Punkteabbau: was legal funktioniert und was nicht
Für den Abbau von Punkten in Flensburg kennt das Gesetz genau zwei Wege, und einer davon ist Warten.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Bringt Ihnen das Fahreignungsseminar etwas?
Punkte nach dem Seminar
3
| Abzug | 1 Punkt |
| Grund | Stand 1 bis 5, Frist frei |
Punkte in Flensburg lassen sich legal nur auf zwei Arten abbauen. Der aktive Weg ist das freiwillige Fahreignungsseminar nach § 4 Abs. 7 StVG: Wer bei der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung zwischen einem und 5 Punkten hat und die Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Seminarende bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegt, bekommt einen Punkt abgezogen, und zwar höchstens einmal in 5 Jahren. Ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr. Der passive Weg ist die Tilgung nach § 29 StVG: Ein Punkt verfällt 2,5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung, zwei Punkte nach 5 Jahren, drei nach 10 Jahren, jeder Eintrag nach seiner eigenen Frist. Andere Wege gibt es nicht. Wer Punkte gegen Geld auf eine andere Person schreiben lässt, verstößt seit dem 1. Juli 2026 gegen § 4c StVG; dafür droht eine Geldbuße bis 30.000 €.
Zwei Wege, die das Gesetz vorsieht
Wer im Netz nach Punkteabbau sucht, findet viele Angebote. Das Fahreignungs-Bewertungssystem in § 4 StVG kennt aber nur eine Maßnahme, die den Punktestand senkt: das freiwillige Fahreignungsseminar. Daneben verfallen Einträge nach festen Fristen von selbst. Alles andere ändert den Stand nicht, weder ein Aufbauseminar in der Probezeit noch eine verkehrspsychologische Beratung, denn für beide sieht das Gesetz keinen Abzug vor. Eine Ausnahme ohne Zutun ist die Neuerteilung nach einer Entziehung, bei der alle alten Punkte gelöscht werden, aber dafür muss der Führerschein erst einmal weg sein.
Das Fahreignungsseminar
§ 4a StVG beschreibt das Ziel: Die Teilnehmer sollen sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Das Seminar besteht aus zwei Teilen, die aufeinander abgestimmt werden, und zwei verschiedene Fachleute führen sie durch.
Der verkehrspädagogische Teil
Ihn leitet ein Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik. Nach § 42 FeV umfasst er zwei Module zu je 90 Minuten, einzeln oder in Gruppen bis zu sechs Personen. Im ersten Modul geht es um die eigene Fahrerkarriere, die Bedeutung von Mobilität im eigenen Leben und die Regeln des Punktesystems, mit Bausteinen zu den Verstößen, die die Teilnehmer tatsächlich begangen haben: Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Überholen, Ladung, Telefonieren, Alkohol oder Straftaten. Danach gibt es eine Hausaufgabe zur Selbstbeobachtung. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten beginnen und wertet diese Aufgabe aus.
Der verkehrspsychologische Teil
Ihn führt eine Psychologin oder ein Psychologe mit Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie durch, immer als Einzelgespräch. Zwei Sitzungen zu je 75 Minuten sind vorgeschrieben. In der ersten werden die Auslöser des Fehlverhaltens herausgearbeitet und schriftliche Zielvereinbarungen getroffen; die zweite darf frühestens drei Wochen später stattfinden und prüft, ob die Vorsätze im Alltag funktioniert haben. Die Seminarerlaubnis bekommt nur, wer ein Psychologiestudium, eine verkehrspsychologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung nachweist und selbst nicht mehr als zwei Punkte hat.
Wer das Seminar anbieten darf
Beide Teile setzen eine behördliche Erlaubnis voraus. Den pädagogischen Teil dürfen nur Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik nach dem Fahrlehrergesetz durchführen, den psychologischen nur Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie, die die nach Landesrecht zuständige Behörde erteilt. Diese Behörde prüft mindestens alle zwei Jahre vor Ort, ob die Vorgaben eingehalten werden, sofern sich der Anbieter keinem anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat (§ 4a Abs. 8 StVG). Wer ein Angebot prüft, kann nach beiden Erlaubnissen fragen; ohne sie stellt niemand eine Bescheinigung aus, die die Behörde anerkennt.
Bescheinigung und Frist
Am Ende stellt der Leiter des zuletzt absolvierten Teils die Teilnahmebescheinigung aus, unterschrieben von beiden Seminarleitern und vom Teilnehmer. Verweigert wird sie, wenn jemand nicht an allen Sitzungen teilgenommen hat, die Ziele offen ablehnt oder nicht aktiv mitarbeitet (§ 44 FeV). Die Bescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Seminarende bei der Fahrerlaubnisbehörde liegen. Wer diese Frist verpasst, hat das Seminar umsonst gemacht, was den Punkt angeht.
Einen amtlichen Preis gibt es nicht. Fahrlehrer und Verkehrspsychologen bestimmen ihre Honorare selbst, und die Angebote unterscheiden sich. Vergleichen lohnt sich, ein Mindestpreis oder Richtwert lässt sich seriös nicht nennen. Fragen Sie, ob der Preis beide Teile umfasst oder ob pädagogischer und psychologischer Teil getrennt abgerechnet werden.
Wann der Abzug greift
Für den Abzug zählt der Stand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird. Die Tabelle zeigt, was ein Seminar bei jedem Stand bewirkt, vorausgesetzt, der letzte Abzug liegt mindestens 5 Jahre zurück.
| Punkte vorher | Stufe | Abzug | Punkte nachher |
|---|---|---|---|
| 1 | Vormerkung | 1 Punkt | 0 |
| 2 | Vormerkung | 1 Punkt | 1 |
| 3 | Vormerkung | 1 Punkt | 2 |
| 4 | Ermahnung | 1 Punkt | 3 |
| 5 | Ermahnung | 1 Punkt | 4 |
| 6 | Verwarnung | keiner | 6 |
| 7 | Verwarnung | keiner | 7 |
Ein Abzug bei vier oder fünf Punkten kann eine Stufe zurücksetzen: Wer bei vier Punkten ermahnt wurde und durch das Seminar auf drei kommt, hat wieder Abstand zur Verwarnung. Die Ermahnung selbst bleibt eingetragen, sodass bei 6 Punkten die Verwarnung ohne Umweg folgen kann. Ob der Fünfjahresabzug schon genutzt wurde, steht im Register; die Teilnahme wird dort fünf Jahre lang gespeichert. Eine Auskunft holen Sie kostenlos über Punkte abfragen.
Tilgung: die Punkte laufen ab
Der zweite Weg erfordert nur Geduld. § 29 StVG legt drei Fristen fest, die mit dem Tag der Rechtskraft beginnen, nicht mit dem Tattag.
| Eintrag | Frist | Rechtskraft | zählt nicht mehr ab | gelöscht am |
|---|---|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit, 1 Punkt | 2,5 Jahre | 10. April 2025 | 10. Oktober 2027 | 10. Oktober 2028 |
| Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat, 2 Punkte | 5 Jahre | 10. April 2025 | 10. April 2030 | 10. April 2031 |
| Straftat mit Entziehung oder Sperre, 3 Punkte | 10 Jahre | 10. April 2025 | 10. April 2035 | 10. April 2036 |
Jede Eintragung läuft für sich ab. Bis 2014 hemmte ein neuer Eintrag die Tilgung der älteren, das ist abgeschafft. Nach der Tilgungsreife bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert, damit Taten, die vorher begangen, aber später entschieden wurden, korrekt bewertet werden können. Bei Fahranfängern werden Punkte zudem erst gelöscht, wenn die Probezeit vorbei ist. Wann genau ein bestimmter Eintrag abläuft, zeigt der Punkterechner.
Was die Tilgung nicht kann
Ein Eintrag, der während eines laufenden Bußgeldverfahrens abläuft, rettet niemanden über eine Schwelle hinweg. Die Behörde stellt nach § 4 Abs. 5 StVG auf den Stand am Tag der letzten Tat ab, spätere Tilgungen bleiben dabei unberücksichtigt. Wer mit sieben Punkten erneut einen Verstoß begeht, bleibt bei acht, auch wenn bis zum Bescheid ein alter Punkt verfällt. Was bei acht Punkten folgt, beschreibt die Seite zur MPU.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, im Register stehen zwei Punkte für ein Fahrverbot, rechtskräftig seit dem 2. Mai 2023, ein Punkt für ein Rotlicht vom 20. Januar 2025 und zwei Punkte für eine weitere grobe Geschwindigkeitsüberschreitung vom 9. März 2026. Am 11. Oktober 2026 ergibt das 5 Punkte und damit die Ermahnung. Ein Seminar, dessen Bescheinigung jetzt ausgestellt wird, senkt den Stand auf 4. Am 20. Juli 2027 wird der Rotlicht-Punkt tilgungsreif; ohne Seminar stünden danach 4 Punkte im Register, mit Seminar einer weniger. Das ist der eigentliche Nutzen des Abzugs: Er verschafft Abstand zur nächsten Stufe, solange die Einträge noch laufen.
Fahranfänger und Probezeit
Für Fahranfänger laufen Punktesystem und Probezeit nebeneinander. Das Aufbauseminar, das die Behörde nach einem A-Verstoß anordnet, ist eine Maßnahme der Probezeit und bringt keinen Punktabzug. Wer daneben bei einem bis 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, bekommt den Abzug wie jeder andere. Gelöscht werden Punkte während der Probezeit allerdings nicht, auch wenn sie tilgungsreif sind; sie zählen dann nur nicht mehr. Wie die Stufen der Probezeit funktionieren, erklärt die Seite zur Probezeit.
Was nicht funktioniert
Ein verbreitetes Geschäftsmodell war, Punkte gegen Bezahlung auf eine andere Person zu übertragen: Jemand meldet sich als Fahrer, obwohl er nicht gefahren ist, und der eigentliche Fahrer bleibt ohne Eintrag. Seit dem 1. Juli 2026 ist das ausdrücklich verboten. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat § 4c eingefügt. Verboten ist, es zu unternehmen, eine Behörde über den Beteiligten an einer Ordnungswidrigkeit aus Anlage 13 der FeV zu täuschen, oder das anzubieten. Ebenso verboten ist, den Kontakt zu einem Dritten zu vermitteln, der dazu bereit ist, oder diese Vermittlung anzubieten. Die Geldbuße reicht nach § 23 StVG bis 30.000 €, und zwar für jede dieser Handlungen.
Auch ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis kurz vor der achten Punktestufe ist kein Trick. § 4 Abs. 10 StVG behandelt ihn wie eine Entziehung, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei Entscheidungen gespeichert waren: Eine neue Fahrerlaubnis gibt es dann frühestens nach 6 Monaten und in der Regel nur mit Gutachten. Ein Fahrverbot schließlich lässt sich nicht gegen Punkte tauschen; zu jedem Regelfahrverbot gehören zwei Punkte, wie die Seite zum Fahrverbot zeigt.
Wann ein Punkt verfällt
Tilgungsreif am
01.09.2027
| Frist | 2,5 Jahre |
| Endgültig gelöscht am | 01.09.2028 |