Geschwindigkeitsüberschreitung: alle Sätze des Bußgeldkatalogs
Was eine Überschreitung kostet, entscheiden drei Dinge: das Fahrzeug, der Ort und die Zahl der km/h nach Toleranzabzug.
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| Tabelle 1, Nummer | 11.3.4 |
| Punkte | 1 |
| Fahrverbot | keins |
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kostet nach dem Bußgeldkatalog so viel, wie die passende Tabelle im Anhang der BKatV für das Fahrzeug, den Ort und die vorgeworfenen km/h vorsieht. Für Pkw und Motorräder gilt Tabelle 1 Buchstabe c: innerorts von 30 € bis 800 €, außerorts von 20 € bis 700 €. Einen Punkt in Flensburg gibt es ab 21 km/h, ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Schwere Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, Pkw mit Anhänger und Busse fallen unter Tabelle 1 Buchstabe a mit höheren Sätzen; kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte und Busse mit Fahrgästen unter Buchstabe b, wo innerorts schon 950 € erreicht werden. Wer zweimal binnen zwölf Monaten mindestens 26 km/h zu schnell war, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot. Vorsatz verdoppelt jeden Regelsatz über 55 Euro. Über 55 Euro kommen Gebühr und Zustellung hinzu.
Drei Tabellen, ein Tatbestand
Im Bußgeldkatalog steht die Geschwindigkeit unter Nummer 11: „Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit“, gefolgt von drei Unterfällen. Jeder verweist auf eine eigene Tabelle im Anhang der BKatV. Welche davon gilt, hängt allein vom Fahrzeug ab, nicht vom Fahrer und nicht von der Straße.
- Nr. 11,1, Tabelle 1 a: Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art. Das sind Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger, Kraftomnibusse, Fahrzeuge über 7,5 t und alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, soweit sie nicht schon genannt sind.
- Nr. 11,2, Tabelle 1 b: kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge der Art aus Nr. 11,1, die gefährliche Güter befördern, sowie Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
- Nr. 11,3, Tabelle 1 c: alle anderen Kraftfahrzeuge. Das ist der Pkw ohne Anhänger, das Motorrad, der Transporter und das Wohnmobil bis 3,5 t ohne Anhänger.
Die Zuordnung übernimmt die Verordnung wörtlich aus § 3 Absatz 3 StVO, der auch die Höchstgeschwindigkeiten außerorts nach Fahrzeugart staffelt. Wer also wissen will, ob ein Gespann oder ein Kleinbus anders behandelt wird, liest beide Vorschriften zusammen.
Tabelle 1 c: Pkw und Motorrad
Die Tabelle, nach der die meisten Bescheide in Deutschland ergehen. Die Werte gelten nach Abzug der Messtoleranz und ohne Vorsatz.
| Zu schnell | Nr. | Innerorts | Punkte | Fahrverbot | Außerorts | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 11.3.1 | 30 € | 0 | nein | 20 € | 0 | nein |
| 11 bis 15 km/h | 11.3.2 | 50 € | 0 | nein | 40 € | 0 | nein |
| 16 bis 20 km/h | 11.3.3 | 70 € | 0 | nein | 60 € | 0 | nein |
| 21 bis 25 km/h | 11.3.4 | 115 € | 1 | nein | 100 € | 1 | nein |
| 26 bis 30 km/h | 11.3.5 | 180 € | 1 | nein | 150 € | 1 | nein |
| 31 bis 40 km/h | 11.3.6 | 260 € | 2 | 1 Monat | 200 € | 1 | nein |
| 41 bis 50 km/h | 11.3.7 | 400 € | 2 | 1 Monat | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 11.3.8 | 560 € | 2 | 2 Monate | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61 bis 70 km/h | 11.3.9 | 700 € | 2 | 3 Monate | 600 € | 2 | 2 Monate |
| mehr als 70 km/h | 11.3.10 | 800 € | 2 | 3 Monate | 700 € | 2 | 3 Monate |
Zwei Stufen verdienen einen zweiten Blick. Bis 20 km/h bleibt es ohne Eintrag in Flensburg, obwohl der Betrag innerorts ab der Stufe 16 bis 20 km/h über der Grenze von 55 Euro liegt und damit ein Bescheid mit Gebühr ergeht. Ab 21 km/h steht die Überschreitung in Anlage 13 der FeV, und es gibt einen Punkt. Die zweite Kante liegt bei 31 km/h: Innerorts beginnt dort das Fahrverbot, außerorts bleibt es in derselben Stufe bei 200 € und 1 Punkt. Die einzelnen Stufen behandeln eigene Seiten, etwa 21 km/h zu schnell und 31 km/h zu schnell.
Tabelle 1 a: Lkw, Busse und Gespanne
Hier liegt das Niveau deutlich höher, und die Punkte setzen früher ein. Das trifft nicht nur Berufskraftfahrer. Wer im Sommer mit Wohnwagen oder Bootsanhänger unterwegs ist, fährt ein Fahrzeug nach Nr. 11.1 und wird bei einem Blitzer nach dieser Tabelle abgerechnet.
| Zu schnell | Nr. | Innerorts | Punkte | Fahrverbot | Außerorts | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 11.1.1 | 40 € | 0 | nein | 30 € | 0 | nein |
| 11 bis 15 km/h | 11.1.2 | 60 € | 0 | nein | 50 € | 0 | nein |
| 16 bis 20 km/h | 11.1.4 | 160 € | 1 | nein | 140 € | 1 | nein |
| 21 bis 25 km/h | 11.1.5 | 175 € | 1 | nein | 150 € | 1 | nein |
| 26 bis 30 km/h | 11.1.6 | 235 € | 2 | 1 Monat | 175 € | 1 | nein |
| 31 bis 40 km/h | 11.1.7 | 340 € | 2 | 1 Monat | 255 € | 2 | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 11.1.8 | 560 € | 2 | 2 Monate | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 11.1.9 | 700 € | 2 | 3 Monate | 600 € | 2 | 2 Monate |
| mehr als 60 km/h | 11.1.10 | 800 € | 2 | 3 Monate | 700 € | 2 | 3 Monate |
Auffällig ist der Sprung bei 16 bis 20 km/h: Mit 160 € innerorts kostet diese Stufe mehr als das Doppelte der darunter liegenden, und sie bringt bereits einen Punkt. Innerorts beginnt das Fahrverbot schon ab 26 km/h, außerorts ab 31 km/h. Die Tabelle endet anders als die Pkw-Tabelle bereits mit der Stufe mehr als 60 km/h.
Tabelle 1 b: Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen
Die strengste Stufe gilt, wenn Menschen oder gefährliche Güter an Bord sind. Ein kennzeichnungspflichtiger Tankwagen und ein Linienbus mit Fahrgästen werden gleich behandelt.
| Zu schnell | Nr. | Innerorts | Punkte | Fahrverbot | Außerorts | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 11.2.1 | 70 € | 0 | nein | 60 € | 0 | nein |
| 11 bis 15 km/h | 11.2.2 | 120 € | 1 | nein | 70 € | 0 | nein |
| 16 bis 20 km/h | 11.2.4 | 320 € | 1 | nein | 240 € | 1 | nein |
| 21 bis 25 km/h | 11.2.5 | 360 € | 2 | 1 Monat | 280 € | 1 | nein |
| 26 bis 30 km/h | 11.2.6 | 480 € | 2 | 1 Monat | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 31 bis 40 km/h | 11.2.7 | 640 € | 2 | 2 Monate | 560 € | 2 | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 11.2.8 | 800 € | 2 | 3 Monate | 700 € | 2 | 2 Monate |
| 51 bis 60 km/h | 11.2.9 | 900 € | 2 | 3 Monate | 800 € | 2 | 3 Monate |
| mehr als 60 km/h | 11.2.10 | 950 € | 2 | 3 Monate | 900 € | 2 | 3 Monate |
Schon bei 11 bis 15 km/h innerorts gibt es hier 120 € und einen Punkt, und ein Fahrverbot droht innerorts ab 21 km/h. Der Bescheid richtet sich auch hier an die Person am Steuer, nicht an das Unternehmen, dem das Fahrzeug gehört; die Punkte landen im Register des Fahrers.
Welche Grenze überhaupt gilt
Ohne Schild gelten die allgemeinen Werte aus § 3 Abs. 3 StVO: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. Außerorts sind es 100 km/h für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, 80 km/h unter anderem für Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t, Pkw mit Anhänger und Busse, 60 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t und Busse mit stehenden Fahrgästen. Die Grenze für Pkw gilt nicht auf Autobahnen und nicht auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen oder mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Zwei Sonderwerte gelten unabhängig vom Schild: Bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schnee oder Regen höchstens 50 km/h, mit Schneeketten ebenfalls höchstens 50 km/h (§ 3 Abs. 4 StVO).
Das Ortsschild markiert den Wechsel zwischen innerorts und außerorts, nicht die Bebauung. Ob ein Verstoß nach dem innerörtlichen oder dem außerörtlichen Satz abgerechnet wird, steht im Anhörungsbogen; der Unterschied macht in Tabelle 1 c bis zu 100 € aus.
Vom Messwert zur vorgeworfenen Überschreitung
Die Tabellen arbeiten mit der Überschreitung nach Toleranzabzug. Gemessen werden etwa 78 km/h in einer 50er-Zone; abgezogen werden 3 km/h, vorgeworfen werden also 75 km/h und damit 25 km/h zu viel. Das ergibt 115 € und 1 Punkt. Wie der Abzug bei höheren Werten funktioniert und was nach dem Blitzer geschieht, erklärt die Seite Geblitzt: was jetzt passiert.
Zone 30, Baustelle, Wechselverkehrszeichen
Der Katalog fragt nur, ob die Tat innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geschah. Eine 30er-Zone vor der Grundschule wird daher nach der Spalte innerorts abgerechnet, eine Baustelle mit Tempo 60 auf der Autobahn nach der Spalte außerorts. Wer in der 30er-Zone mit gemessenen 64 km/h unterwegs war, landet nach Abzug bei 31 km/h zu viel und damit bei 260 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Elektronische Anzeigen über der Autobahn sind Verkehrszeichen wie jedes Blechschild; eine dort angezeigte Grenze gilt, solange sie leuchtet.
Punkte und Probezeit
Jede Stufe mit Punkt wird im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Ein Punkt wird nach 30 Monaten ab Rechtskraft tilgungsreif, zwei Punkte nach 60 Monaten. Für Fahranfänger zählt jede eingetragene Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß nach Anlage 12 der FeV. Schon ein einziger führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um 2 Jahre. Einen Gesamtüberblick über Stufen, Ermahnung und Entziehung gibt die Seite zu den Punkten in Flensburg.
Wann der Regelsatz nicht passt
Die Tabellen gehen von gewöhnlichen Tatumständen aus. Für die Zumessung nennt § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Tat, den Vorwurf gegen den Täter und, bei höheren Beträgen, seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Behörden erhöhen den Satz daher etwa bei einschlägigen Voreintragungen und senken ihn selten. Eine Abweichung steht im Bescheid und muss begründet sein; der Katalogwert bleibt der Ausgangspunkt. Wer den Bescheid neben die Tabelle legt, sieht sofort, ob und warum der Betrag davon abweicht.
Beharrlichkeit: das Fahrverbot ohne grobe Einzeltat
§ 4 Abs. 2 BKatV kennt einen Regelfall, der in keiner Tabelle steht. Wurde gegen Sie wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h ein Bußgeld rechtskräftig festgesetzt, und sind Sie innerhalb von 12 Monaten nach dieser Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell, kommt in der Regel ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Uhr beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht mit dem ersten Blitzer. Außerorts mit 28 km/h zu viel heißt das: 150 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot, obwohl die Tabelle für diese Stufe keines vorsieht.
Vorsatz verdoppelt den Satz
Die Tabellensätze unterstellen Fahrlässigkeit, so steht es in § 1 Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung. Bei vorsätzlicher Begehung wird ein Regelsatz von mehr als 55 Euro nach § 3 Abs. 4a verdoppelt. Für 41 km/h zu schnell außerorts bedeutet das 640 € statt 320 €; Punkte und Fahrverbot ändern sich nicht. Ob Vorsatz vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss im Bescheid begründet sein.
Was neben dem Regelsatz anfällt
Liegt der Betrag über 55 Euro, ergeht ein Bußgeldbescheid. Nach § 107 OWiG kommen fünf Prozent Gebühr hinzu, mindestens 25 €, und 3,50 € Zustellung. Für 115 € stehen damit 143,50 € auf dem Bescheid. Bis 55 Euro bleibt es beim Verwarnungsgeld ohne Kosten. Den eigenen Fall mit Fahrzeugart, Ort und Messwert rechnet der Bußgeldrechner; was ein Monat ohne Führerschein praktisch bedeutet, steht unter Fahrverbot.