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Punkterechner: was der nächste Eintrag in Flensburg auslöst

Aktuellen Stand und neuen Verstoß eintragen: der Rechner zeigt die Maßnahme der Behörde und wann der Eintrag wieder verschwindet.

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Punktestand nach dem neuen Verstoß

3

Was die Behörde tutVormerkung (1 bis 3 Punkte)
Abstand zu 8 Punkten5
Fahreignungsseminar bringt1 Punkt Abzug
Neuer Eintrag tilgungsreif am1. März 2029
endgültig gelöscht am1. März 2030

Jeder Eintrag verjährt für sich (seit 2014 keine Tilgungshemmung mehr). Maßgeblich ist der Stand am Tag des letzten Verstoßes.

So rechnen wir

Der Punkterechner setzt das Fahreignungs-Bewertungssystem aus § 4 StVG um. Er addiert die Punkte des neuen Verstoßes zum Stand, den Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt hat, und ordnet das Ergebnis den vier Stufen zu: Vormerkung bis 3 Punkte, Ermahnung bei 4 oder 5, Verwarnung bei 6 oder 7, Entziehung ab 8. Hat die Behörde eine Stufe noch nicht ausgesprochen, gilt die Regel aus Absatz 6: Sie holt die fehlende Maßnahme nach und setzt den Stand auf fünf oder sieben Punkte herab. Der Rechner zeigt außerdem, ob ein Fahreignungsseminar noch einen Punkt abzieht, und berechnet für den neuen Eintrag die Tilgungsreife nach § 29 StVG: Ein Punkt mit Rechtskraft am 1. September 2026 ist am 1. März 2029 tilgungsreif und nach der Überliegefrist am 1. März 2030 gelöscht.

Was der Rechner nachbildet

Die Stufen, die Herabsetzung bei übersprungenen Maßnahmen und der Seminar-Abzug stehen in § 4 StVG, die Fristen in § 29 StVG. Welcher Verstoß wie viele Punkte bringt, regelt Anlage 13 der FeV; der Bußgeldrechner zeigt die Punkte jeder Nummer. Maßgeblich für die Maßnahme ist der Stand am Tag des letzten Verstoßes, nicht am Tag des Bescheids: Wer kurz vor einem Seminar noch einen Punkt sammelt, kann deshalb eine Stufe höher landen, als er dachte.

Das Fahreignungsseminar im Rechner

Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten zieht die Behörde nach § 4 Abs. 7 einen Punkt ab, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende die Teilnahmebescheinigung vorlegen. Das geht einmal in fünf Jahren. Ab sechs Punkten bringt das Seminar keinen Abzug mehr. Mehr dazu auf der Seite zum Punkteabbau.

Grenzen

Der Rechner kennt nur die Angaben, die Sie machen. Mehrere Verstöße in Tateinheit zählen nur einmal mit der höchsten Punktzahl, Straftaten mit Entziehung bringen drei Punkte und lassen die Frist erst mit der Neuerteilung beginnen. Für den genauen Stand bleibt die Auskunft beim KBA die einzige verlässliche Quelle; erklärt wird das System im Überblick zu den Punkten in Flensburg.

Häufige Fragen

Welchen Punktestand trage ich in den Punkterechner ein?

Den Stand aus der Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts, die kostenlos online mit dem Personalausweis, per Post oder vor Ort in Flensburg erhältlich ist. Schätzen Sie nicht aus der Erinnerung: Einträge verjähren einzeln, und ein alter Punkt kann bereits getilgt sein, während ein neuerer noch zählt. Die Auskunft nennt zu jedem Eintrag das Datum der Rechtskraft.

Warum zeigt der Punkterechner bei acht Punkten manchmal nur eine Ermahnung?

Weil § 4 Abs. 6 StVG keine Stufe überspringen lässt. Hat die Behörde bei vier oder fünf Punkten noch nicht ermahnt, holt sie das nach und setzt den Stand auf 5 Punkte; fehlt nur die Verwarnung, auf 7. Entzogen wird erst, wenn Ermahnung und Verwarnung erteilt sind. Deshalb fragt der Rechner nach der bisher erhaltenen Maßnahme.

Ab wann zählt die Tilgungsfrist im Punkterechner?

Ab der Rechtskraft der Entscheidung, nicht ab dem Tag des Verstoßes (§ 29 Abs. 4 StVG). Ein Punkt wird nach 2,5 Jahren tilgungsreif, zwei Punkte nach 5, drei nach 10 Jahren. Danach bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert, darf aber nur noch für bestimmte Zwecke verwendet werden.

Berücksichtigt der Punkterechner die Probezeit?

Nein, die Probezeit ist ein eigenes System nach § 2a StVG mit A- und B-Verstößen; beide Systeme gelten nebeneinander. Die Einstufung eines Verstoßes als A oder B zeigt der Bußgeldrechner. Die Folgen in der Probezeit, vom Aufbauseminar bis zur Entziehung, erklärt die Seite zur Probezeit.

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Quellen

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Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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