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Abstandsverstoß: was zu dichtes Auffahren kostet

Das Bußgeld hängt an zwei Zahlen: der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand in Metern, gemessen am halben Tachowert.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Abstand: halber Tacho in der Praxis

Zu zahlen inklusive Gebühren

103,50 €

Gesetzlicher Mindestwert (halber Tacho)60 m
BKat-Nummer12.6.1
Punkte1
Fahrverbotkeins
Alle Verstöße berechnen →

Den richtigen Abstand beschreibt die Faustregel vom halben Tacho: bei 100 km/h mindestens 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter, was bei jeder Geschwindigkeit etwa 1,8 Sekunden Fahrzeit entspricht. Wer bis 80 km/h zu dicht auffährt, zahlt 25 Euro, mit Gefährdung 30 und mit Sachbeschädigung 35 Euro. Über 80 km/h bleibt es bei 35 Euro, solange der Abstand mindestens ein Viertel des Tachowerts beträgt. Darunter greift die Tabelle 2 im Anhang der Bußgeldkatalog-Verordnung: 75 bis 400 Euro je nach Zehntelstufe und Tempo, immer mit Punkt. Ab 100 km/h und weniger als drei Zehnteln des halben Tachowerts kommen ein bis drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte hinzu. In der Probezeit zählt jeder Abstandsverstoß mit Punkt als A-Verstoß, der ein Aufbauseminar nach sich zieht.

Was die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt

§ 4 Abs. 1 StVO verlangt einen Abstand, der auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden ein Anhalten erlaubt. Eine Meterzahl steht dort nicht. Die Bußgeldkatalog-Verordnung rechnet deshalb mit dem halben Tachowert: Bei 80 km/h sind das 40 Meter, bei 100 km/h 50 Meter, bei 160 km/h 80 Meter. Diese Größe ist kein Zufall. Rechnet man die Meter in Fahrzeit um, entspricht der halbe Tacho bei jeder Geschwindigkeit ungefähr 1,8 Sekunden. Die oft genannte Zwei-Sekunden-Regel liegt also knapp darüber und erfüllt die Vorgabe sicher.

Ein Viertel des Tachowerts, also die Hälfte des halben Tachos, ist die Schwelle, ab der es teuer wird. Wer darunter liegt, fährt weniger als eine Sekunde hinter dem Vordermann. Die Tabelle des Katalogs arbeitet dann in Zehnteln des halben Tachowerts: fünf Zehntel entsprechen dem Viertel, ein Zehntel sind bei 100 km/h gerade noch fünf Meter.

Unter und über 80 km/h

Bis einschließlich 80 km/h gibt es keine Tabelle. Der Grundtatbestand 12.1 kostet 25 €, mit Gefährdung (12.2) 30 € und mit Sachbeschädigung (12.3) 35 €. Alle drei bleiben Verwarnungsgelder ohne Gebühr und ohne Punkt. Typisch ist das dichte Auffahren im Stadtverkehr oder auf der Landstraße, oft am Ende einer Kolonne.

Über 80 km/h unterscheidet der Katalog zwei Lagen. Liegt der Abstand zwar unter dem halben Tacho, aber noch bei mindestens einem Viertel des Tachowerts, gilt 12.4 mit 35 €, ebenfalls ohne Punkt. Erst unterhalb dieses Viertels beginnen die Nummern 12.5 (über 80 km/h), 12.6 (über 100 km/h) und 12.7 (über 130 km/h), und mit ihnen Punkte und gegebenenfalls Fahrverbot.

Tabelle 2: alle Stufen

Die Werte stammen aus dem Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Gelesen wird die Tabelle von oben nach unten: Je kleiner der Bruchteil des halben Tachowerts, desto dichter das Auffahren und desto höher der Betrag.

Tabelle 2 des Anhangs zur BKatV (Nr. 12.5 bis 12.7), FV = Fahrverbot, Stand August 2026
Abstandüber 80 km/hüber 100 km/hüber 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €, 1 Punkt
12.5.1
75 €, 1 Punkt
12.6.1
100 €, 1 Punkt
12.7.1
weniger als 4/10 des halben Tachowerts100 €, 1 Punkt
12.5.2
100 €, 1 Punkt
12.6.2
180 €, 1 Punkt
12.7.2
weniger als 3/10 des halben Tachowerts160 €, 1 Punkt
12.5.3
160 €, 2 Punkte, 1 Monat FV
12.6.3
240 €, 2 Punkte, 1 Monat FV
12.7.3
weniger als 2/10 des halben Tachowerts240 €, 1 Punkt
12.5.4
240 €, 2 Punkte, 2 Monate FV
12.6.4
320 €, 2 Punkte, 2 Monate FV
12.7.4
weniger als 1/10 des halben Tachowerts320 €, 1 Punkt
12.5.5
320 €, 2 Punkte, 3 Monate FV
12.6.5
400 €, 2 Punkte, 3 Monate FV
12.7.5

Zwei Beobachtungen aus der Tabelle. Zwischen 80 und 100 km/h gibt es nie ein Fahrverbot, selbst bei einem Zehntel des halben Tachos nicht; der Betrag erreicht dort aber 320 €. Ab 100 km/h kommt das Fahrverbot ab weniger als 3 Zehnteln, also deutlich früher, als viele vermuten. Über 130 km/h liegen die Beträge in jeder Stufe höher, die Fahrverbotsdauer bleibt gleich.

Beispiele in Metern

Berechnet mit dem Abstandsmodul unseres Bußgeldrechners nach Tabelle 2
TempoAbstandhalber TachoNr.BußgeldPunkteFahrverbot
90 km/h20 m45 m12.5.175 €1nein
120 km/h20 m60 m12.6.2100 €1nein
110 km/h15 m55 m12.6.3160 €21 Monat
140 km/h15 m70 m12.7.3240 €21 Monat
140 km/h10 m70 m12.7.4320 €22 Monate

Bei 140 km/h und 10 Metern liegt der Wert knapp über einem Siebtel des halben Tachos, also unter zwei Zehnteln. Zehn Meter sind auf der Autobahn etwa zwei Wagenlängen. Wer bei diesem Tempo so nah fährt, hat bei einer Bremsung des Vordermanns praktisch keine Reaktionszeit. Daher die drastische Abstufung.

Kurz zu dicht oder dauerhaft zu dicht

Nicht jeder Moment mit zu wenig Abstand ist ein Bußgeldfall. Nach der Rechtsprechung muss der zu geringe Abstand über eine gewisse Strecke bestanden haben. Wer auf der Autobahn plötzlich einen Einscherenden vor sich hat und dadurch für einen Augenblick zu dicht auffährt, hat den Abstand nicht selbst verkürzt. Anders sieht es aus, wenn jemand minutenlang an der Stoßstange des Vordermanns klebt, um ihn von der linken Spur zu drängen. Für die Einstufung zählt außerdem das Tempo, das die Behörde dem Fall zugrunde legt; liegt es knapp über 100 oder knapp über 130 km/h, entscheidet das über die Spalte der Tabelle und damit über Fahrverbot und Betrag.

Wer den Bescheid in der Hand hält, findet beide Werte in der Begründung: das angesetzte Tempo und den Abstand in Metern. Mit ihnen lässt sich die Nummer selbst nachvollziehen, und ein Abgleich mit der Tabelle oben zeigt, ob Spalte und Zeile zusammenpassen. Wie viele Punkte schon auf dem Konto stehen und was ein weiterer bedeutet, zeigt der Überblick zu den Punkten in Flensburg.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Alle Tabellenwerte ohne Fahrverbot bringen einen Punkt, alle mit Fahrverbot zwei. So ordnet es die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung ein. Ein Punkt verjährt im Register nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren. Wie der Monat, die zwei oder die drei Monate ohne Führerschein ablaufen, erklärt die Seite zum Fahrverbot.

Für Fahranfänger sind die Abstandsnummern mit Punkt A-Verstöße nach der Anlage 12. Schon der erste führt zum Aufbauseminar und zu 2 zusätzlichen Jahren Probezeit. Die Verwarnungsgelder nach 12.1 bis 12.4 bleiben dagegen ohne Folgen für die Probezeit, weil sie nicht ins Register kommen. Wie das Aufbauseminar abläuft, erklärt die Seite zur Probezeit.

Lkw, Busse und lange Züge

Für schwere Fahrzeuge gelten zusätzliche Regeln. Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse müssen auf der Autobahn ab mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand halten; ein Verstoß kostet 80 € und einen Punkt. In der Probezeit ist das ein B-Verstoß. Außerorts müssen Fahrzeuge mit besonderer Geschwindigkeitsgrenze und Züge über sieben Meter so viel Platz lassen, dass ein Überholender einscheren kann, wenn nur ein Fahrstreifen pro Richtung vorhanden ist. Dafür sieht der Katalog 25 € vor.

Der Vorausfahrende und das Ausbremsen

Abstand ist keine Einbahnstraße. Wer vorausfährt, darf nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Der Katalog kennt dafür 20 € bei Gefährdung und 30 € bei Sachbeschädigung. Das gezielte Ausbremsen eines Drängelnden ist damit selbst ein Verstoß, und je nach Ablauf kommt eine Strafbarkeit in Betracht, für die der Katalog nicht mehr gilt.

Abstand: halber Tacho in der Praxis

Zu zahlen inklusive Gebühren

103,50 €

Gesetzlicher Mindestwert (halber Tacho)60 m
BKat-Nummer12.6.1
Punkte1
Fahrverbotkeins
Alle Verstöße berechnen →

Messung, Bescheid und Gebühren

Abstandsverstöße werden meist auf der Autobahn festgestellt. Die genaue Messmethode steht in der Bußgeldakte; nach ihr richtet sich auch, welche Werte für Tempo und Abstand angesetzt wurden. Der Bescheid nennt die Nummer aus der Tabelle, und daraus lässt sich ablesen, welche Zehntelstufe die Behörde angenommen hat.

Ab einem Regelsatz über 55 € kommen die Kosten nach § 107 OWiG hinzu, also mindestens 25 € plus 3,50 €. Für 240 € mit Fahrverbot (über 130 km/h, weniger als drei Zehntel) zahlt man zusammen 268,50 €. Den eigenen Fall mit Tempo und Metern rechnet der Bußgeldrechner durch. Wer gleichzeitig zu schnell war, findet die passende Stufe im Überblick zur Geschwindigkeitsüberschreitung; begeht man mit einer Handlung beide Verstöße, wendet die Behörde nach § 3 Abs. 5 BKatV nur den höchsten Regelsatz an und kann ihn angemessen erhöhen.

Seit Juli 2026 verjährt ein Abstandsverstoß nach sechs Monaten, wenn die Behörde die Frist nicht vorher unterbricht. Gegen den Bescheid steht binnen 2 Wochen nach Zustellung der Einspruch offen.

Häufige Fragen

Wie viele Meter Abstand sind auf der Autobahn bei Tempo 130 Pflicht?

Die Straßenverkehrs-Ordnung nennt keine Meterzahl, sondern verlangt, dass man auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns halten kann. Bußgeldstellen und Gerichte messen das am halben Tachowert, bei 130 km/h also 65 Meter. Unter einem Viertel des Tachowerts, hier 32,5 Meter, beginnt die Tabelle mit Punkt; unter drei Zehnteln des halben Tachowerts droht bei diesem Tempo ein Fahrverbot.

Was kostet zu dichtes Auffahren bei 120 km/h mit 20 Metern Abstand?

Der halbe Tachowert beträgt 60 Meter, 20 Meter sind gut ein Drittel davon und damit weniger als vier Zehntel. Bei mehr als 100 km/h gilt dann ein Regelsatz von 100 Euro und 1 Punkt, ohne Fahrverbot. Mit Bescheidgebühr und Zustellung ergibt das 128,50 €. Bei 15 Metern läge der Wert unter drei Zehnteln, und ein Monat Fahrverbot käme hinzu.

Gibt es ein Bußgeld, wenn der Vordermann grundlos stark bremst?

Ja, auch der Vorausfahrende hat Pflichten: Er darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen (§ 4 Abs. 1 StVO). Der Katalog sieht dafür 20 Euro mit Gefährdung und 30 Euro mit Sachbeschädigung vor, ohne Punkt. Bei bewusstem Ausbremsen, um jemanden zu maßregeln, kann der Fall zur Straftat werden; der Katalog regelt dann nichts mehr.

Wie viel Abstand muss ein Lkw auf der Autobahn halten?

Für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse schreibt § 4 Abs. 3 StVO auf Autobahnen ab mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter vor. Wer das unterschreitet, zahlt 80 Euro und erhält einen Punkt. Außerorts müssen Fahrzeuge mit besonderer Geschwindigkeitsbegrenzung und lange Züge außerdem Platz zum Einscheren lassen; ein Verstoß dagegen kostet 25 Euro.

Verdoppelt sich das Bußgeld bei absichtlichem Drängeln?

Ja, wenn die Behörde Vorsatz annimmt. § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt dann Regelsätze über 55 Euro. Aus 160 Euro für weniger als drei Zehntel bei über 100 km/h werden so 320 Euro, Fahrverbot und Punkte bleiben gleich. Als Hinweise auf Vorsatz werten Behörden etwa Lichthupe, Blinken links und dichtes Auffahren über eine längere Strecke.

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Quellen

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Herausgeber eines unabhängigen Bußgeld- und Kfz-Steuer-Rechners für Deutschland

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