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Kfz-Steuer-Rechner: Jahressteuer mit jedem Anteil

Daten aus dem Fahrzeugschein eintragen und sehen, wie sich die Steuer aus Hubraum, CO2 oder Gewicht zusammensetzt.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Steht im Fahrzeugschein, Feld V.7.

Kfz-Steuer pro Jahr

98 €

Hubraumanteil30,00 €
CO2-Anteil68,60 €
pro Monat8 €
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 1 Nr. 2 c (ab 1.1.2021)

Abgerundet auf volle Euro (§ 11 Abs. 5 KraftStG). Festgesetzt wird die Steuer vom Hauptzollamt.

So rechnen wir

21 Prüffälle stimmen auf den Euro mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums überein (Stand 11.10.2026).

Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw hängt vom Datum der Erstzulassung ab, und genau das fragt der Rechner zuerst. Seit 2021 zugelassene Autos zahlen 2 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner und 9,50 € beim Diesel, dazu für jedes Gramm CO2 über 95 je Kilometer einen Satz, der stufenweise von 2,00 auf 4,00 Euro steigt. Ein Diesel von 2023 mit 1 968 cm³ und 145 g kostet so 299 € im Jahr, ein Benziner mit 1 498 cm³ und 128 g 98 €. Für ältere Autos gelten die Regeln von 2009 oder die Schadstoffklassen von vor 2009. Elektroautos sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 zehn Jahre befreit, längstens bis Ende 2035, und zahlen danach die Hälfte einer Gewichtssteuer. In 21 Prüffällen kommt der Rechner auf denselben Euro wie das Bundesfinanzministerium.

Wie der Rechner zum Betrag kommt

Er wendet § 9 KraftStG so an, wie der Text es vorschreibt: Hubraum in angefangenen 100 cm³, CO2 in vollen Gramm je Kilometer, Gewicht in angefangenen 200 kg, und am Ende die Abrundung auf volle Euro nach § 11 Abs. 5. Das Ergebnis zeigt jeden Anteil einzeln. So sehen Sie, dass beim Benziner von 2023 der CO2-Anteil den Hubraumanteil übertrifft, während beim Diesel die 9,50 Euro je 100 cm³ das meiste ausmachen. Hintergründe zu den einzelnen Fällen: Diesel, Elektroauto, Autos von vor 2009.

Abgleich mit dem Bundesfinanzministerium

Bevor wir den Rechner veröffentlicht haben, haben wir am 11. Oktober 2026 21 Fälle in den Kfz-Steuer-Rechner des BMF eingegeben: Benziner und Diesel aus allen drei Zulassungszeiträumen, Altfahrzeuge mit Euro 1, 2 und 3, den Übergangsfall von 2008/2009, Elektroautos mit zwei Gewichten, ein Motorrad und zwei Anhänger. Alle 21 Ergebnisse stimmen auf den Euro überein. Die Fälle laufen als automatische Tests bei jeder Änderung mit.

Was der Rechner nicht weiß

Er rechnet die Jahressteuer. Die erste Festsetzung nach der Zulassung umfasst oft einen Teilzeitraum, und bei Abmeldung erstattet der Zoll anteilig. Beides hängt von Tagen ab, die der Rechner nicht abfragt. Nicht abgebildet sind außerdem Lkw über 3,5 t und Saisonkennzeichen. Wie die Steuer bezahlt wird und welche Behörde zuständig ist, steht auf der Seite zur Kfz-Steuer und beim Zoll.

Häufige Fragen

Welche Felder aus dem Fahrzeugschein braucht der Kfz-Steuer-Rechner?

Für einen Pkw das Datum der Erstzulassung (Feld B), den Hubraum (P.1), die Kraftstoffart (P.3) und den CO2-Wert (V.7). Bei Elektroauto, Wohnmobil und Anhänger zählt die zulässige Gesamtmasse aus Feld F.2. Bei Autos mit Erstzulassung vor Juli 2009 fragt der Rechner statt des CO2-Werts nach der Schadstoffklasse, die sich aus der Emissionsschlüsselnummer ergibt.

Stimmt das Ergebnis mit dem Bescheid des Hauptzollamts überein?

Für die Jahressteuer in aller Regel ja: Unser Rechner und der Rechner des Bundesfinanzministeriums kamen in 21 Fällen vom Diesel bis zum Anhänger auf denselben Euro (Abgleich vom 11.10.2026). Verbindlich ist aber nur der Steuerbescheid. Bei Zulassung im Lauf des Jahres setzt der Zoll zusätzlich den Anteil bis zum nächsten Fälligkeitstag fest, den der Rechner nicht zeigt.

Warum zeigt der Rechner beim E-Auto ein Steuerjahr zur Auswahl?

Weil die Befreiung nach § 3d KraftStG zeitlich endet: zehn Jahre ab Erstzulassung, aber nicht über den 31.12.2035 hinaus. Wählen Sie ein Jahr nach dem Ende, zeigt der Rechner die dann fällige Steuer: Gewichtssteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, halbiert. Für ein E-Auto mit 2 232 kg sind das 68 € pro Jahr, gerundet auf volle Euro abwärts.

Rechnet der Kfz-Steuer-Rechner auch Lkw und Saisonkennzeichen?

Nein. Er deckt Pkw, Elektroautos, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger ab. Lkw über 3,5 Tonnen mit Schadstoff- und Geräuschklassen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen rechnet der Rechner des Bundesfinanzministeriums. Für Fahrzeuge schwerbehinderter Halter wendet er § 3a an, mit Befreiung oder halber Steuer.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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