt, ab 31 km/h zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, ab 51 km/h zwei Monate und ab 61 km/h drei Monate. Über 55 Euro kommen nach § 107 OWiG mindestens 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung hinzu. Bei gemessenen 81 km/h in der 50er-Zone bleiben nach Toleranzabzug 28 km/h Überschreitung, das macht mit Kosten 208,50 € und einen Punkt.
Tempo 50: woher die Grenze kommt
Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit in Städten und Dörfern steht in § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge, „auch unter günstigsten Umständen“. Die geschlossene Ortschaft beginnt am gelben Ortsschild und endet an dessen Rückseite. Ob rechts und links Häuser stehen, spielt dafür keine Rolle; eine Umgehungsstraße durch freies Feld kann innerorts liegen, eine dicht bebaute Ausfallstraße hinter dem Ortsschild außerorts. Höhere Werte, etwa 60 oder 70 km/h auf großen Einfallstraßen, gelten nur, wenn sie ausgeschildert sind.
Niedrigere Grenzen sind in Städten häufig: Tempo-30-Zonen in Wohngebieten, einzelne Abschnitte mit Tempo 30 vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern, oft zeitlich begrenzt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet aber nur zwischen innerorts und außerorts, nicht zwischen 30 und 50. Wer in der 30er-Zone 21 km/h zu schnell ist, zahlt dasselbe wie jemand, der mit 21 km/h zu viel durch eine 50er-Straße fährt.
Die Tabelle für die Stadt mit allen Kosten
Die folgenden Werte gelten für Pkw und Motorräder nach Tabelle 1 c im Anhang der BKatV, jeweils nach Toleranzabzug und ohne Vorsatz. Die Spalte „Gesamt“ enthält Gebühr und Zustellung nach § 107 OWiG; bis 55 € bleibt es beim Verwarnungsgeld ohne Kosten.
| Zu schnell | Bußgeld | Kosten | Gesamt | Punkte | Fahrverbot | Messwert 50er-Zone ab | Messwert 30er-Zone ab |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | keine | 30,00 € | 0 | nein | 54 km/h | 34 km/h |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | keine | 50,00 € | 0 | nein | 64 km/h | 44 km/h |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | 28,50 € | 98,50 € | 0 | nein | 69 km/h | 49 km/h |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 28,50 € | 143,50 € | 1 | nein | 74 km/h | 54 km/h |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 28,50 € | 208,50 € | 1 | nein | 79 km/h | 59 km/h |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 28,50 € | 288,50 € | 2 | 1 Monat | 84 km/h | 64 km/h |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 28,50 € | 428,50 € | 2 | 1 Monat | 94 km/h | 74 km/h |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 31,50 € | 591,50 € | 2 | 2 Monate | 104 km/h | 84 km/h |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 38,50 € | 738,50 € | 2 | 3 Monate | 114 km/h | 94 km/h |
| ab 71 km/h | 800 € | 43,50 € | 843,50 € | 2 | 3 Monate | 124 km/h | 104 km/h |
Die Messwert-Spalten zeigen, ab welcher angezeigten Geschwindigkeit eine Stufe beginnt, wenn 3 km/h abgezogen werden. In der Stadt liegt fast jede Messung unter 100 km/h, deshalb gilt dort praktisch immer der feste Abzug. Erst wer innerorts mehr als 100 km/h fährt, bekommt den prozentualen Abzug; dann ist man aber längst in der höchsten Stufe.
Am unteren Ende der Tabelle liegt eine Schwelle, die mit Punkten nichts zu tun hat. Bis 15 km/h zu viel bleibt es innerorts bei 50 € oder weniger, also bei einem Verwarnungsgeld, das ohne Gebühr erledigt ist, wenn es fristgerecht gezahlt wird. Ab 16 km/h zu viel sind es 70 €, damit wird ein Bußgeldbescheid fällig, und mit Gebühr und Zustellung stehen 98,50 € auf dem Papier, noch ohne Punkt. In der 50er-Zone trennt ein Messwert von 68 km/h den einen Fall vom anderen.
Punkte ab 21, Fahrverbot ab 31 km/h
Zwei Grenzen bestimmen, wie lange ein Blitzer in der Stadt nachwirkt. Ab 21 km/h zu viel wird der Verstoß nach Anlage 13 der FeV mit einem Punkt bewertet. Ab 31 km/h sind es zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, in der 50er-Zone also ab 84 km/h Messwert. Wer genau an dieser Kante liegt, findet auf der Seite 31 km/h zu schnell das Beispiel mit allen Fristen. Die Dauer wächst innerorts schnell: 51 km/h zu viel bedeuten zwei Monate, 61 km/h drei Monate, mehr sieht der Katalog nicht vor. Die Stufe ab 51 km/h behandelt die Seite 51 km/h zu schnell.
Für den Beginn des Fahrverbots gilt die Viermonatsfrist, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig wurde: Sie können den Führerschein dann innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft abgeben, wann es passt. Einzelheiten stehen unter Fahrverbot.
Ein Fall von der Messung bis zur Abgabe
Ein Pkw wird auf einer Hauptstraße mit Tempo 50 bei 88 km/h gemessen. Nach Abzug bleiben 85 km/h, die Überschreitung beträgt 35 km/h. Der Anhörungsbogen nennt diese Werte und die Nummer 11.3.6 des Katalogs. Der Bescheid setzt 260 € fest, dazu 28,50 € Gebühr und Zustellung, zusammen 288,50 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zwei Wochen nach Zustellung wird er rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht. Gab es in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot, läuft ab diesem Tag die Frist von 4 Monaten, innerhalb derer der Führerschein abgegeben wird. Der Monat zählt ab dem Tag, an dem die Behörde ihn in Verwahrung nimmt.
Ein km/h an der Kante
Die Stufen haben harte Grenzen. Mit 30 km/h zu viel kostet die Fahrt durch die Stadt 180 € und einen Punkt; mit 31 km/h sind es 260 €, zwei Punkte und ein Monat ohne Führerschein. Der Bußgeldunterschied von 80 € ist dabei das Geringste. Gerade an diesen Kanten lohnt der Blick auf den Bogen: Stimmt der vorgeworfene Wert mit Messwert minus Toleranz überein, und ist der Ort richtig als innerorts angegeben?
Motorrad, Transporter, Gespann
Motorräder und Transporter bis 3,5 t ohne Anhänger zahlen in der Stadt dieselben Sätze wie ein Pkw, denn sie fallen unter Tabelle 1 c. Anders das Gespann: Wer mit Wohnwagen oder Anhänger durch den Ort fährt, wird nach Tabelle 1 a abgerechnet, ebenso Lkw über 3,5 t und Busse. Dort beginnt innerorts der Punkt bereits ab 16 km/h, das Fahrverbot ab 26 km/h, und schon die Stufe 16 bis 20 km/h kostet 160 €. Auf dem Weg in den Urlaub ist das ein häufiger Grund für überraschend hohe Bescheide.
Leere Straße, drei Uhr nachts
§ 3 Abs. 3 StVO sagt ausdrücklich, dass die 50 km/h „auch unter günstigsten Umständen“ gelten. Eine leere Straße, trockener Asphalt und gute Sicht ändern an der Grenze nichts, und stationäre Anlagen messen rund um die Uhr. Umgekehrt kann es geboten sein, langsamer zu fahren: Nach § 3 Abs. 1 StVO ist die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Bei Nebel mit weniger als 50 m Sicht sind auch außerorts höchstens 50 km/h erlaubt.
Warum die Stadt teurer ist
Der Katalog setzt innerorts in jeder Stufe einen höheren Betrag an als außerorts. Bei 40 km/h zu viel sind es in der Stadt 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, auf der Landstraße 200 €, ein Punkt und kein Fahrverbot. Der größte Abstand zwischen beiden Spalten beträgt 100 €. Der Grund liegt auf der Hand: In der Stadt sind Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs, und der Anhalteweg wächst mit jedem km/h überproportional. Wie die Spalte außerorts aussieht, zeigt die Seite geblitzt außerorts.
Wiederholung in der Stadt
Wer zwischen 26 und 30 km/h zu schnell war, bekommt innerorts einen Punkt, aber kein Fahrverbot. Das ändert sich, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft eines früheren Bescheids über mindestens 26 km/h eine zweite solche Überschreitung folgt. Dann sieht § 4 Abs. 2 BKatV in der Regel einen Monat Fahrverbot vor, egal ob die Taten in der Stadt oder auf der Landstraße lagen. Ein Pendler, der auf demselben Weg zweimal in die gleiche stationäre Anlage fährt, kann so ohne groben Einzelverstoß ein Fahrverbot bekommen.
Besondere Orte in der Stadt
Vor Schulen und Kitas ordnen Gemeinden oft Tempo 30 zu bestimmten Zeiten an, etwa werktags von 7 bis 17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten gilt die allgemeine Grenze. Die Zeit steht auf einem Zusatzzeichen unter dem Schild; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Messung, der auf dem Foto vermerkt ist. Der Katalog sieht für diese Orte keinen Zuschlag vor. Behörden dürfen nach § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Tat berücksichtigen, müssen eine Abweichung vom Regelsatz aber im Bescheid begründen.
Bei Baustellen in der Stadt gilt dasselbe: Das Schild ordnet die Grenze an, der Katalog bewertet nach der Spalte innerorts. Mobile Blitzer werden gerade an solchen Stellen aufgestellt, weil Arbeiter am Fahrbahnrand stehen.
Fahranfänger in der Stadt
In der Probezeit gilt jede Überschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß. Schon einer führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um 2 Jahre. In der 30er-Zone liegt diese Grenze bei einem Messwert von 54 km/h. Den eigenen Fall, mit Messwert, Tempolimit und Fahrzeug, rechnet der Bußgeldrechner durch.