41 km/h zu schnell: das Fahrverbot auf Landstraße und Autobahn
Ab 41 km/h kostet eine Überschreitung auch außerhalb geschlossener Ortschaften einen Monat ohne Führerschein.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
41 km/h außerorts: erster Monat Fahrverbot
Zu zahlen inklusive Gebühren
348,50 €
| Überschreitung nach Toleranz | 41 km/h |
| Punkte | 2 |
| Fahrverbot | 1 Monat |
| Probezeit | A-Verstoß |
Wer mit dem Pkw 41 bis 50 km/h zu schnell war, bekommt erstmals auch außerorts ein Fahrverbot. Der Bußgeldkatalog sieht dort 320 €, zwei Punkte und einen Monat vor; mit Gebühren stehen 348,50 € auf dem Bescheid. Innerorts kostet die Stufe 400 €, ebenfalls mit zwei Punkten und einem Monat, zusammen 428,50 €. Bei 40 km/h außerorts wären es noch 200 € und ein Punkt ohne Fahrverbot gewesen. Weil auf Landstraße und Autobahn fast alle Messwerte über 100 km/h liegen, rechnet die Behörde dort mit 3 Prozent Toleranz: Bei Tempo 100 braucht es einen Messwert von 146 km/h für 41 km/h Überschreitung. Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn nach § 25 Abs. 2a StVG innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft frei wählen. Die Verbotsfrist läuft ab dem Tag, an dem die Behörde den Führerschein in Verwahrung nimmt.
Die Schwelle für Landstraße und Autobahn
Bis 40 km/h behandelt der Bußgeldkatalog Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften milder. Bei 41 km/h endet diese Schonung. Ab hier gibt es auch auf der Bundesstraße und der Autobahn einen Monat Fahrverbot, und die Bewertung springt von einem auf zwei Punkte. Der Sprung von 40 auf 41 km/h ist außerorts der teuerste der ganzen Tabelle: 200 € werden zu 320 €, ein Punkt wird zu zwei, und ein Monat ohne Auto kommt dazu. Wer viel auf freien Strecken fährt, wo Tempo 100 oder 120 schnell überschritten ist, trifft diese Stufe häufiger als Stadtfahrer. Innerorts ist das Fahrverbot schon seit 31 km/h fällig; dort verteuert die Stufe nur das Bußgeld auf 400 €.
Welche Messwerte zu 41 km/h führen
Außerorts zieht die Behörde bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent ab und rundet zugunsten des Fahrers ab, so sehen es die Vorgaben der PTB vor. Die Tabelle zeigt für typische Strecken den kleinsten Messwert, der nach Abzug 41 km/h ergibt:
| Strecke | Messwert ab | Nach Toleranz | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| Innerorts, Tempo 50 | 94 km/h | 91 km/h | 400 € | 1 Monat |
| Außerorts, Tempo 70 | 115 km/h | 111 km/h | 320 € | 1 Monat |
| Landstraße, Tempo 100 | 146 km/h | 141 km/h | 320 € | 1 Monat |
| Autobahn, Tempo 120 | 166 km/h | 161 km/h | 320 € | 1 Monat |
| Autobahn, Tempo 130 | 177 km/h | 171 km/h | 320 € | 1 Monat |
Auf der Autobahn mit Tempo 130 braucht es also einen Messwert von 177 km/h. Auf Abschnitten ohne Tempolimit gibt es keinen Bußgeldtatbestand für zu schnelles Fahren, die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist keine Grenze.
Die Viermonatsfrist planen
Für die meisten Betroffenen ist dies das erste Fahrverbot überhaupt. Dann gilt § 25 Abs. 2a StVG: Das Verbot wird spätestens 4 Monate nach Rechtskraft wirksam, und bis dahin bestimmen Sie den Zeitpunkt selbst. So sieht ein typischer Ablauf aus:
- Zustellung des Bescheids im gelben Umschlag; das Datum steht auf dem Umschlag.
- 2 Wochen später wird der Bescheid rechtskräftig, sofern kein Einspruch eingeht.
- Ab diesem Tag laufen die 4 Monate. Sie dürfen weiter fahren.
- Sie senden den Führerschein an die Behörde, die im Bescheid genannt ist, am besten per Einschreiben, oder geben ihn persönlich ab.
- Mit dem Eingang beginnt der Monat. Danach bekommen Sie den Führerschein zurück.
Wer nichts unternimmt, fährt nach Ablauf der vier Monate ohne Berechtigung, auch wenn der Führerschein noch in der Tasche ist. Ab diesem Tag gilt das Verbot, und die Monatsfrist beginnt trotzdem erst mit der Abgabe. Damit lässt sich der Monat etwa in eine Elternzeit legen, in der das Auto ohnehin seltener gebraucht wird.
Wann die Wahlfreiheit fehlt
Gab es in den zwei Jahren vor dem neuen Verstoß bereits ein rechtskräftiges Fahrverbot, entfällt die Schonfrist. Das neue Verbot wird mit der Abgabe des Führerscheins wirksam, spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Wer zwei Verbote zu verbüßen hat, verbüßt sie nacheinander. Welche Variante gilt, steht im Bescheid selbst: Er muss belehren, wann das Verbot wirksam wird. Mehr zur Abgabe und Rückgabe erklärt die Seite zum Fahrverbot.
Mit Anhänger oder im Lkw: zwei Monate innerorts
Die Werte oben gelten für Pkw und Motorräder nach Tabelle 1 c. Wer mit Anhänger fährt oder einen Lkw über 3,5 Tonnen steuert, wird nach Tabelle 1 a strenger behandelt. Dort kosten 41 bis 50 km/h innerorts 560 € und 2 Monate Fahrverbot, außerorts 480 € und 1 Monat. Weil Gespanne außerorts in der Regel nur 80 km/h fahren dürfen, liegt die Schwelle für sie auf der Autobahn bei einem Messwert von 125 km/h, also bei einer Geschwindigkeit, die mit dem Pkw allein noch erlaubt wäre. Wer im Sommer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, sollte diese Rechnung kennen.
Punkte, die fünf Jahre bleiben
Die zwei Punkte dieser Stufe stehen in Anlage 13 der FeV bei den besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten. Sie werden 60 Monate nach Rechtskraft tilgungsreif. In der Probezeit ist der Verstoß ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und Verlängerung. Die Kosten des Bescheids nach § 107 OWiG betragen bei 320 € genau 28,50 €, weil fünf Prozent unter der Mindestgebühr bleiben. Den eigenen Fall rechnet der Bußgeldrechner, die nächste Stufe zeigt 51 km/h zu schnell.